Dienstag, 23. April 2024

Archiv

Integration von Flüchtlingen
Ein Gesetz im Fadenkreuz der Kritik

Mitte April haben sich die Spitzen von Union und SPD auf ein Integrationsgesetz geeinigt. Die Eckpunkte Wohnsitzpflicht und Sanktionsdrohungen ernteten dabei viel Kritik. Der Entwurf sieht aber auch mehr Kurse für Zuwanderer vor. Bayern plant ein eigenes Integrationsgesetz. Zentrale Punkte sind unter anderem das Bekenntnis zur Leitkultur und das Erlernen der deutschen Sprache.

Von Gudula Geuther und Michael Watzke | 14.05.2016
    Dozentin Ursula Achterkamp (l.), unterrichtet am 04.02.2016 in Osterburg (Sachsen-Anhalt) Flüchtlinge aus Syrien während eines Deutschkurses.
    Dozentin Ursula Achterkamp (l.) unterrichtet Flüchtlinge aus Syrien in Deutsch. (dpa / picture-alliance / Jens Wolf)
    Universität Würzburg, Hörsaal 1: Jura-Professor Eric Hilgendorf stellt seinen Studenten einen Gastredner von der CSU vor.
    "So, meine Damen und Herren. Ich begrüße Sie ganz herzlich zu unserer Vorlesung über die neuen Integrations-Herausforderungen. Ich darf Herrn Martin Neumeyer ganz herzlich an unserer Fakultät begrüßen. Den bayerischen Integrations-Beauftragen."
    Martin Neumeyer soll den angehenden Juristen die strafrechtlichen Implikationen des geplanten bayerischen Integrationsgesetzes näherbringen.
    "Das Thema Integration ist ein Thema, das an- und aufregt und nicht immer zum Wohlfühlen führt. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass 50 bis 60 Prozent der Deutschen Integration ablehnen. Die sagen: Das ist nicht notwendig, die Menschen sollen nach Hause gehen und nicht hierbleiben."
    Der Begriff Leitkultur sorgt auch 2016 zuverlässig für hitzige Debatten
    Auf dem Pult vor Neumeyer liegt das "Eckpunkte-Papier für ein Bayerisches Integrationsgesetz". Es ist zwölf Seiten lang und umfasst neun Unterpunkte. Von A wie "Achtung unserer Rechts- und Werte-Ordnung" bis Z wie "Zusammenleben unter einer bayerischen Leitkultur". Neumeyer sagt, die CSU in Bayern plane …
    "… ein Gesetz, um die Leitkultur darzustellen. Um auch zu zeigen, in was man sich integrieren soll."
    Der Begriff Leitkultur, den die deutsche Politik schon in den 90er-Jahren scharf diskutierte, sorgt auch 2016 zuverlässig für hitzige Debatten. Etwa im bayerischen Landtag. SPD-Fraktions-Chef Markus Rinderspacher:
    "Dieses Gesetz ist aus unserer Perspektive kein Integrationsgesetz, es ist ein Abschottungs-, Ausgrenzungs- und Abgrenzungsgesetz."
    Abgrenzen, erwidert die zuständige Sozialministerin Emilia Müller, CSU, wolle man sich nur gegenüber Flüchtlingen, die sich nicht integrieren ließen.
    "Wer unsere Leitkultur nicht akzeptiert, der muss ganz einfach mit Sanktionen rechnen."
    Aber was genau ist Leitkultur in Bayern? Und welche Sanktionen kann der Freistaat als Landesgesetzgeber überhaupt verhängen? Markus Blume, Vorsitzender der Kommission für Grundsatzfragen und Programm der CSU:
    "Leitkultur ist ein unbestimmter Begriff, und das ist auch gut so. Denn Leitkultur ist das Beste, was Bayern zu bieten hat. Von dem hier 99 Prozent der Menschen sagen: 'Jawohl, das macht das Land aus'. Wir werden niemanden mit dem Gesetz verpflichten, dass er nur noch Lederhose oder Dirndl tragen darf. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Es wird auch niemand auf bestimmte Traditionen oder Bräuche verpflichtet."
    Syrische Flüchtlinge sitzen am 31.01.2016 im Wartezentrum für Flüchtlinge beim Fliegerhorst in Erding (Bayern) und warten auf ihre Registrierung
    Syrische Flüchtlinge warten in Erding (Bayern) auf ihre Registrierung (dpa/Gebert)
    Das wäre auch kaum möglich. Denn Asylrecht ist Bundesrecht. Der bayerische Gesetzgeber kann Flüchtlinge daher nicht zur Integration verpflichten. Die Sanktionsmöglichkeiten des Freistaates sind begrenzt, weiß auch Markus Blume.
