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Holpriger Start ins gemeinsame Lernen

Es ist das 42. Treffen der Behindertenbeauftragten der Länder, dieses Jahr in Hamburg. Zwei Tage lang steht das Thema "Bildung" im Mittelpunkt: Zum einen die Inklusion, sprich das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Schülern an Regelschulen sowie der Übergang von Menschen mit Behinderung aus der Schule in das Berufsleben.

Von Verena Herb | 06.09.2011
    "Bildung ist der Einstieg in das gemeinsame Leben von behinderten und nichtbehinderten Menschen."

    Erklärt Ingrid Körner, die Hamburger Behindertenbeauftragte, die zu der Tagung eingeladen hat. In der Hansestadt haben Eltern behinderter Kinder seit letztem Jahr einen Rechtsanspruch, ihre Kinder ab der ersten oder fünften Klasse in einer Regelschule unterrichten zu lassen. Beim Treffen in Hamburg sollen erste Erfahrungen berichtet werden. Unter anderem von Wilhelm Koch-Burmeister, Abteilungsleiter der Stadtteilschule in Mümmelmannsberg:

    "Alle Behinderungen sind bei uns an der Schule vertreten. Es ist allerdings so, die größte Gruppe sind die Kinder mit Lernbehinderungen. Wir haben aber auch Kinder mit geistigen Behinderungen, Körperbehinderungen, Kinder, die Probleme haben im Bereich hören oder sehen. Also insofern ist eigentlich das ganze Spektrum vertreten."

    Die Inklusionsbemühungen an der Schule in Mümmelmannsberg laufen nicht ohne Schwierigkeiten ab. Besonders der Start des ersten Jahrgangs 2010 gestaltete sich sehr holprig: Eine unklare Versorgung, personell wie finanziell. Probleme auf der inhaltlichen Ebene. Probleme auf der organisatorischen Ebene. Hinzu kamen sehr viele Vorbehalte beim Lehrerkollegium und bei den Eltern. Die Lehrer hatten meist …

    "… Ängste, den Kindern, die dann zu uns kommen, nicht gerecht werden zu können. Vorbehalte bei den Eltern, die befürchteten, dass die Leistungen in den Klassen leiden. Und dann zum Teil die Frage gestellt haben bei der Zusammensetzung der Klassen, ob ihre Kinder nicht in eine andere Klasse kommen können."

    Ausgangspunkt für die Inklusionsbemühungen ist die seit März 2009 auch in Deutschland geltende UN-Behindertenrechtskonvention, in der sich die Bundesrepublik unter anderem dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderung einen Zugang zum Regelschulsystem zu eröffnen.

    "Hamburg hat die UN-Behindertenrechtskonvention auch als Grundlage genommen, hier das Schulgesetz so zu ändern, dass es dieser Konvention auch genügt. Das ist nämlich jetzt nationales Recht geworden. Sprich auch in Hamburg und auch in anderen Bundesländern."

    Doch laut einer Studie der Bertelsmannstiftung hat Hamburg noch viel zu verbessern: Bei der Integration Behinderter liegt die Hansestadt bundesweit auf dem letzten Platz. Lediglich 14,3 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf seien im vergangenen Schuljahr auf eine normale Grund- oder weiterführende Schule gegangen. Im Vergleich: In Schleswig-Holstein und Berlin seien es dagegen durchschnittlich über 56 beziehungsweise 45 Prozent gewesen, der Bundesdurchschnitt liegt bei etwas über 23 Prozent.

    Neben der Inklusion an den Schulen befasst sich die Tagung auch mit dem Übergang von der Schule ins Berufsleben. Meist würden Behinderte nach der Schule in entsprechenden Werkstätten arbeiten - doch das Ziel sei es, Behinderte auch auf dem ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, so Ingrid Körner. Bislang habe da die Meinung bei vielen Unternehmen vorgeherrscht:

    "Mit behinderten Menschen am Arbeitsplatz, das geht eigentlich gar nicht so richtig gut. Da muss ich finanzielle Einbußen hinnehmen als Betrieb, das rechnet sich nicht. Das sind inzwischen Vorbehalte, die nicht mehr zutreffen."

    Rheinland-Pfalz ist diesbezüglich Vorreiter. Dort habe man diverse Förderprogramme installiert - beispielsweise erhalten Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, einen Zuschuss des Landes, sagt Ingrid Körner:

    "Wir bemerken da die Bereitschaft von behinderten Menschen viel mehr, sich aus der Werkstatt heraus zu begeben und sich zu trauen, im ersten Arbeitsmarkt zu arbeiten. Mit Erfolg."

    Die Tagung in Hamburg dient vor allem dem Erfahrungsaustausch zwischen den Bundesländern. Auch wenn jedes Bundesland unterschiedlich weit ist in der Integration behinderter Menschen - sie wird weiter vorangetrieben werden müssen. Schließlich ist dies nun laut UN-Behindertenrechtskonvention nationales Recht.