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Pro-Kontra-Gespräch zum geplanten NRW-Hochschulzukunftsgesetz

Es ist bislang nur ein Entwurf, aber um das geplante Hochschulzukunftsgesetz in Nordrhein-Westfalen wird schon so gestritten, als sei alles in Stein gemeißelt. Vor allem die Hochschulrektoren aus NRW kritisieren den vorliegenden Entwurf, fürchten um Autonomie und befürchten Gängelung und Steuerung durch das Ministerium.

05.02.2014
    Bis das Gesetz als Entwurf im April in den Landtag kommt, werden noch einige Gespräche erforderlich sein - vor allem zwischen Hochschulleitungen und Ministerium. Über die größten Kritikpunkte und darüber, wo Annäherungspunkte sind, sprachen in "Campus und Karriere" die Wissenschaftsministerin von Nordrhein-Westfalen, Svenja Schulze, und Professor Wolfgang Löwer, Hochschulrechtsexperte an der Uni Bonn.
    Kate Maleike: Es ist bislang nur ein Entwurf. Aber um das geplante Hochschulzukunftsgesetz in Nordrhein-Westfalen wird schon so gestritten, als sei alles in Stein gemeißelt. Vor allem die Hochschulrektoren aus Nordrhein-Westfalen kritisieren den vorliegenden Entwurf, weil ...
    Ursula Gather, Vorsitzende der nordrhein-westfälischen Landesrektorenkonferenz: "… er die Wissenschaftsfreiheit drastisch einschränkt, die demokratische Teilhabe in den Universitäten eher unterwandert und insgesamt so den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen schwächt."
    Axel Freimuth, Rektor der Universität Köln: "Ein Frontalangriff auf das Selbstverwaltungsrecht ist ganz sicher die Möglichkeit, das Promotionsrecht einem Fachbereich zu entziehen. Es muss zudem ganz sicher bezweifelt werden, inwieweit ein Ministerium die Qualität des Promotionsgeschehens besser beurteilen kann als die einzelne Fakultät und die Wissenschaft selbst."
    Maleike: Viel Emotion und Unmut ist da also im Spiel. Und bis das Gesetz als Entwurf im April in den Landtag kommen wird, werden wohl noch einige Gespräche erforderlich sein, vor allem zwischen Hochschulleitungen und Ministerium. Wo die schwersten Kritikpunkte liegen und wo Annäherungspunkte, das wollen wir heute hier in "Campus und Karriere" besprechen mit Svenja Schulze, der Wissenschaftsministerin Nordrhein-Westfalens. Guten Tag, Frau Schulze!
    Svenja Schulze: Ja, guten Tag!
    Maleike: Und mit Professor Wolfgang Löwer, er ist Hochschulrechtsexperte an der Uni Bonn. Guten Tag, Herr Löwer!
    Wolfgang Löwer: Guten Tag, Frau Maleike!
    Maleike: Wir hatten übrigens auch einen Sprecher für die Rektoren für diese Runde angefragt, leider aber ohne Erfolg! Frau Schulze, seit der Entwurf in der Welt ist, wird er kritisiert. Werden Sie ihn modifizieren und gegebenenfalls verändern?
    Schulze: Wir haben ja fast zweieinhalb Jahre über diesen Gesetzentwurf gesprochen, haben das dann jetzt in einen ersten Referentenentwurf gegossen. Und in Nordrhein-Westfalen ist so ein zweischrittiges Verfahren üblich. Also, wir machen erst einen Referentenentwurf, bitten alle dann noch mal um Stellungnahmen und dann wird noch mal verfeinert und präzisiert und erst dann gibt es das Gesetz.
    Maleike: Aber wollen Sie konkret was modifizieren, haben Sie schon was im Kopf?
    Schulze: Man macht so ein Verfahren, damit man eben noch mal Präzisierungen und Veränderungen auf den Weg bringt. Die Grundlinien werden aber natürlich bleiben, das ist das, was der Kern des Gesetzes ist, dass es um mehr Transparenz geht, dass es um Fachkräftesicherung geht, um das Thema "Erfolgreich Studieren" und gute Arbeit. Das sind alles Themen, die natürlich im Kern bleiben werden.
    Maleike: Herr Löwer, Sie haben wahrscheinlich mit spitzen Ohren jetzt zugehört, denn Sie sagen: Der Entwurf muss eigentlich komplett zurückgenommen werden. Anfang Januar haben Sie zusammen mit 800 Wissenschaftlern aus NRW an die Ministerin einen offenen Brief geschickt und sie dazu aufgefordert. Was ist für Sie das wichtigste Argument dafür? Machen Sie das für den Hörer transparent!
