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Immobilienkredite
Keine Anschlussfinanzierung bei Widerruf

Wer seinen Immobilienkredit vorzeitig auflösen und einen günstigeren Vertrag abschließen will, muss seiner Bank dafür bares Geld zahlen, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Doch selbst dann gibt es offenbar häufig Probleme bei der Anschlussfinanzierung.

Von Jule Reimer | 23.09.2014
    Das Bundeskartellamt hat gegenüber dem Deutschlandfunk Beschwerden darüber bestätigt, dass Verbraucher, die ein Immobilien Darlehen widerrufen, nur schwer eine Bank für die Anschlussfinanzierung finden würden. Entsprechende Klagen hätten die Verbraucherzentrale Hamburg sowie einzelne Privatleute in Bonn eingereicht, sagte ein Sprecher. Das Bundeskartellamt ermittele nicht, bislang gebe es keine konkreten Hinweise, ein Nachweis sei zudem schwierig.
    Die Verbraucherzentralen beobachten nach eigenen Angaben häufiger, dass Banken und Sparkassen ausgerechnet dann eine Anschlussfinanzierung ablehnten, wenn der Kunde zuvor einen Hauskredit bei einem anderen Kreditinstitut widerrufen habe. Ob nach Absprache oder nicht: Branchenkenner meinen, allein die Sorge vor einer Ablehnung einer Anschlussfinanzierung reiche, um Kreditnehmer von einer Kündigung abzuschrecken. Allerdings biete der Markt derzeit viele Finanzierungsmöglichkeiten.
    Die Kreditinstitute stellen hohe Entschädigungsforderungen aufgrund entgangener Zinsen in Rechnung, wenn Hausbesitzer ihr Darlehen vorzeitig kündigen wollen. Allerdings haben viele Banken in der Vergangenheit offenbar Fehler bei der Formulierung der Widerrufsbelehrung gemacht. In diesem Fall wäre womöglich auch die Vorfälligkeitsentschädigung teilweise oder ganz hinfällig.