Dienstag, 16. April 2024

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Immobilien
Wer künftig den Makler bezahlt

Von Jenny Genzmer | 15.01.2015
    "Sie hören heute eine Geschichte, wie Sie zu den drei Prozent gehören, die tatsächlich im Laufe des Jahres Ihr Ziel erreichen."
    Motivationstraining beim Neujahrsempfang der Kölner Immobilienbörse. In der sechsten Etage des Hotel Eden am Früh - mit Blick über die Stadt und den Kölner Dom treffen sich Makler und Verwalter zum Austausch und Netzwerken.
    "Sie wissen, wofür Sie arbeiten und Sie können heute mit einem richtig guten Gefühl nach Hause fahren."
    Motivation können sie brauchen, denn wenn der Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung verabschiedet, könnte es in den Reihen der Makler übersichtlicher werden. Künftig, so der Gesetzestext, soll nur noch derjenige den Makler bezahlen, der ihn auch bestellt hat. Eigentlich findet man das sogenannte Bestellerprinzip hier auch gut:
    "Zu dem Bestellerprinzip konkret. Nach dem Kölschen Motto, wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch."
    "Stimmenfang, das ist ein politisches Gesetz."
    "Sinnvoll, es wird Schwierigkeiten geben, aber es ist mit Sicherheit sinnvoll."
    Auch Marcus Schönig, selbst Makler und stellvertretender Vorsitzender der Kölner Immobilienbörse, ist zwar Verfechter des Bestellerprinzips, nur:
    "Es ist ein logischer Fehler in diesem Gesetz. Ein Mieter müsste zu uns kommen. Wir sollen eine Wohnung für ihn finden und aktiv suchen. Dann finden wir eine Wohnung. Und dass die Wohnung, die man gefunden hat, sofort passt und gefällt, ist unwahrscheinlich, diese Wohnung wäre aber für einen zweiten Mieter schon quasi verbrannt, weil ich ihn für diesen nicht mehr aktiv gesucht hätte. Aber an dieser Stelle wird wohl noch eine Korrektur erfolgen."
    Schönig hofft auf die Immobilienlobby. Darauf, dass es der Immobilienverband Deutschland schafft, wenigsten das Wort "ausschließlich" aus dem Gesetzestext zu nehmen. Dahinter versteckt sich die Absicht, wonach der potenzielle Mieter dem Makler nur dann eine Provision zahlen muss, wenn dieser die Wohnung exklusiv für ihn gesucht und gefunden hat.
    "Genau um diese Ausschließlichkeitsklausel geht es. Die ist nicht stimmig."
    Sammelbesichtigungen veranstalten und anschließend eine Provision vom Mieter kassieren, das wäre mit dem geplanten Gesetz nicht mehr erlaubt. Wenn der Entwurf unverändert bleibt.
    Wenig Verständnis für die Haltung der Makler hat Erik Uwe Amaya als Vertreter der Eigentümer. Der Verbandsdirektor von "Haus und Grund" Rheinland vermutet, "dass natürlich die Makler bis zum letzten Grashalm versuchen werden, hier noch positive Änderungen an dieser Neuregelung zu vereinbaren, allerdings gehe ich nicht davon aus, dass da noch großartig was verändert werden wird. Es wird auf jeden Fall dazu führen, dass ein sehr, sehr großer Teil der Makler vom Markt verschwinden wird."
    Gerade in attraktiven Wohngegenden wie Berlin, Köln oder Düsseldorf sei ein Makler überflüssig, behauptet Amaya. Wo es ohnehin viele Mietinteressenten gebe, könnten Vermieter die Arbeit auch selbst übernehmen. Sollten sie doch einen Makler benötigen, gebe es genug Möglichkeiten, die Kosten auf den Mieter zu übertragen.
    "Denn mal ganz ehrlich, in diesen angespannten Wohnungsmärkten, wenn sie Mietinteressenten haben, die unbedingt diese Wohnung haben wollen, dann werden die im Grunde alle Mittel in Bewegung setzen, um diese Wohnung auch zu bekommen. Und von daher wird man von daher sich auf eine höhere Miete einigen oder eine Abstandszahlung vereinbaren, die in etwa dieser Maklergebühr dann auch entsprich."
    Dass Vermieter die Maklercourtage auf die Kaltmieten umlegen werden, hält Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes, für Unfug.
    "Die Realität ist doch schlicht und ergreifend die: Der Vermieter, der eine Wohnung jetzt an den Markt bringt, jetzt vermieten will, der wird genau die Miete fordern, die ein Mieter bereit ist zu zahlen. Das heißt, wenn er die Wohnung für 11 Euro vermieten kann, dann wird er die Wohnung für 11 Euro vermieten. Und wenn er die Wohnung nur für 10,50 vermieten kann, weil es ansonsten keinen Mieter gibt, dann wird er sie nur für 10,50 vermieten. Ganz egal, wer die Maklerprovision zahlen muss. Ob er oder der Mieter. Es ist keine Luft, es ist kein Platz dafür da, Maklerprovisionen umzulegen."
    Zumindest in Ballungsgebieten soll die Miete auch durch die Mietpreisbremse gedeckelt werden. Vermieter könnten dann auf andere Maßnahmen zurückgreifen, um die Mehrkosten wieder auszugleichen.
    "Diese Fragen rund um Abstand und Ablöse sind im Wohnungsvermittlungsgesetz seit vielen, vielen Jahren geregelt. Derartiges ist unzulässig. Und ein Mieter, der auf derartige Forderungen eingeht, hat er das Recht, sein Geld drei Jahre lang zurückzufordern. Das heißt, wer auf diese Maßnahmen setzt, der schneidet sich ins eigene Fleisch, er hat keine Chance, damit durchzukommen."
    An den Wohnungsproblemen in Ballungsgebieten - und den steigenden Wohnkosten, ändert das Bestellerprinzip nichts, sagt Ulrich Ropertz: "Und insofern schafft diese Gesetzesänderung, die jetzt hoffentlich bald beschlossen wird, ein bisschen Gerechtigkeit. Nicht mehr und nicht weniger."
    Die Makler in der Kölner "Früh-Lounge" am Dom geben sich derweil optimistisch.
    "Das wird am Anfang schwieriger sein, aber die werden schnell merken, dass das Geld nicht so einfach verdient ist."
    "In einem Jahr denk ich, werden sich Spreu und Weizen trennen. Und dann wird es wieder für die, die vernünftig arbeiten, eine vernünftige Situation geben."
    "Bei angespannten Wohngebieten, wenn der Vermieter natürlich sagt, was wollen Sie denn eigentlich, da draußen stehen doch 30 Leute, die das haben wollen. Dann ist das immer Verhandlungssache. Ich geh ja auch nicht in die Kneipe, bestell mir ein Bier und guck mir irgendeinen aus, der das bezahlt. Das Bier, das ich bestelle, muss ich auch bezahlen."