    Löwer: Es geht aus der Sicht der Universitäten darum, dass die Philosophie des Gesetzes so angelegt ist, dass sie einen Bruch mit dem jetzt vorliegenden Gesetz darstellt. Diese Philosophie besteht darin, dass bei aller Unbestrittenheit der Ansprüche des Landes, als Akteur im Hochschulwesen tätig zu werden, insgesamt eine kleinteilige Steuerung ermöglicht wird, die die Universitäten denn doch fürchten müssten.
    "Entmündigung der Hochschule"?
    Maleike: Also, Sie sprechen davon - wortwörtlich -, dieses Gesetz sei eine Entmündigung der Hochschule.
    Löwer: Ja. Zum Beispiel sollen Zielvereinbarungen, die getroffen worden sind, in die Hochschulentwicklungspläne eingehen. Damit werden aber die Hochschulentwicklungspläne zu einer Dependance der der Zielvorgaben, weil im Verhältnis der Zielvereinbarungen, die Universitäten haben nichts und das Land sitzt auf dem Geld und kann sie mehr oder minder nach seinem Vorstellungsbild formen.
    Maleike: Frau Schulze, was sagen Sie auf diese Kritik?
    Schulze: Dieses Gesetz geht auf die Herausforderungen der Zukunft ein. Das ist keine Abrechnung mit irgendwas in der Vergangenheit. Sie haben eine viel divergierendere Studierendenschaft, heute sitzt eine 17-Jährige, die direkt von der Schule kommt, neben einem 35-Jährigen, der aus dem Handwerksberuf kommt und gar kein Abitur hat. Dieses Diversity Management, was die Hochschulen jetzt machen müssen, das unterstützt das Gesetz. Es gibt Antworten auf die Frage, wie man wirklich ein erfolgreiches Studium hinbekommt. Das sind die ganzen Fragen. Es geht nicht um kleinteilige Steuerung, da haben wir in Nordrhein-Westfalen eine ganz andere Tradition als andere Bundesländer, übrigens schon seit vielen, vielen Jahren. Aber dennoch müssen wir Herausforderungen, die wir in der Zukunft haben, auch annehmen und deswegen brauchen wir so ein Gesetz.
    Maleike: Herr Löwer?
    Löwer: Nun sehe ich nicht, Frau Ministerin, wie Sie per Gesetz solche Situationen, wie Sie gerade beschrieben haben, gerade durch Gesetz lösen zu können! Es ist doch typischerweise die Aufgabe, der die Universitäten sich stellen müssen, ohne dass das hoch abstrakte generelle Gesetz die Frage 17-Jähriger versus 35-jähriger Handwerksmeister in irgendeiner Form regeln könnte. Seien Sie sicher, darüber sind wir uns schon klar, dass unsere Studierendenschaft sich in den Vorbildungsvoraussetzungen außerordentlich unterscheidet, darauf müssen wir auch reagieren. Aber es steht ja in Ihrem Gesetz, das Sie durch Rechtsverordnung eine außerordentlich dichte Steuerung zum Beispiel der Studieninhalte oder jedenfalls der Formen, in der Studieninhalte dargeboten werden, vornehmen wollen oder respektive jedenfalls können.
    Und wovor wir uns fürchten, ist, dass alles das, was da an Können angelegt ist - das vielleicht nicht aktuellem Wollen entspricht, das weiß ich nicht -, dass das auch gemacht werden könnte. Und deshalb müssen die Eingriffsvoraussetzungen wesentlich eingeschränkt respektive präzisiert werden, damit nicht die Universitäten plötzlich am Gängelband des Landes geführt werden.
    Maleike: Frau Schulze, haben Sie das vor, Gängelband?
    Schulze: Nein, natürlich haben wir das nicht vor. Studieninhalte, da haben Sie, glaube ich, in das falsche Gesetz geguckt. Das ist nicht in Nordrhein-Westfalen so, sondern in Bayern, dass die dort geregelt werden. Wir haben solche Regelungen überhaupt nicht vorgegeben. Aber natürlich müssen wir Antworten geben auf Fragen, wie man ein erfolgreiches Studium ermöglichen will. Und das tun wir im Gesetz. Wir ermöglichen zum Beispiel einen besseren Wechsel der Studierenden zwischen den Hochschulen, indem wir Studienleistungen besser anerkennen. Wir thematisieren Studienabbrüche und ermöglichen auf den Hochschulen das erste Mal überhaupt, Studierende auch zu befragen, warum sie ihr Studium nicht abschließen, um dann eben auch Maßnahmen ergreifen zu können. Wir erhöhen die Möglichkeiten, ein Teilzeitstudium nach vorne zu bringen für die Hochschulen. Das sind alles Dinge, die in diesem Gesetz geregelt sind. Und natürlich geben wir mit dem Gesetz dann auch Antworten auf solche Fragen.