    "Wir können in Bayern nur die Dinge sanktionieren, für die wir selber verantwortlich sind. Deswegen reden wir vor allem über Leistungskürzungen. Beispielsweise, wenn jemand seine Identität verschleiert. Seinen Pass wegwirft. In diesen Fällen sieht das bayerische Gesetz Leistungskürzungen vor. Der Bund könnte in seinem Gesetz vorsehen, dass dann aber auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen folgen. Das sind dann die Dinge, wo der Bund seine Hausaufgaben machen muss im Rahmen eines Bundes-Integrationsgesetzes."
    Die Diskussion in Bayern zeigt sehr deutlich, wie unscharf die Begriffe und wie unterschiedlich die Deutungen sind, wenn es um Integration geht. Für die einen bedeutet Integration Anpassung oder sogar Assimilation, für die anderen eine Öffnung der Gesellschaft und gleichberechtigte Teilhabe für alle im Land Lebenden.
    Was wiederum bedeutet, dass ein Integrationsgesetz ebenso widersprüchlich angelegt sein kann. Die eine Fraktion der Gesetzgeber pocht auf Sanktionen, unterstellt den Zuwanderern, sich bewusst abzugrenzen und Regeln zu missachten. Die andere drängt darauf, dass Angebote zur Integration geschaffen werden. Wie immer in der Politik gilt es letztlich, einen guten Kompromiss zu finden.
    Der Staat stellt auch Erwartungen an Flüchtlinge
    Das Integrationsgesetz im Bund schreiben derzeit Innenministerium und Arbeitsministerium gemeinsam. Entsprechend breit ist es angelegt. Um verfestigte Aufenthaltstitel geht es ebenso wie um Sozialleistungen, um den Zugang zu Arbeit und Ausbildung ebenso wie um den Wohnsitz anerkannter Flüchtlinge. Vor allem Bundesinnenminister Thomas de Maizière betont - wie die Kollegen in Bayern: Der Staat stellt auch Erwartungen an Flüchtlinge.
    "Wenn der Staat Angebote macht bei Flüchtlingen, von denen wir wissen, dass sie hier eine Weile bleiben, dann ist es berechtigt und richtig, dass dann auch Mitwirkung und Integrationsbereitschaft gefordert wird. Das hängt miteinander zusammen und das ist nicht nur etwas, was man freundlich sagt, sondern das soll auch mit Maßnahmen, Anreizen und Sanktionen untersetzt werden."
    Mit den Angeboten des Staates, für die er Mitwirkung fordert, sind vor allem die Integrationskurse gemeint. Auch hier sind Änderungen geplant.
    In der Hartnackschule in Berlin-Schöneberg drängen sich Männer und Frauen, etwa zwischen zwanzig und vierzig Jahre alt. Sie warten darauf, dass einer der Angestellten hinter der Glasscheibe Zeit für ihre Anmeldung zum Kurs hat. Die Leuchtanzeige an der Wand zeigt die Zahl 243. Abdelkareem hat einen Platz ergattert - für den er fast fünf Monate lang gekämpft hat.
    "Weil ich Deutsch lernen möchte und weil ich in Deutschland bleiben möchte und auch arbeiten möchte."
    Für Flüchtlinge wie Abdelkareem ist es ein Privileg, den Kurs besuchen zu dürfen. Voraussetzung ist eine gute Bleibeperspektive. Das ist dann der Fall, wenn mehr als die Hälfte der Schutzsuchenden aus einem Herkunftsland als Flüchtlinge anerkannt werden. Abdelkareem kommt aus Syrien. Allerdings ist er Palästinenser. Deshalb wurde sein Antrag auf Teilnahme am Integrationskurs abgelehnt, bis das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schließlich seine Politik in Bezug auf diese Flüchtlingsgruppe änderte - ohne das aber den Betroffenen mitzuteilen, so Gerda Hollunder, die Abdelkareem unterstützt.
    "Das hat natürlich schon eine Riesen-Verzögerung bewirkt, dann haben wir noch mal zwei Mal Anträge gestellt, die möglicherweise nicht formgerecht waren. Aber wir wussten ja gar nicht, wie die Form ist. Wir haben keine Antwort bekommen, wir haben einfach gar nichts gehört, bis wir nach langer Wartezeit noch mal aktiv geworden sind und dann auf eine Sachbearbeiterin gestoßen sind, die uns endlich gesagt hat, was wir eigentlich hätten tun sollen."
