Arbeitsmarkt

Die Jagd nach den Mindestlohn-Betrügern

Zollbeamte überprüfen am 24.03.2015 in der Nähe des Großmarktes in Stuttgart Fahrer von Kleintransportern. Seit Jahresbeginn gilt bundesweit ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde.
Zollbeamte überprüfen in der Nähe des Grossmarktes in Stuttgart Fahrer von Kleintransportern. Seit Jahresbeginn gilt bundesweit ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. © dpa/picture-alliance/Daniel Maurer
Thomas Seemann im Gespräch mit Frank Meyer und Katja Schlesinger  · 23.12.2015
Seit bald einem Jahr gilt der flächendeckende Mindestlohn. Beim Hauptzollamt Stuttgart jagt Thomas Seemann Mindestlöhn-Betrüger und berichtet von seinen Erfahrungen seit der Einführung am 1. Januar 2015.
Gerade in der Gastronomie und im Taxigewerbe gebe es Versuche beim Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zu tricksen, sagte Thomas Seemann vom Hauptzollamt Stuttgart im Deutschlandradio Kultur. Bei den Kontrollen stelle der Zoll fest, dass meistens mehrere Verstöße zusammen kämen. "Es ist nicht so, dass da nur der Arbeitgeber sagt: 'Ich zahle unter dem Mindestlohn.' Es ist meistens ein Übereinkommen des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber, dass eben auch der Arbeitnehmer bereit ist, unter dem Mindestlohn besoldet zu werden", sagte Seemann. "Das liegt daran, dass die Leute häufig zusätzliche Leistungen kriegen, beispielsweise Arbeitslosengeld II."
Stundenaufzeichnungen im Visier der Kontrolleure
Der Zoll prüfe vor Ort, gehe einem Anfangsverdacht nach und beziehe sich dabei vor allem auf die Stundenaufzeichnungen der Betriebe. "Unsere Schwierigkeit bei der Arbeit ist dann natürlich, dem Arbeitgeber auch nachzuweisen, dass er den Mindestlohn unterschreitet und ihm nachzuweisen, in welchem Umfang er das getan hat", sagte Seemann.

Da der Stuttgarter Raum, wo er operiere, zu den wirtschaftlich starken Regionen zähle, komme es nur zu wenig Verstößen. In Gegenden, die wirtschaftlich schwächer seien, komme das häufiger vor.
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