    Wer bestimmt über das Promotionsrecht?
    Maleike: Das umstrittene geplante Hochschulzukunftsgesetz in Nordrhein-Westfalen ist weiter unser Gesprächsthema. Svenja Schulze, die Wissenschaftsministerin, ist zugeschaltet und auch der Hochschulrechtsexperte Professor Wolfgang Löwer, der zu den schärfsten Kritikern dieses Gesetzesvorhabens zählt. Unter anderem auch, weil darin besonders umstritten ist, den Fakultäten durch das neue Gesetz durch das neue Gesetz das Promotionsrecht eventuell zu entziehen. Frage an die NRW-Wissenschaftsministerin: Warum wollen Sie das?
    Schulze: Also, in dem Gesetz steht jetzt drin, dass das Promotionsrecht nach einem Peer-gestützten Verfahren, also, wo wir Wissenschaftsrat beteiligen, dass es eine Möglichkeit gibt, Fakultäten das zu entziehen. Das kommt aus einer Diskussion, die wir in Nordrhein-Westfalen hatten, ob wir den Fachhochschulen mehr Rechte bei den Promotionen einräumen. Wir haben es jetzt so geregelt, dass die Fachhochschulen in einer Kooperation mit den Universitäten Promotionen nach vorne bringen können. Dieser Vorschlag kam in dieser Anhörung und es wurde gesagt, man muss auch die Qualität der Promotionen an den klassischen Universitäten überprüfen. Ich bin dafür offen, für diesen Vorschlag, ich habe ihn aufgenommen, weil er aus der Hochschullandschaft selber kam. Aber das ist genau so ein Punkt, wo ich sage: Wenn es bessere Vorschläge gibt, wie wir die Qualität wirklich sichern können - weil, dass wir das tun müssen, ist, glaube ich, keine Frage nach dem, was wir in den letzten zwei Jahren an Diskussionen hatten -, also, wenn es Vorschläge gibt, wie man das auf anderem Wege tun kann, dafür bin ich offen. Das war einer, der kam aus den Hochschulen und deswegen habe ich ihn gerne aufgegriffen.
    Löwer: Also, dass es ein Peer-gestütztes Verfahren sein soll, steht erstens nur in der Begründung und nicht im Gesetz. Und zweitens, es kommt doch gar nicht in Betracht, dass man Personen, die ja kraft ihrer Status das Promotionsrecht, weil sie Universitätsprofessoren haben, sie gewissermaßen kollektiv zu bestrafen, weil es vielleicht einen Kollegen gibt, der diesen Anforderungen nicht genügt, oder auch mehrere Kollegen geben mag. Außerdem heißt es im Gesetz, das Promotionsgeschehen - darunter kann ich mir überhaupt nichts vorstellen, was denn das sein soll - soll schon die Tatsache, dass irgendwelche Gesprächstermine platzen, dann dazu berechtigen einzuschreiten. Also, das ist eine Regelung, ich denke, da werden wir uns auch verständigen, dass die so nicht bleiben kann, weil sie auch größte verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen würde.
    Änderungen bei der Mittelvergabe
    Maleike: Ein letztes Wort bitte dann noch zum Thema Geld! Lassen Sie uns noch mal über die Frage sprechen, wer denn sozusagen das Geld verwaltet und wer eigentlich auch für das Geld dann zuständig wird, was an den Hochschulen ausgegeben wird? Frau Schulz, was ist Ihre Vorstellung?
    Schulze: Was sich jetzt verändern wird, ist, dass wie in 15 anderen Ländern auch wir einen sogenannten Liquiditätsverbund wollen. Das heißt, die Konten der Hochschulen werden beim Land geführt und die Hochschulen können dort das Geld dann abrufen. Das ist im Kern nur eine Frage, über wen am Ende des Tages gebucht wird. Das wird für die Hochschulen nicht weniger Geld geben, sondern das ist ein Moneta des Rechnungshofes, der sagt, das macht keinen Sinn, wenn das Land auf der einen Seite Schulden aufnimmt, um den Hochschulen dann Geld zu geben, was dort auf Konten liegt und im Grunde genommen keine Zinsen bringt. Also, das ist ein ganz klares Votum des Rechnungshofs, was wir jetzt übernehmen werden. Und das hat für die Hochschulen an sich erst mal keine Veränderung, sie bekommen ihr Geld genauso wie vorher.
    Maleike: Heißt aber nicht, sie kriegen das Geld nur für die entsprechende Leistungen, die Sie vorgeben?