    Die meisten Flüchtlinge haben keine solche Unterstützung. Viele finden allein durch den Behördendschungel. Aber Gerda Hollunder glaubt, dass auch einige auf der Strecke bleiben. Die Vorstellung, Flüchtlinge zeigten sich in relevanter Zahl integrationsunwillig, stößt in der Hartnackschule auf Unverständnis – bei der Koordinatorin für die Integrationskurse Monika Szklarek-Wünsch ebenso wie bei ihrer Stellvertreterin Berra Ilkan-Boga.
    "Die Teilnehmer sind hoch motiviert. Teilnehmer sind bereit, Wartezeiten in Kauf zu nehmen, und bemühen sich auch noch nachträglich, als Nachrücker in einen Kurs reinzukommen. Also was manchmal unterstellt wird, dass kein Interesse besteht, Integrationskurse zu machen, das können wir überhaupt nicht feststellen, im Gegenteil."
    "Ich würde eher sagen: Obwohl die Teilnehmer immer noch in ihren Heimen wohnen, in den Hallen wohnen, kommen sie und möchten lernen. Obwohl sie noch Behörden besuchen müssen und viele Termine hier und da haben, kommen sie."
    Die Änderungen, die im Integrationsgesetz für die Kurse geplant sind, sieht Szklarek-Wünsch mit gemischten Gefühlen. In Zukunft sollen 25 statt 20 Schüler in der Klasse sitzen – eine Änderung, die das Bundesamt praktisch schon vorweggenommen hatte. Schwierig sei das angesichts der Probleme, die viele Schüler mit sich herumtrügen.
    "Es wird auf jeden Fall anstrengender, es ist pädagogisch nicht ideal."
    Gut findet Szklarek-Wünsch dagegen, dass Kursanbieter in Zukunft auch den Schülern gegenüber offenlegen müssen, wie viele Anmeldungen sie haben – ob also der Kurs überhaupt bald zustande kommt. Gerade auf dem Land oder bei kleinen Anbietern gibt es bisher oft lange Wartezeiten – gesetzlich begrenzt auf drei Monate. Das neue Integrationsgesetz will diese Frist halbieren.
    Gleichzeitig soll der Umfang der Kurse größer werden, der Abschnitt, der Landeskunde vermittelt, Grundlegendes zu gesellschaftlichen Werten, zu Recht und Regeln, soll erweitert werden. Mehr Unterricht, geringere Wartezeiten - für Katja Mast, in für Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion, ist das ein zentraler Punkt des Gesetzes.
    "Sprache und dann Arbeit ist der Schlüssel zur Integration, und je länger wir warten und Menschen im Nichtstun verharren lassen, desto integrationsfeindlicher ist es am Ende des Tages."
    Die Opposition dagegen fordert Integrationskurse für alle Schutzsuchenden. Auch Katja Mast ist mit diesem Punkt nicht ganz glücklich.
    "Da ist Politik einen pragmatischen Weg gegangen. Sie hat gesagt: Wir wenden uns zuerst mal denen zu mit guter Bleibeperspektive. Es gibt schon eine Gruppe, wo ich sage: Der müssten wir uns zusätzlich zuwenden. Das sind nämlich die aus Afghanistan Kommenden, wo die Anerkennungsquote etwas geringer als 50 Prozent ist. Aber das sind dann die Dinge, die wir als Nächstes wieder miteinander diskutieren müssen."
    In Bayern ist genügend Geld da, um die Fördermaßnahmen umzusetzen
    Derzeit wird nicht nach Afghanistan abgeschoben, auch wenn der Bundesinnenminister das ändern will. Das bedeutet: Die meisten Afghanen bleiben hier - ohne Sprachkurse.
    Das bayerische Integrationsgesetz enthält ebenfalls den Unterpunkt "Deutsche Sprache". Wie bei jedem Unterpunkt ist der Gesetzestext in zwei Spalten aufgeteilt: Fordern und Fördern.
    "Zuwanderer sollen möglichst frühzeitig die deutsche Sprache erlernen. Angebotene Sprachkurse müssen wahrgenommen werden."
    Gleich darunter der Abschnitt "Fördern":
    "Der Freistaat unterstützt Zuwanderer beim Erlernen der deutschen Sprache durch umfangreiche und niedrigschwellige Angebote."
    Hier hat Bayern einen Vorteil gegenüber anderen Bundesländern: Es ist genügend Geld da, um die Fördermaßnahmen auch umzusetzen. Das bayerische Kultusministerium hat Anfang dieses Jahres 1.800 neue Planstellen an den Schulen im Freistaat geschaffen. Vor allem Lehrer für Flüchtlings-Kinder. Auch im Vorschulbereich investiere Bayern viel Geld, sagt der CSU-Landtagsabgeordnete Markus Blume, in dessen Wahlkreis in München-Neuperlach viele Migranten leben. Kinder müssten früh Deutsch lernen, so Blume.
