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Hochschule vor Gericht
Niederlage für private Zeppelin-Universität in Friedrichshafen

"Ich habe auf ganzer Linie recht bekommen", freute sich der ehemalige Kanzler der privaten Zeppelin-Universität Friedrichshafen, Niels Helle-Meyer, nachdem er den Prozess gegen die Hochschule gewonnen hatte. Sie hatte ihn im vergangenen Jahr gleich zweimal gefeuert - doch nach heutigem Urteil ist der Rausschmiss unwirksam.

Von Thomas Wagner | 17.06.2015
    Sitzmöbel aus Beton und Holz stehen am 07.02.2014 vor der Zeppelin Universität am Seemooser Horn in Friedrichshafen (Baden-Württemberg).
    Die erste Kündigung hatte die ZU-Stiftung seinerzeit mit der finanziellen Schieflage begründet, in die die private Hochschule am Bodensee geraten war und für die niemand anderes als der Kanzler Verantwortung trage. (picture alliance / dpa / Felix Kästle)
    "Also ich bin natürlich sehr froh über dieses Urteil. Ich habe auf ganzer Linie recht bekommen. Das ist vor allem das Verdienst der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bis heute zu mir stehen."
    Und die vor dem Landgericht Ravensburg zugunsten von Niels Helle-Meyer ausgesagt haben, dem ehemaligen Kanzler der privaten Zeppelin-Universität Friedrichshafen. Der war im August vergangenen Jahres von der ZU-Stiftung, der Trägerorganisation der Zeppelin-Universität, gleich zwei Mal gefeuert worden, erst im Rahmen einer ordentlichen, später dann im Rahmen einer fristlosen Kündigung.
    Keine Aufwiegelung - kein vertragswidriges Verhalten
    Die erste Kündigung hatte die ZU-Stiftung seinerzeit mit der finanziellen Schieflage begründet, in die die private Hochschule am Bodensee geraten war und für die niemand anderes als der Kanzler Verantwortung trage. Die fristlose Kündigung dagegen schob die ZU-Stiftung wenig später nach, weil Kanzler Helle-Meyer andere Mitarbeiter gegen die Stiftung und den früheren Uni-Präsidenten Stephan Jansen aufgewiegelt habe.
    Davon könne aber keine Rede sein, stellte das Landgericht Ravensburg am Mittag fest: Ex-Kanzler Helle-Mayer habe zwar mit Mitarbeitern über seine erste, ordentliche Kündigung geredet, sie aber keineswegs aufgewiegelt. Und wegen der finanziellen Schieflage der Uni sei kein vertragswidriges Verhalten Helle-Meyers nachweisbar. Der machte in einer Stellungnahme eher das Gegenteil geltend: Er habe den früheren Uni-Präsidenten Stephan Jansen mehrfach zu einer sparsameren Haushaltsführung angemahnt, geriet darüber aber mit seinem Chef in einen heftigen Streit, was letztlich zur ersten Kündigung führte.
    Rausschmiss statt Dank für Sparvorschläge
    "Mein Bestreben war, und das haben die Zeugen ja auch einvernehmlich ausgesagt, die Kosten in den Griff zu bekommen und das, was in der Vergangenheit aus dem Rahmen gelaufen ist, zu bereinigen und die Universität in aller Ruhe zu sanieren."
    Statt mit Dank für seine Sparvorschläge reagierte die ZU-Stiftung vergangenes Jahr mit dem Rausschmiss. Doch der ist nach dem heutigen Urteil unwirksam. In der Folge der Kanzler-Kündigung war es im vergangenen Jahr zu großen Turbulenzen rund um die private Zeppelin-Universität gekommen.
    So wurde bekannt, dass der ehemalige Präsident Professor Stephan Jansen üppige Provisionen für die Einwerbung von Drittmitteln kassiert hatte. Unternehmen und Verbände, die die Drittmittel zahlten, sollen aber gar nicht gewusst haben, dass ein Teil dieser Gelder in den Geldbeutel des Uni-Präsidenten floss. Hierzu läuft noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, dessen Ende derzeit nicht absehbar ist. Jansen selbst war seinerzeit als Uni-Präsident zurückgetreten.
    Ob der gefeuerte Kanzler Niels Helle-Meyer wieder an seinen Schreibtisch zurückkehrt, ist allerdings selbst nach dem heutigen Urteilsspruch fraglich. In einer Pressemitteilung vor dem Urteil schloss die Zeppelin-Universität eine Wiederanstellung aus. Dazu Niels Helle-Meyer:
    Freistellung und Lohnzahlung bis 2017?
    "Ich weiß nicht, ob die ZU-Stiftung diese Position jetzt nicht überdenken will. Tatsache ist, dass diese Position sachlich so nicht richtig ist. Das hat der Richter ja auch gerade im Urteil so bestätigt."
    Die ZU-Stiftung als Träger der Zeppelin-Universität hat allerdings soeben angekündigt, den Ex-Kanzler trotz des Urteilsspruchs nicht wieder zu beschäftigen. Allen Aussagen des Landgerichtes zum Trotz: Man sei nach wie vor der Überzeugung, Helle-Meyer habe sich unprofessionell und illoyal verhalten. Deshalb prüft die ZU-Stiftung, in Berufung zu gehen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, erhalte der freigestellte Ex-Kanzler seine Bezüge weiter. Und dies bedeutet: Gehaltsfortzahlung bis Ende 2017.

    Und schon wird in der Belegschaft Kritik laut: Die Rede ist von einer Verschleuderung von Uni-Geldern, die bei Studiengebühren von 3.300 Euro pro Semester und darüber eigentlich nicht tragbar sei. Offen in ein Mikrofon sagen will diese kritischen Anmerkungen aber niemand aus der privaten Hochschule: Denn auch dies könnte als "illoyales Verhalten" ausgelegt und mit dem Bannstrahl der Kündigung sanktioniert werden.