    Schulze: Nein, daran ändert sich nichts. Sie kriegen natürlich Geld für Kapazitäten, für Leistungen, aber der Liquiditätsverbund bedeutet nur eine buchungstechnische Veränderung, mehr nicht.
    Maleike: Herr Löwer, wie sehen die Hochschulen das?
    Löwer: Da unterschlagen Sie gewissermaßen oder verkürzen Sie die Antwort. Weil, es steht ja in derselben Vorschrift drin, dass es ein Zurückbehaltungsrecht geben kann, wenn die Hochschule irgendetwas in Sachen der Landesaufgaben - oder ich weiß jetzt nicht mehr genau, wie es formuliert ist - falsch macht. Der Liquiditätsverbund begründet ja auch ein Zurückbehaltungsrecht. Und das ist etwas völlig Neues, dass das Land seinen Töchtern, die Anstaltsaufgaben zu erfüllen haben, sagt, na ja, jetzt machst du was falsch, jetzt kürze ich dir die Mittel! Das hatten wir bisher noch nicht.
    Schulze: Herr Löwer, das stimmt so nicht. Im heutigen Gesetz steht, dass wir, wenn es Probleme an einer Hochschule gibt, den kompletten Haushalt sperren können und einen Sparkommissar oder beziehungsweise eine kommissarische Leitung nehmen können.
    Löwer: Ja.
    Schulze: Das, was wir jetzt vorschlagen, ist deutlich moderater und dafür gibt es auch Anlässe, warum ich überzeugt bin, dass wir auch Mittel haben müssen, um bestimmte Vorgaben des Landes, zum Beispiel dass die Jahresabrechnung vorgelegt wird, um solche Vorgaben auch durchzusetzen, wenn es nicht erfüllt wird.
    Löwer: Aber dafür haben Sie doch die Aufsicht. Das Moderate, Frau Ministerin, kann das wesentlich Gefährlichere sein als ein klar bestimmtes Handlungskonzept der Aufsicht. Sie können doch aufsichtlich, da Sie die Rechtsaufsicht haben und Sie die Fachaufsicht zum Teil wieder über die Rahmenvorgaben ergreifen - dazu will ich mich gar nicht kritisch äußern -, aber Sie //haben// ja alle aufsichtlichen Mittel. Aber Sie arbeiten mit einem Mittel, das überhaupt nicht rechtlich steuerbar ist. Sie sagen, ja, ja, da läuft dieses und jenes falsch, jetzt kriegt ihr mal keine Mittel. Wir haben doch Aufgaben zu erfüllen!
    Schulze: So werden wir das natürlich nicht tun. Sondern es geht darum, dass bei klar definierten Anforderungen des Landes, wie zum Beispiel Jahresabrechnung vorzulegen, wenn das nicht eingehalten wird - und es gibt viele solcher Fälle -, dass es auch eine Sanktionsmöglichkeit gibt, um diese Jahresabrechnung sozusagen zu erhalten zum Beispiel. Das ist weder willkürlich, noch ist es übertrieben, sondern ein ganz normales Vorgehen, ein ganz normales Verhandeln miteinander. Es gibt hohe Autonomie, hohe Freiheit, dafür gibt es aber auch Verantwortungen der Hochschulen. Und wenn sie dem nicht nachkommen, muss es auch ein Mittel geben, mit dem man das dann erreicht.
    Maleike: Frau Schulze, letzte Frage noch: Ich hatte den April schon angesprochen, dann soll das Ganze in den Landtag und eigentlich soll das Gesetz ja dann auch zum nächsten Wintersemester starten. Wie werden Sie jetzt mit den Hochschulen wieder in den Dialog treten?
    Schulze: Wir sind mit den Hochschulen und auch mit den Hochschulräten und anderen Beteiligten an den Hochschulen in sehr konstruktiven Gesprächen, die setzen wir natürlich auch weiter fort. Und das Ziel ist es, im April eben das Kabinett zu erreichen, um das Gesetz dann in den Landtag zu bringen. Weil, wenn wir es nach den Sommerferien verabschieden und es zum 1.10. in Kraft tritt, gibt es für die wesentlichen Regelungen noch ein Jahr Übergangsfrist, sodass wir dann im Wintersemester 15/16 sind, wo das Gesetz dann wirklich completto in Kraft tritt.
    Maleike: In "Campus und Karriere" waren das Svenja Schulze, die Wissenschaftsministerin von Nordrhein-Westfalen, und Professor Wolfgang Löwer, Hochschulrechtsexperte an der Uni Bonn. Und wir haben gesprochen über das kritisierte Hochschulzukunftsgesetz.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.