Dienstag, 19. März 2024

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Hoeness-Prozess
"Glaube nicht an Bewährungsstrafe"

Wolfgang Kubicki, Vize-Chef der FDP und Strafverteidiger, glaubt nicht, dass eine Haftstrafe für Uli Hoeneß zu vermeiden ist - auch wenn man seine Lebensleistung und sein soziales Engagement strafmildernd berücksichtigt. Im Deutschlandfunk sagte er, die enorme Summe von 18 Millionen Euro hinterzogenen Steuern sei zu schwerwiegend.

Wolfgang Kubicki im Gespräch mit Christine Heuer | 11.03.2014
    Christine Heuer: Es wird eng für Uli Hoeneß. Der Prozessauftakt gestern gegen den Bayern-Präsidenten und geständigen Steuerhinterzieher hätte besser laufen können für den Angeklagten. Überraschend gestand Hoeneß ein, nicht nur dreieinhalb, sondern sogar 18,5 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Noch einmal fünfeinhalb Millionen hat er außerdem zu Unrecht als Verlust beim Finanzamt geltend gemacht. Der Richter zeigte sich streng mit Hoeneß und auch sein Anwalt war nicht mit allem einverstanden, was sein Mandant vor dem Landgericht München aussagte, und rüffelte Hoeneß öffentlich für dessen Behauptung, seine Selbstanzeige vom letzten Jahr habe nichts mit den gleichzeitigen "Stern"-Recherchen im Fall Hoeneß zu tun. Zitat Anwalt zu seinem Mandanten: "Erzählen Sie doch nichts vom Pferd!"
    Wolfgang Kubicki ist Vizechef der FDP und arbeitet selbst als Wirtschaft- und Steueranwalt. Haben Sie, Herr Kubicki, auch schon mal so offen mit einem Mandanten vor Gericht geschimpft?
    Wolfgang Kubicki: Nein. Ich bin ganz vorsichtig bei der Frage, wie die Verteidigungsstrategie aussehen soll. Aber ein Anwalt, ein Verteidiger, der vor Gericht seinem Mandanten ins Wort fällt und eine Erklärung abgibt, wie die, "Erzählen Sie nichts vom Pferd!", demaskiert ja seinen Mandanten, stellt ihn bloß, und das deutet darauf hin, dass im Vorfeld keine ausreichende Abstimmung stattgefunden hat, wie eine Aussage vor Gericht auszusehen hat. Gut für den Mandanten ist das jedenfalls nicht.
    Heuer: Es könnte doch aber auch sein, dass der Anwalt diesen Rüffel gemacht hat, um Hoeneß als süchtigen Zocker im Devisenrausch darzustellen.
    Kubicki: Zunächst einmal ist es so, dass der Beschuldigte oder der Angeklagte im Gericht sich selbst erklären soll und nicht der Anwalt den Mandanten offen und öffentlich steuern soll. Die Tatsache, dass er ihm ins Wort gefallen ist mit dieser Wortwahl, deutet ja darauf hin, dass er selbst Zweifel an der Darstellung von Hoeneß gehabt hat, Zweifel an der Art und Weise, offenbar reinen Tisch zu machen, und das ist für einen Verteidiger eigentlich immer eine sehr schlechte Position.
    Spielsucht darf bei der Frage der Steuerhinterziehung keine Rolle spielen
    Heuer: Würde denn diese Strategie, der süchtige Zocker, aufgehen? Kann die funktionieren?
    Kubicki: Bei Steuerstrafsachen bedauerlicherweise nicht, weil der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass Spielsucht bei der Frage der Steuerhinterziehung keine Rolle spielen darf, denn dort sollen ja nur Ergebnisse, Erträge versteuert werden. Dort wird ja keine Straftat begangen, um die Spielsucht möglich zu machen. Aber unabhängig davon ist es so, dass bei der Größenordnung jetzt des Geständnisses es sehr schwer werden wird, mit einer Verteidigungsstrategie eine Haftstrafe zu vermeiden.
    Heuer: In der Tat, die Frage stellt sich natürlich, ob Hoeneß überhaupt noch eine Chance hat, nicht ins Gefängnis zu müssen.
    Kubicki: Es steht jetzt jedenfalls fest, dass die Selbstanzeige nicht wirksam war, nicht wirksam sein konnte, weil ja nicht offen die Beträge angegeben worden sind, die nachversteuert werden müssen, und zwar in einer Größenordnung, bei der wir jetzt von einer Versechsfachung reden. Selbst wenn wir hier von einem überschießenden Geständnis ausgehen, das heißt, ich mache reinen Tisch, erkläre alles ganz offen und dokumentiere damit, dass ich noch mehr leiste, als die Staatsanwaltschaft und das Gericht bisher von mir erwartet haben, ist die Größenordnung der Nacherklärung ein so schwerwiegendes Argument, dass ich mir schwer vorstellen kann, wie die Kammer noch zu einer Bewährungsstrafe kommen sollte.
