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Irren ist auch ärztlich

Seit mehr als 20 Jahren plant die Politik ein Gesetz, das die Zahl "vermeidbarer unerwünschter Behandlungsergebnisse" eindämmen und die Rechte der Patienten stärken soll. Jetzt befasst sich der Bundestag in Erster Lesung mit dem Entwurf eines solchen Gesetzes, das am 1. Januar 2013 in Kraft treten soll. Doch es gibt auch Kritik.

Von Mirko Smiljanic | 27.09.2012
    "Ich schwöre bei Apollon dem Arzt und Asklepios und Hygieia und Panakeia,…"

    Hippokrates von Kos, griechischer Arzt, etwa 400 vor Christus,

    "…dass ich nach meinem Vermögen und Urteil diesen Eid und diese Vereinbarung nach meiner Fähigkeit und nach meiner Einsicht erfüllen werde."

    "Also ich bin 2010 an einem Tennisarm operiert worden."

    Sandra Stenzinger, Grettstadt bei Schweinfurt:

    "Zwei Mal, der Arzt hat da Fehler gemacht, hat Nerven durchtrennt."

    "Ich werde ärztliche Verordnungen treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und meinem Urteil, hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden."

    "Mein Sohn ist als 14-Jähriger vom Reck gestürzt, hat sich die Schulter luxiert","

    Ewald Kraus, Vorsitzender der Notgemeinschaft Medizingeschädigter, Erlangen:

    ""Das ist dann mehrfach passiert, als 17-Jähriger ist er dann operiert worden und bei der Operation wurden Schrauben in die Schulterpfanne eingebracht, und zwei dieser drei Schrauben ragten in den Gelenkspalt, und da hat sich der Oberarmkopf abgerieben."

    "In alle Häuser will ich zum Vorteil nur der Kranken kommen, mich frei haltend von allem vorsätzlichen Unrecht, von aller Schädigung und insbesondere von sexuellen Beziehungen sowohl mit weiblichen wie mit männlichen Personen, gleich Sklaven oder Freien."

    "Dann im März ein zweites Mal operiert, ich konnte meinen Arm nicht mehr bewegen, er hat halt nicht erkannt, dass die Nerven durchtrennt waren von der ersten, irgendwann im April hat er mich für gesund erklärt, ich soll nicht schwimmen gehen."

    "Erst nach 27 Monaten wurde ein CT gemacht, und dann wurden die Schrauben entfernt, aber der Oberarmkopf ist soweit zerstört, dass er über der Waagerechten seinen Arm nicht mehr bewegt, also der hat 'ne schmerzbedingte Bewegungseinschränkung."

    "Wenn ich nun diesen Eid erfülle und nicht breche, so möge mir im Leben und in der Kunst Erfolg beschieden sein, dazu Ruhm unter allen Menschen für alle Zeit; wenn ich ihn übertrete und meineidig werde, dessen Gegenteil!"

    Durchtrennte Nerven nach einer OP, Schrauben, die den Oberarmkopf beschädigen – zwei Fälle von fast zwei Millionen, wie sie jedes Jahr in deutschen Kliniken und Praxen vorkommen – "vermeidbare unerwünschte Behandlungsergebnisse" heißen sie im Fachjargon: falsche Diagnosen, Verschreibungsfehler, mangelnde Hygiene, Infektionen bis hin zum Verwechseln von Patienten, die dann irrtümlich am falschen Körperteil operiert werden – Fehlleistungen, die Medizinstatistiker immerhin 100 Mal pro Jahr zählen. Viele Behandlungsfehler haben glücklicherweise keine langfristigen Folgen, andere enden dramatisch:

    "Dort zeigt seit langer Zeit die internationale Literatur, da sind Hunderte von Studien ausgewählt, Millionen von Patienten analysiert, dass wir heute schätzen müssen, dass in jedem eintausendsten Behandlungsfall im Krankenhaus eine Todesfolge aufgrund eines Behandlungsfehlers einzuschätzen ist. Wir haben derzeit ca. 17,5 Millionen Behandlungsfälle im Krankenhaus, und das bedeutet eben für Deutschland 17.500 Todesfälle alleine im stationären Bereich."

