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Internet-Flatrate
Auf Tempo-Bremsen achten

Einmal bezahlen und dann grenzenlos nutzen: Dieses Prinzip wird gemeinhin mit dem Wort "Flatrate" beschrieben. Bei Internetanbietern findet man unbegrenzte Flatrates jedoch nur noch selten - Tarif-Pakete mit Tempo-Bremse sind an ihre Stelle getreten.

Von Daniela Knoll | 11.07.2014
    Eine Person bedient einen Laptop mit einer Mouse.
    Außer bei der Deutschen Telekom gibt es unbegrenzte Flatrates zum Festpreis zurzeit unter anderem bei Tele2, Vodafone oder 1und1. (picture-alliance / dpa / Tim Brakemeier)
    Was ist eine "Flatrate" und was nicht!? Darüber haben im letzten Jahr die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und die Deutsche Telekom vor Gericht gestritten. Damals wollte die Telekom ihre DSL- und VDSL-Tarife begrenzen. Wer im Internet mehr als die vereinbarte monatliche Datenmenge verbraucht, sollte demnach ausgebremst werden und dann nur noch mit erheblich reduzierter Geschwindigkeit weitersurfen.
    Im Oktober 2013 hatte das Gericht der Deutschen Telekom schließlich verboten, gedrosselte Internet-Tarife weiter als "Flatrate" zu bezeichnen. Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale NRW:
    "Unter dem Begriff Flatrate versteht der Durchschnittsverbraucher unserer Ansicht nach einen Tarif, wo er zu einem Festpreis die versprochene Leistung uneingeschränkt nutzen kann. Und da hat uns das Landgericht Köln in dem Verfahren gegen die Telekom auch recht gegeben. Also sprich: Wo Flatrate drauf steht muss auf Flatrate drin sein."
    Die Wettbewerber der Telekom sind dagegen wenig begeistert von dem Urteil:
    "Wenn die Verbraucherzentralen hier eine Flatrate so extrem sehen, dass sie sagen, in einer Flatrate ist alles drin - noch einmal, dass war es nie und das wird es auch nicht sein - dann werden sich die Unternehmen, wenn die Gerichte diese Meinung so extrem teilen, einfach von diesem Wort verabschieden müssen."
    Flatrates individuell auf Kunden zugeschnitten
    Sagt Jürgen Grützner vom "Verband für Telekommunikations- und Mehrwertdienste" VATM. Flatrates seien ohnehin immer individuell auf den Kunden zugeschnittene Pakete gewesen.
    "Die Flatrate, die die höchste Geschwindigkeit bietet und jedweden Download ermöglicht, die wird von den Kunden nicht so häufig in Anspruch genommen, sondern die Kunden suchen sich auch kleinere Flatrates, kleinere Leistungspakete aus."
    Nach dem Urteil hat die Deutsche Telekom jedenfalls die "Drossel-Klauseln" kurzerhand aus allen Verträgen gestrichen und bietet wieder ungedrosselte Flatrates an. In Zukunft soll es aber zusätzlich günstigere "Volumen-Tarife" geben, bei denen der Kunde ein bestimmtes monatliches Datenvolumen kauft. Das klingt nach den ursprünglichen "Drosselkom"-Plänen. Nur sei das für die Kunden deutlich transparenter, findet Verbraucherschützer Bradler:
    "Für Festnetz-Internet-Anschlüsse kann man beobachten, dass der Begriff Flatrate deutlich weniger und vorsichtiger verwendet wird. Das heißt, Flatrates werden im Moment meiner Beobachtung nach nur noch die Tarife genannt, die auch tatsächlich 'ne Flatrate beinhalten - also sprich, die nicht dann irgendwann gedrosselt werden."
    Nur noch selten unbegrenzte Flatrates zum Festpreis
    Der Internet-Anbieter O2 beispielsweise hat sich von der klassischen Internet-Flatrate sogar komplett verabschiedet. Für deren Privatkunden gibt es bei O2 seit einigen Monaten nur noch Tarif-Pakete mit einer Tempo-Bremse im Vertrag. O2 bezeichnet diese Option der Geschwindigkeits-Reduzierung in der Werbung als sogenannten "Fair-Use"-Vorteil. Trotzdem glaubt Bradler nicht an das Ende der Flatrate:
    "Aus der Sicht der Verbraucherzentrale wäre es natürlich schön, wenn es immer Flatrate-Tarife gibt. Daneben wird es vermutlich auch differenzierte Tarife geben. Worauf wir natürlich achten müssen, ist, dass eben die Preise für die Flatrate dann eben nicht zu hoch steigen und jeder Verbraucher einen vernünftigen Internetanschluss zur Verfügung hat."
    Außer bei der Deutschen Telekom gibt es unbegrenzte Flatrates zum Festpreis zurzeit unter anderem bei Tele2, Vodafone oder 1und1. Andere Anbieter drosseln ihre Flatrates nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Teilweise findet man in den Fußnoten zum Tarif, zum Beispiel in der Werbung, einen dezenten Hinweis auf die eingebaute "Drossel"-Klausel. Ob ein Flatrate-Tarif gedrosselt wird oder nicht, erkenne man aber nur, wenn man genau in die Tarifbedingungen hinein schaue, so Verbraucherschützer Bradler.