    Heuer: Aber mit dieser Methode könnte Hoeneß sich als reuigen Sünder darstellen, der jetzt wirklich alles auf den Tisch legt, und vielleicht sind die 15 Millionen ja auch verjährt.
    Kubicki: Es kann auch sich dabei um Beträge handeln, die deshalb entstanden sind, weil man bei der Steuerhinterziehung Gewinne und Verluste in einem bestimmten Zeitraum nicht verrechnen darf. Das alles wird zu würdigen sein. Aber noch einmal: Die Kammer muss ja immer im Auge behalten, worüber wir reden. Wir reden jetzt nicht mehr über eine Million oder 3,5 Millionen, sondern über einen Betrag, der sich innerhalb eines Jahres versechsfacht hat. Die Kammer wird auch würdigen müssen die Frage, warum das erst jetzt geschehen ist und nicht zu einem früheren Zeitpunkt. Es kann für Uli Hoeneß sprechen, dass er etwas aufdeckt, was sonst nie bekannt geworden wäre. Das mag sein. Aber noch einmal: Die Größenordnung an sich hat ein so elementares Gewicht, dass noch weiteres jetzt hinzutreten muss an entlastenden Momenten, an Strafmilderungsgründen, um Uli Hoeneß vor einer Gefängnisstrafe zu bewahren.
    Der Präsident des FC Bayern München, Uli Hoeneß (l.), steht am 10.03.2014 als Angeklagter zusammen mit seinen Anwalt Markus Gotzens im Landgericht München II.
    Der Präsident des FC Bayern München, Uli Hoeneß (l.), steht am 10.03.2014 als Angeklagter zusammen mit seinen Anwalt Markus Gotzens im Landgericht München II. (picture-alliance/Sven Hoppe)
    Hoeneß will reinen Tisch machen
    Heuer: Eine Bewährungsstrafe halten Sie auch noch für möglich. Unter welchen Bedingungen?
    Kubicki: Ja. Wenn das Gericht zu der Erkenntnis kommt, in der Tat, es wäre Behörden nie möglich gewesen, diesen Betrag aufzudecken, er macht jetzt wirklich reinen Tisch, er muss in einer Größenordnung auch Steuern ja nachzahlen, die ihm mit Sicherheit schwer fallen wird, denn noch mal 18 Millionen auf den Tisch zu legen, das ist ja kein Pappenstiel, nicht mal für Uli Hoeneß. Er hat damit dokumentiert, dass er tatsächlich reinen Tisch machen will, wenn auch spät und sehr spät. Aber die Kammer wird berücksichtigen müssen, welche Wirkung die Größenordnung der Zahl auch auf das Publikum haben wird, denn Gerechtigkeit heißt auch immer, wir müssen sehen, dass wir verhältnismäßig mit anderen Fällen, in anderen Zusammenhängen bleiben.
    Und wenn man sich die Steuerhinterziehungsurteile der Gerichte in vergleichbaren Fällen anschaut, dann, wie gesagt, fällt es mir schwer, an eine Bewährungsstrafe zu glauben, wenn sie auch nicht völlig ausgeschlossen ist. Ich selbst bin nicht im Prozess, niemand von uns kennt die Einzelheiten der Akten genau, wir werden die nächsten Tage sehr sorgfältig beobachten müssen, wie das Verhältnis Gericht-Verteidigung, Staatsanwaltschaft-Verteidigung sein wird. Aber allein die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft sich überrascht zeigt davon, dass so spät in dieser Größenordnung die Zahl genannt worden ist, die nachgezahlt werden muss, deutet darauf hin, dass es sehr schwer werden wird, noch einmal eine Bewährungsstrafe zu erzielen.
    Heuer: Nun sagt Uli Hoeneß ja von sich, er sei kein Sozialschmarotzer, und er erinnert daran, fünf Millionen Euro für soziale Zwecke gespendet zu haben. Wie strafmildernd kann so was denn sein?
    Kubicki: Es macht einen Unterschied, ob ich mir Geld erschleiche, was mir nicht zusteht, oder ob ich Steuern nicht bezahle, die ich bezahlen müsste. Das eine Mal betrüge ich den Staat, hole ich Geld. Das andere Mal leiste ich etwas nur nicht, was von mir erwartet wird. Das hat schon auch ein Gewicht. Aber das ist nicht so dominierend, dass es die Schwere der Tat, diesen besonders schweren Fall auch nur annähernd ausgleichen könnte.
    Heuer: Der Richter in diesem Prozess gilt als ein Mann, der sehr streng nach Aktenlage urteilt. Wie wichtig ist das für den Prozessausgang?
