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Bundestag beschließt Verfassungsschutzreform

Knapp vier Jahre nach Aufdeckung der Mordserie des rechtsextremen NSU wird der Verfassungsschutz grundlegend reformiert. Die Behörden sollen künftig intensiver Informationen austauschen. Zudem soll das Bundesamt für Verfassungsschutz mehr Befugnisse bekommen und in den Ländern operativ eingreifen können.

Von Johannes Kulms | 03.07.2015
    Schild des Bundesamts für Verfassungsschutz mit dem Bundesadler an einer Eingangstür des Gebäudes, durch die eine Frau geht.
    Die Thüringer informierten nicht die Sachsen, die Niedersachsen nicht die Thüringer und keiner den Bund. (picture alliance / dpa - Oliver Berg)
    In einem sind sich alle einig an diesem Vormittag im Deutschen Bundestag: Das Auffliegen des Nationalsozialistischen Untergrunds, kurz NSU, im November 2011 war ein Schock für die Bundesrepublik, der schwere Fehler offen gelegt hat:
    "Dieses Gesetz ist eine entschlossene Konsequenz aus den Mängeln bei der Aufklärung der NSU-Verbrechen aus dem Bereich Verfassungsschutzbehörden", sagt Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Um dann hervorzuheben, welche Konsequenz die Bundesregierung aus dem Desaster zieht: eine Stärkung des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
    "Der Gesetzentwurf legt den Fokus auf die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden und sorgt für mehr Rechtssicherheit beim Einsatz von V-Leuten."
    Streitpunkt V-Leute
    Mit dem Gesetz gebe man die richtige Antwort, meint auch die Bundestagsabgeordnete Eva Högl, die für die SPD als Obfrau im NSU-Untersuchungsausschuss tätig war. Die Mordserie der rechtsextremistischen Terroristen habe die mangelnde Kooperation der Sicherheitsbehörden zwischen Bundes- und Landesebene - und manchmal sogar innerhalb eines Bundeslands offengelegt.
    "Ich gehe soweit zu sagen, die rechtsextremen Terroristen haben sich den Föderalismus zu nutzen gemacht. Sie haben genau das ausgenutzt: Die Schwäche in der Zusammenarbeit. Das ist ein Kardinalfehler, den wir herausgearbeitet haben."
    Die sogenannten V-Leute - also Angehörige der Szene, die vom Verfassungsschutz als Spitzel angeworben werden - seien nun wirklich keine netten Menschen, sagt Högl. Doch man könne auch in Zukunft auf den Einsatz von menschlichen Quellen nicht verzichten.
    Die Redner aus den Reihen der Großen Koalition sind der Ansicht, dass es nun klare Regeln gebe, wann und unter welchen Bedingungen V-Leute eingesetzt werden dürften. Wer zum Beispiel erhebliche Vorstrafen mitbringe, dürfe künftig nur noch eingesetzt werden, wenn es zur Abwehr von besonders gefährlichen Bestrebungen unerlässlich sei, so Innenminister De Maizière. Die Opposition sieht darin genau den falschen Weg:
    "V-Leute im rechtsextremen Bereich bleiben rechtsextreme. Rassisten und Neonazis bleiben Rassisten und Neonazis", sagte Hans-Christian Ströbele von der Bundestagsfraktion Die Grünen, der ebenfalls dem NSU-Untersuchungsausschuss angehörte. Mit Blick auf die NSU-Mordserie sei klar geworden, dass der Einsatz von V-Leuten mehr Nutzen als Schaden erbringe, so Ströbele.
    Linke will Auflösung des Verfassungsschutzes
    Petra Pau, Bundestagsabgeordnete der Partei Die Linke, geht noch einen Schritt weiter. Ihre Partei hält den Ansatz, nach der NSU-Mordserie das Bundesamt für Verfassungsschutz zu stärken, für grundfalsch: "Das Geheime wird weiter geschützt und nicht die Verfassung. Und deshalb bleibt die Linke dabei: Der Verfassungsschutz ist als Geheimdienst aufzulösen."
    Statt eines Verfassungsschutzes fordert die Partei Die Linke Stellen zu schaffen, die ohne geheimdienstliche Befugnisse agieren. Zum Beispiel eine Bundesstiftung zur Beobachtung und Erforschung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Dem widerspricht der frühere Unions-Obmann im NSU-Ausschuss, Clemens Binninger. Und verweist auf die gestiegene Gefahr von Rechtsextremismus, aber auch Islamismus:
    "Ich halte das schlicht für unverantwortlich, fast schon naiv, bei dieser Sicherheitslage zu sagen: Wir schaffen die Nachrichtendienste ab. Nicht mit uns!"