    "Wir werden auf jeden Fall die Sprachstands-Erhebung zur Pflicht machen, das heißt, es muss vor dem Besuch der Grundschule festgestellt werden, ob jemand ausreichend deutsch spricht oder nicht. Wenn das nicht der Fall ist, gibt es entsprechende Angebote, die dann aber natürlich auch besucht werden müssen. Da werden wir über ganz konkrete Elternpflichten reden. Ob das möglicherweise darin resultiert, dass ein Kindergartenjahr verpflichtend sein wird, das werden wir noch im bayerischen Landtag diskutieren. Der Gesetzentwurf wird demnächst in erster Lesung behandelt."
    Fördern und Fordern, das ist auch Bestandteil im geplanten Integrationsgesetz des Bundes. Katja Mast von der SPD findet das richtig. Wer nicht mitarbeitet, muss mit dem neuen Gesetz Konsequenzen für Aufenthaltstitel und Sozialleistungen fürchten. Bisher bekommen anerkannte Flüchtlinge in aller Regel nach drei Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Stattdessen, sagt der CDU-Politiker Thomas de Maizière:
    "Es soll ein Anreiz gefunden werden, dass wer hier gute Integrationsleistungen erbringt, der kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis bekommen. Wenn nicht, wird es weiter bei einer befristeten Aufenthaltserlaubnis bleiben. Wer im Verfahren nicht mitwirkt, wer die Integrationsverpflichtungen ausschlägt, der muss mit Sanktionen rechnen, Leistungskürzungen."
    Beides ist umstritten. Pro Asyl lehnt deshalb sogar das ganze Integrationsgesetz ab. Auch die Opposition übt Kritik. Luise Amtsberg ist flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag. Dass anerkannte Flüchtlinge die Niederlassungserlaubnis – wie andere Migranten – in Zukunft nicht mehr quasi automatisch bekommen sollen, findet sie falsch.
    "Wir glauben, dass eine sichere Bleibeperspektive für Menschen, die Krieg und Verfolgung erlebt haben, das Integrieren und das Ankommen fördert. Und die Sicherheit vor Abschiebung in das Heimatland gibt vielen die Kraft und die Ruhe, sich hier tatsächlich einen Job zu suchen und in Sicherheit und auch in Frieden zu leben."
    Auch Amtsberg kritisiert die Herangehensweise des Gesetzes: Dass viele Flüchtlinge integrationsunwillig seien, sei nicht belegt. Dagegen begrüßt sie viele der Regelungen zu Arbeit und Ausbildung im Entwurfspaket. Für viele Flüchtlinge sollen hier Hürden fallen. Für besonders wichtig hält die SPD-Abgeordnete Katja Mast, dass Auszubildende in Zukunft eine Duldung für drei Jahre bekommen sollen, plus ein halbes Jahr für die Arbeitssuche, oder zwei Jahre für die Arbeit im Betrieb.

    "Es gibt keinen Grund, warum jemand, der bei uns eine Berufsausbildung anfängt, jedes Jahr eine Aufenthaltserlaubnis anfragen muss, sodass er selbst, aber auch der Arbeitgeber gar nicht wissen: Können die hier bleiben, ja oder nein? Und wir werden jetzt eine Drei-Plus-Zwei-Regelung machen, weil alle Handwerker und Handwerkerinnen, die ich kenne, die bilden ganz gerne aus, wissen gern, dass der Jugendliche bei ihnen bleiben kann für die Dauer der Ausbildung und sie bilden noch lieber aus, wenn sie wissen: Ich kann die auch hinterher beschäftigen."
    Omar Ceesay und Schreiner Karl-Heinz Kübler arbeiten an einem Türrahmen.
    Omar Ceesay ist Flüchtling und arbeitet in einer Schreinerei in Tettnang-Hiltensweiler in Baden-Württemberg. (dpa / Felix Kästle)
    Dazu kommt: Auch Flüchtlinge sollen während der Ausbildung Unterstützung bekommen können.
    "Beispielsweise assistierte Ausbildung, oder ausbildungsbegleitende Hilfen, also dass man auch Nachhilfe finanzieren kann durch die Bundesagentur für Arbeit während der Ausbildung oder eben auch ein Sozialcoaching machen kann, dass das eben alles auch für geduldete Flüchtlinge möglich ist. Und das ist schon ein großer Erfolg, weil wir wollen ja, dass die Flüchtlinge von heute auch einmal die Facharbeiter von morgen oder über-übermorgen werden."
