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Hooligan-Krawalle
UEFA: Russland spielt bei EM auf Bewährung

Nach den Hooligan-Ausschreitungen bei der Fußball-EM in Frankreich hat die UEFA Konsequenzen gezogen: Das russische Team spielt ab sofort auf Bewährung. Sollten russische Fans noch einmal durch Gewaltakte auffallen, wird die Mannschaft disqualifiziert - mit einer wichtigen Einschränkung: Ein Ausschluss erfolgt nur nach Ausschreitungen innerhalb der Stadien.

14.06.2016
    Das Bild zeigt mehrere Hooligans und viele flüchtende Fans; in der Bildmitte schlägt einer der Hooligans einem Zuschauer mit der Faust in den Nacken.
    Russische Hooligans stürmen in Marseille die Nachbartribüne und schlagen auf die Zuschauer ein. (DPA / EPA / DANIEL DAL ZENNARO)
    Die Strafe wurde von der Diziplinarkommission der Europäischen Fußball-Union (UEFA) verhängt. Der russische Verband muss zusätzlich 150.000 Euro Strafe zahlen. Ein Ausschluss tritt nur nur im Falle von Ausschreitungen innerhalb von Stadien statt und nicht bei Hooligan-Aktionen außerhalb der EM-Arenen. Dies sehen die Disziplinarregeln der UEFA so vor. Die meisten der russischen Hooligan-Angriffe hatte es in der Innenstadt von Marseille gegeben.
    Ein jubelnder Mann hebt die Hände, hinter ihm steigt weißer Rauch auf.
    Die Polizei setzt am Hafen von Marseille Tränengas gegen die Hooligans ein. (dpa / ap / Darko Bandic)
    Bereits am Sonntag hatte die UEFA Russland, aber auch England, mit einem Ausschluss von der EM gedroht. Nun erhielt Russland nach den Krawallen im Stade de Velodrome von Marseille die offizielle Bestätigung. Die Strafe wurde nicht allein wegen der Ausschreitungen verhängt: Auch das Zünden von Pyro-Technik und rassistische Botschaften auf den Rängen wurden beanstandet.
    Die russische Regierung akzeptierte die Strafe. Sportminister Witali Mutko, zugleich Chef des russischen Fußballverbands RFS, erklärte, man werde keinen Einspruch einlegen. Er äußerte zugleich auch Verständnis für mögliche Abschiebungen russischer Hooligans aus Frankreich. Es werde Zeit, dass bei der EM Ruhe einkehre, meinte Mutko. Zuvor hatte es von Seiten des russischen Verbandes allerdings ganz andere Signale, eigentlich unfassbare Signale, gegeben: Vorstandsmitglied Igor Lebedew twitterte im Internet: "Ich kann nichts Schlimmes an kämpfenden Fans finden. Eher im Gegenteil. Bravo, Jungs. Macht weiter so!"
    Russische Hooligans sollen ausgewiesen werden
    Zuvor hatten die französischen Behörden erklärt, sie bereiteten die Ausweisung russischer Fußball-Fans vor. Die Polizei hatte heute früh in der Nähe von Cannes einen russischen Fan-Bus auf der Fahrt von Marseille nach Lille gestoppt. Auch in einem Hotel in Marseille sollen Russen festgenommen worden sein. Lille ist der nächste Spielort der russischen Nationalmannschaft; sie trifft dort morgen auf die Slowakei. Im nahen Lens spielen die Engländer 24 Stunden später gegen Wales. Es gab deshalb Befürchtungen wegen möglicher weiterer Schlägereien zwischen Russen und Engländern.
    Haftstrafen gegen Randalierer
    Bislang wurden neun Fans wegen der Krawalle verurteilt. Es handelt sich um sechs Engländer, zwei Franzosen und einen Österreicher. Sie erhielten Haftstrafen zwischen einem Jahr und mehreren Monaten. Urteile gegen Russen hatte es bislang noch nicht gegeben, obwohl mehrere von ihnen auf verschiedenen Fernseh- und Handyaufnahmen eindeutig zu erkennen sind.
    Die Krawalle hatten sich vor allem am Wochenende in Marseille ereignet. Beteiligt waren hauptsächlich russische, englische und französische Hooligans. Nach dem Spiel zwischen England und Russland hatten russische Randalierer die Nachbartribüne des Stade Velodrome gestürmt und auf Fußballfans eingeschlagen.
    Ein russischer Fan tritt einem englischen Fan gegen den Bauch.
    Ein russischer Hooligan attackiert im Stadion von Marseille einen englischen Fan. (EPA)
    Gewalt ging aber auch von deutschen Hooligans aus: Sie hatten vor dem Spiel der deutschen Nationalmannschaft gegen die Ukraine am Sonntag in Lille ukrainische Fans attackiert. Das Bundeskriminalamt sichtet nach eigenen Angaben Film- und Videoaufnahmen der Randale. Man kann dem BKA Aufnahmen über das Internet zur Verfügung stellen.
    (mg/tj)