Prozess um gestohlene Skizzen von Gerhard Richter

Ein Kunstwerk ist erst dann eins, wenn es der Künstler will

05:12 Minuten
Nordrhein-Westfalen, Münster: Ein Porträt des Künstlers Gerhard Richter, aufgenommen am 16. Juni 2018 in Münster. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/ Verwendung weltweit
Gerhard Richter gehört zu den höchstgehandelten Künstlern weltweit. In einer Altpapiertonne sollte er Skizzen, die ihm nicht gefallen, künftig nicht mehr entsorgen. © picture alliance / dpa / Rolf Vennenbernd
Christina Weiss im Gespräch mit Anke Schaefer · 24.04.2019
Audio herunterladen
In Köln steht ein Mann vor Gericht, der weggeworfene Entwürfe des Malers Gerhard Richter aus dem Müll gestohlen haben soll. Anschließend wollte er sie offenbar verkaufen. Die frühere Kulturstaatsministerin Christina Weiss ist empört.
Im Juli 2016 entsorgte der Maler Gerhard Richter vier seiner Arbeiten in einer Altpapiertonne, weil er sie für nicht gelungen hielt. Heute nun lief vor dem Kölner Amtsgericht der Prozess gegen einen 49-jährigen Mann, der die Bilder dort wieder heraus geholt haben soll. Laut Staatsanwaltschaft sind die Entwürfe rund 60.000 Euro wert.
Die ehemalige Kultur-Staatsministerin Christina Weiss, 2012.
Die ehemalige Kultur-Staatsministerin Christina Weiss© picture alliance / dpa / Michael Kappeler
Sie habe sich über die Tat "sogleich ungeheuer aufgeregt", sagte die ehemalige Kulturstaatsministerin Christina Weiss im Deutschlandfunk Kultur: "Das ist richtig kriminell."
Sie glaube auch nicht, dass die Arbeiten zufällig gefunden worden seien; sie seien vielmehr in der Absicht entwendet worden, sie zu verkaufen, so Weiss. Der des Diebstahls beschuldigte Mann hatte angegeben, der Papiercontainer sei bei einem Sturm umgefallen. Er habe die Bilder nicht aus der Tonne geholt, sondern von der Straße aufgesammelt.

Der Künstler bestimmt, was ein Kunstwerk ist

Jeder Künstler werfe auch mal etwas weg, betonte Weiss, "und Gerhard Richter ist einer der höchstgehandelten Künstler auf dem Kunstmarkt. Das weiß man."
Das Entwenden von künstlerischen "Abfallprodukten" sei "katastrophal", sagte Weiss:
"Weil es die Freiheit der Kunst grauenvoll missbraucht. Ein Kunstwerk ist erst dann ein Kunstwerk, wenn der Künstler sagt: Das ist mein Kunstwerk, es also dazu macht. Wenn er es wegwirft, ist es nichts anderes als eine Skizze."
Das Kölner Amtsgericht verurteilte den 49-Jährigen zur Zahlung von 3150 Euro (90 Tagessätze zu je 35 Euro).
(bth/ahe)


Das vollständige Gespräch mit Christina Weiss hören Sie hier:
Audio Player

Mehr zum Thema