    Die Linkspartei spricht von Lohndumping
    Die Opposition findet das im Grundsatz gut, Luise Amtsberg moniert allerdings, dass nicht alle Schutzsuchenden davon profitieren.
    Eine weitere Integrationsmaßnahme, die das Gesetz regeln soll, ist ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt. Der Bund zahlt künftig 100.000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten, ähnlich den Ein-Euro-Jobs, sagt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Katja Mast.
    "Heute ist es so, dass dann die Menschen, die da zu uns kommen, eigentlich in Passivität verdammt sind. Und die Bevölkerung und auch ich finde, dass es doch sinnvoll ist, den Menschen eine Aufgabe von Anfang an zu geben."
    Flüchtlinge könnten die Unterkunft sauber halten, nennt sie als Beispiel. Vor allem die Linkspartei spricht von Lohndumping, davon, dass Menschen gegeneinander ausgespielt würden. Die Grünen äußern sich ähnlich. Ohnehin gehen ihnen die Zugeständnisse auf dem Arbeitsmarkt nicht weit genug. Luise Amtsberg will ganz andere Voraussetzungen für erfolgreiche Integration:
    "Wir wünschen uns, dass wir auch Möglichkeiten haben, aus dem Asylbewerberstatus in einen anderen Status zu wechseln, beispielsweise wenn man eine Ausbildung oder einen Arbeitsplatz hat und möglicherweise als Flüchtling abgelehnt würde, man trotzdem die Möglichkeit hat, diese Arbeitsstelle anzunehmen und in Deutschland zu bleiben, wenn man seinen eigenen Lebensunterhalt sichern kann."
    Ein solcher so genannter Spurwechsel ist mit dem Bundesinnenminister und seiner CDU nicht zu machen. Hier sind die parteipolitischen Positionen klar.
    Das sieht bei einem weiteren Punkt anders aus:
    In Zukunft sollen Flüchtlinge nicht nur während des Asylverfahrens, sondern auch in den drei Jahren nach der Anerkennung einem bestimmten Ort zugewiesen werden können, wenn sie Sozialleistungen beziehen. Das fordern Kommunalpolitiker aller Fraktionen – gleichzeitig sehen vor allem Politiker von SPD, Grünen und Linken die Grundrechtsbeschneidungen kritisch. Die Koalition ringt um die Details.
    Solche politischen Fragen bewertet Monika Szklarek-Wünsch von der Sprachenschule in Berlin nicht. Sie sieht nur die praktischen Auswirkungen. Beispiel Wohnsitzauflage: Seit die diskutiert wird, melden sich mehr Flüchtlinge aus Brandenburg zu Kursen in Berlin an - aus Furcht, sonst jahrelang auf dem Land hängenzubleiben. Beispiel Ausbildung: Die wenigsten der Flüchtlinge, die dafür in Frage kommen, denken in diese Richtung.
    "Viele junge Flüchtlinge, mit denen ich spreche, die ich auch einstufe, die wollen studieren. Die wissen nicht, dass es auch im Handwerk viele interessante Berufe gibt, wo auch Fachkräftemangel herrscht. Aber man muss ein bisschen Werbung dafür machen, dass die überhaupt wissen, was so eine duale Ausbildung ist."
    So weit allerdings sind ihre Schüler in der Regel nicht, sagt Berra Ilkan-Boga.
    "Es ist ihnen bewusst, dass sie erstmal die Sprache erlernen müssen."
    Deshalb spiele das Thema Arbeiten, Geld Verdienen, eine große Rolle. Greifbar würde es für ihre Schüler noch nicht.
    Im Bayerischen Integrationsgesetz ist der Unterpunkt fünf "Ausbildung, Arbeit, Wirtschaft" der zentrale Absatz. Hier gibt es eine ganze Seite von Fördermaßnahmen: Ausbildungs-Initiativen, Jobtrainings, Weiterbildungsprogramme von bayerischer Wirtschaft und IHK. Auf der "Fordern"-Seite stehen dagegen nur vier knappe Zeilen:
    "Zuwanderer haben alles zu unternehmen, um für sich selbst und ihre Familie zu sorgen. Dafür sollen sie alle Chancen nutzen, die der Arbeitsmarkt in Bayern ihnen bietet."
    Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass Integration vor allem dann gelingt, wenn Zuwanderer Beschäftigung finden. Und auf diesen Punkt setzt man in München wie auch in Berlin.
    Teil 2 und Teil 3 hören Sie Pfingstsonntag und -montag, jeweils um 18:40 Uhr.