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Immobilienkredite
Das Aus für den "Widerrufsjoker"

Bislang hatten Verbraucher ein Ass im Ärmel, sich aus teuren Verträgen zu befreien, wenn sie bei Vertragsabschluss nicht richtig über das geltende Widerrufsrecht aufgeklärt wurden. Verbraucherschützer nennen es den "Widerrufsjoker". Jetzt will die Bundesregierung diesen Joker allerdings bei Immobilienkrediten aus dem Spiel nehmen.

Von Johannes Kulms | 08.10.2015
    Eine Joker-Karte aus einem Kartenspiel.
    Einen "Joker" gibt es bislang auch bei einigen Kreditverträgen. (Imago / Westend61)
    Die Zahlen haben es in sich: Laut Stiftung Warentest sind bei 80 Prozent der von Oktober 2002 an geschlossenen Immobilienkreditverträgen die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Konsequenz: Wer einen solchen Vertrag abgeschlossen hat kann ihn auch heute noch widerrufen - und dieses Recht gilt - bisher - unbefristet.
    Doch damit könnte es bald vorbei sein: Seit Monaten ist eine Gesetzesänderung in Arbeit, um die EU-Richtlinie zu Wohnimmobilienkrediten umzusetzen. Das Bundeskabinett hat nun einen Vorschlag zur Ergänzung des Gesetzesentwurfs an die Abgeordneten der Großen Koalition rausgeschickt. Dieser sieht vor, dass das Widerrufsrecht für Immobilienkreditverträge ab dem kommenden Jahr erlischt, wenn die Verträge zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen worden sind. Das ewige Widerrufsrecht soll aber auch in Zukunft gelten für Verbraucher, die über ihr Recht bislang gar nicht aufgeklärt wurden.
    Eine Begrenzung des Widerrufsrechts oder eine entsprechende Verkürzung sei keine gute Nachricht für die Verbraucher, sagt Frank-Christian Pauli – Finanzreferent beim Verbraucherzentrale Bundesverband, kurz VZBV. "Für den Verbraucherschutz ist es wichtig, dass Verbraucher sich darauf verlassen können, dass Anbieter sie richtig informieren. Und dass, wenn das nicht erfolgt ist, sie bei einem so langfristigen Vertrag wie einem Immobilienkredit sich auch das Unternehmen noch in der Pflicht fühlt, notfalls auch nach einem Jahr und zwei Wochen auch Bescheid zu geben, wenn sie irgendwelche falschen Informationen gegeben haben. Und der ganze Sanktionsdruck fällt ja im Prinzip weg, dass man das auch wirklich machen muss, wenn man die Pflichten einschränkt."
    In Zukunft wohl häufiger Rechtsanwälte befragen
    Insbesondere Unternehmen seien durch die Fortdauer des Widerrufsrechts verunsichert, sagte der für den Verbraucherschutz zuständige Parlamentarischer Staatssekretär Ulrich Kelber nach dem Kabinettsbeschluss.
    VZBV-Finanzexperte Pauli kritisiert, dass die Politik den Banken eine Unterstützung leiste, um nach in der Vergangenheit gemachten Fehlern nun einen sicheren Hafen zu erreichen. Doch dies sei eine unfaire Lösung, die den schwarzen Peter am Ende den Verbrauchern zuschiebe. "Es ist einerseits kritisch, ob das überhaupt europarechtlich zulässig ist. Zweitens stürzt es die Verbraucher jetzt in eine unsinnige Frage nach dem Motto, kann ich, muss ich etwas tun und da muss man sehr vorsichtig sein, wenn man sich als Verbraucher diese Frage stellt. Und drittens ist es auch so, dass es eigentlich gar nicht dieser Regelung bedarf. Denn wenn Unternehmen Fehler gemacht haben bei einer Widerrufsbelehrung oder bei einer anderen Informationsverpflichtung aus dem Verbraucherkreditrecht, dann haben sie die Möglichkeit, eine Nachbelehrung durchzuführen."
    Auch die Stiftung Warentest betont, dass Verbraucher viel Zeit und Vorbereitung bräuchten, um einen Kreditvertrag zu widerrufen. Wenn Verbraucherschutzstaatssekretär Kelber nun sage, dass Betroffene ein halbes Jahr Zeit zur Prüfung hätten sei dies eben nicht großzügig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht davon aus, dass sich die Betroffenen in Zukunft auch verstärkt an Rechtsanwälte wenden müssen.
    Der Gesetzesentwurf zu Verbraucherkrediten soll demnächst in zweiter Lesung im Bundestag beraten werden.