Dienstag, 19. März 2024

Archiv

Immobilienkäufe von Großinvestoren
Schlupfloch Grunderwerbssteuer

Beim Immobilienkauf muss die Grunderwerbssteuer bezahlt werden. Firmen aber können dies umgehen – über so genannte „Share-Deals“. Die Finanzminister der Länder wollen dieses Steuerschlupfloch schließen. Aber nicht ganz.

Von Theo Geers | 21.06.2018
    Eine Hand hält zahlreiche Euro-Banknoten, aufgenommen am 03.01.2014 in Frankfurt am Main (Hessen).
    Steuern sparen bei Immobilienkäufen - Schlupfloch soll kleiner werden (picture-alliance / dpa / Daniel Reinhardt)
    Private Immobilienkäufer zahlen fast immer, große Investoren dagegen so gut wie nie, und unterm Strich entgehen den Ländern Steuereinnahmen von geschätzt einer Milliarde Euro im Jahr. Diese Schieflage bei der Grunderwerbssteuer wollen die Finanzminister der Länder zumindest ein wenig korrigieren. Sie wollen sogenannte "Share-Deals" unattraktiver machen.
    Mit "Share-Deals" können Großinvestoren die lästige Grunderwerbssteuer bislang ganz legal umgehen: Sie kaufen nicht direkt ein Grundstück, ein Bürogebäude oder einen Wohnblock mit vielen Wohnungen, sondern eine Firma, der diese Immobilien formell gehören. Die Grunderwerbssteuer lässt sich in diesem Fall sparen, wenn der Käufer in einem ersten Schritt weniger als 95 Prozent der Firmenanteile erwirbt. Und wenn er die restlichen 5,1 Prozent erst nach fünf Jahren nachkauft, bleibt auch dieser Rest steuerfrei.
    Schwellenwerte senken, Spekulationen eindämmen
    Geht es nach den Länderfinanzministern, dann sollen diese Schwellenwerte verändert werden. Die Beteiligungshöhe wird auf 90 Prozent abgesenkt und die Frist für den Zukauf der restlichen zehn Prozent von fünf auf zehn Jahre verdoppelt, so Hessens Finanzminister Thomas Schäfer:
    "Die beiden Elemente werden es sicherlich erschweren, um die Kosten für solche Gestaltungen deutlich nach oben führen und damit hoffentlich mehr von diesen Geschäften einer Besteuerung zuzuführen".
    Das Kalkül hinter dieser Erwartung: Wer als Immobilieninvestor zehn Jahre lang einen zweiten Miteigentümer dulden muss, der zudem zehn Prozent und nicht mehr fünf Prozent der Anteile hält, zahlt vielleicht doch lieber die Grunderwerbssteuer, als so lange nicht zu hundert Prozent über die Immobilien verfügen zu können. Sollte dieses Kalkül aufgehen, weiß Thomas Schäfer auch schon, was er mit den Mehreinnahmen anstellt:
    "Wenn wir sehen, in welch zusätzlichen Dimensionen wir dadurch zusätzliche Steuereinnahmen generieren, dass wir diese Einnahmen eins zu eins dem Bürger zurück geben, indem wir dann den Steuersatz entsprechende absenken".
    Unerwünschte Nebenwirkung
    Dafür aber müsste aber erst einmal ein Gesetzentwurf formuliert und als Gesetz verabschiedet werden. Im Bundesfinanzministerium heißt es dazu, man schaue sich die heutige Initiative der Länder erst einmal an. Dabei wollen Union und SPD laut Koalitionsvertrag prüfen, ob "Share-Deals" beendet werden können. Dazu wird es aber wohl nicht kommen. Denn die Länder-Finanzminister wagen es nicht, "Share-Deals" härter anzupacken, weil sie durch einen findigen Gutachter aufgeschreckt wurden.
    Der hatte darauf hingewiesen, dass die Grunderwerbssteuer dann zu einer Art Kapitalverkehrssteuer werden könnte. Das müsste höchstrichterlich zwar noch geklärt werden, aber käme es so, dann hätten die Länder mit Zitronen gehandelt: Sie hätten das Steuerschlupfloch "Share-Deals" geschlossen, aber als Kapitalverkehrssteuer flösse das gesamte Aufkommen künftig an den Bund - und die Länder gingen leer aus. Das Risiko will offenkundig kein Finanzminister tragen. Deshalb bleibt es vorerst bei einer Politik der Nadelstiche gegen die "Share-Deals".