    Kubicki: Sehr wichtig, weil vieles von dem, was im Bewusstsein, im Kopf des Gerichtes vorherrscht, in der Hauptverhandlung nicht erörtert werden wird, sondern eine Art Stimmungsbild vermittelt, eine Art Begleitmusik vermittelt. Das Gericht wird selbstverständlich alle Strafmilderungsgründe berücksichtigen und berücksichtigen müssen, wie zum Beispiel die Lebensleistung von Uli Hoeneß, wie zum Beispiel die Tatsache, dass er tatsächlich in den letzten Jahren und Jahrzehnten eine erhebliche Summe auch an Steuern gezahlt hat, was man von ihm erwarten durfte.
    Heuer: Er hat ja das Geld auch verdient.
    Kubicki: Er hat das Geld verdient und hat aber auch eine ganze Reihe sozialer Leistungen vollbracht. Auch das muss man ja berücksichtigen. Noch einmal: Es gibt eine Reihe von Strafmilderungsgründen. Er ist nicht vorbestraft, die Strafe muss auf ihn nicht mehr einwirken, weil die öffentliche Berichterstattung darüber ja bereits ihn in seinen Persönlichkeitsrechten erheblich belastet hat, sein soziales Umfeld durcheinandergewirbelt hat, seine Perspektiven, auch seine Lebensperspektiven erheblich beeinträchtigt hat. Das alles ist zu würdigen. Aber noch einmal: Die Zahl alleine, 18 Millionen Euro, ist so schwerwiegend, dass noch einmal mir der Glaube momentan fehlt, dass er eine Bewährungsstrafe erhalten kann.
    "Es gibt zwei Persönlichkeiten Uli Hoeneß"
    Heuer: Seit diesem Tag gestern, seit dem Prozessauftakt wissen wir noch ein bisschen mehr über Uli Hoeneß und speziell natürlich über seinen Umgang mit Geld. Was für ein Charakterbild ergibt sich daraus?
    Kubicki: Na ja, das was wir wissen: Es gibt zwei Persönlichkeiten, einen Uli Hoeneß, der sehr karitativ unterwegs ist, der sich sehr engagiert für seinen Verein, für den wirtschaftlichen Erfolg seines Vereins, für den sportlichen Erfolg seines Vereins, der sich um andere kümmert, wenn Dritte bereits die Leistung aufgegeben haben, der Herrn Müller zurückholt in den Verein und sich darum kümmert, dass der eine Lebensperspektive erhält, und den Uli Hoeneß, der aus welchen Gründen auch immer gezockt hat, spielsüchtig gewesen ist, und ich kann nachvollziehen, dass der Adrenalin-Kick, von dem er gesprochen hat, immer größer werden muss und dass immer größere Summen bewegt worden sind, um Erträge zu erzielen. Man wird natürlich auch berücksichtigen müssen, dass am Ende des ganzen Prozesses für ihn kein Gewinn stand, sondern ein erheblicher Verlust. Das heißt, er hat ja wirklich auch ...
    Heuer: Behauptet er!
    Kubicki: Ja, das ist nachvollziehbar. Das bestätigen ja die Finanzbehörden. Er hat in der Tat in einer fast dreistelligen Millionen-Größenordnung Verluste produziert. Das gereicht ihm nicht zur Ehre, das mildert nicht die Tat, aber das deutet darauf hin, dass er in einer Phase seines Lebens den Überblick verloren hat, die ökonomischen Grunddaten seines Lebens sinnvoll zu gestalten.
    Heuer: Herr Kubicki, da Sie selber als Anwalt arbeiten – und das ist ja irgendwie auch ein schöner saftiger Fall -, hätten Sie Uli Hoeneß gern verteidigt?
    Kubicki: Ich hätte ihm nichts genützt, und zwar deshalb, weil ich auch noch politisch tätig bin. Das heißt, der Fall hätte eine weitere Dimension erhalten. Aber ich hätte Uli Hoeneß sicher verteidigt, weil auch er wie jeder andere einen Anspruch darauf hat, in einem Rechtsstaat vernünftig vertreten zu werden.
    Heuer: Und das hätte Ihnen auch Freude bereitet, jetzt rein juristisch?
    Kubicki: Bei der offensichtlichen Sachlage kann es keine Freude bereiten, weil es hier nur noch darum gehen kann, den Schaden so weit wie möglich zu begrenzen. Aber bei der Größenordnung, wie gesagt, ist es schwierig, daran zu glauben, dass es noch gelingen kann, eine Bewährungsstrafe zu erzielen.
    Heuer: Der stellvertretende FDP-Vorsitzende und Anwalt Wolfgang Kubicki. Herr Kubicki, danke fürs Gespräch.
    Kubicki: Bitte schön.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.