    Zum Vergleich: 2011 starben rund 4.000 Menschen bei Verkehrsunfällen. Seit mehr als 20 Jahren planen Gesundheits- und Justizminister und – Ministerinnen unterschiedlicher politischer Couleur ein Gesetz, das die Zahl der "vermeidbaren unerwünschten Behandlungsergebnisse" eindämmen und – sind sie doch eingetreten – den Patienten gegenüber Ärzten, Kliniken und Krankenkassen mehr Rechte einräumen soll.

    Andrea Fischer: "Die Bundesregierung will mit ihrer Gesundheitspolitik, die Rechte von Patientinnen und Patienten stärken, ihnen eine stärkere Rolle in der Gesundheitsversorgung zuweisen."

    Verkündete 1999 die damalige Gesundheitsministerin Andrea Fischer. Drei Jahre später forderte Justizministerin Herta Däubler-Gmelin eine Klarstellung:

    "…welche Rechte hat eine Patientin oder ein Patient im Arzt-Patienten-Verhältnis, und zum Zweiten wird es darum gehen, dann deutlich zu machen, welche Rechte hat eine Patientin oder Patient im Schadensfall."

    Gesundheitsministerin Ulla Schmidt mahnte 2002 gar das Recht der Patienten an:

    "…mit den Füßen abzustimmen, dass sie den guten Arzt gegen den schlechten eintauschen, das gute Krankenhaus gegen schlechtere eintauschen, gute Behandlungen und Diagnosen gegen schlechtere und damit auch Kompetenzen entwickeln."

    So flossen die Jahre dahin, Ministerinnen und Minister kamen und gingen – die gesetzliche Regelung aber blieb im Dickicht der Bundes- und Länderinteressen, der Lobbyarbeit von Ärzten und Versicherungen stecken. Jetzt aber soll alles besser werden! Morgen befasst sich der Deutsche Bundestag in Erster Lesung mit dem Entwurf des "Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten", und wenn alles nach Plan läuft, tritt es am 1. Januar 2013 in Kraft.

    "Der Berg kreißte und gebar eine Maus, und da sind wir auch gleich beim Thema, dass das, was da vorgelegt wird, noch sehr defizitär ist","

    beklagt allerdings Carola Reimann, Mitglied des Bundestages für die SPD und Vorsitzende des Gesundheitsausschusses. Doch hören wir uns zunächst einmal an, was Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger – beide FDP – geplant haben. Das Gesetz – sagt Wolfgang Zöller, Mitglied des Bundestages in der CDU/CSU-Fraktion und Patientenbeauftragter der Bundesregierung – besteht aus vier zentralen Punkten:

    ""Zunächst einmal der sogenannte Behandlungsvertrag, das bedeutet, dass alle gesetzlichen Regelungen, die es bisher in unterschiedlichen Gesetzen gab, bis hin zu Richtersprüchen, die ja auch Recht sind, die werden alle zusammengefasst, etwas weiterentwickelt und verständlich für die Versicherten dargestellt, und man hat dann eine Stelle, wo man nachlesen kann zum Beispiel, wie sieht es aus mit Einsichts-, mit Kopierrechten meiner Akte, welche Rechte habe ich da, wie muss mich der Arzt aufklären, all dies wird im sogenannten Behandlungsvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt."

    Der zweite Punkt des Entwurfes beschäftigt sich mit der Behandlungssicherheit. Ob ein Arzt oder eine Ärztin korrekt arbeitet oder nicht, können Kranke natürlich nicht wissen. Kommt es zu einem Behandlungsfehler, können sie den aber zukünftig anonym melden; dies gilt – das ist neu – nicht nur für offensichtlichen Pfusch, das Gesetz gibt auch die Möglichkeit, "Beinahe-Behandlungsfehler" anonym weiterzuleiten.

    Wolfgang Zöller: "Im Operationssaal stellt man fest, dass alle außer dem Chefarzt sich die Hände ordnungsgemäß waschen und desinfizieren. Jetzt getraut sich niemand zu dem Chefarzt zu sagen, sie hätten sich ja vor der Operation auch desinfizieren müssen. Wenn das künftig anonym gemeldet wird, dann wird dieses Thema mit Krankenhausleitung, mit den Leitenden Ärzten besprochen, da heißt es, hier, dieser Beinahe-Fehler ist gemeldet worden, wie können wir das künftig abstellen?"

    Anonyme Meldungen können übrigens alle Beteiligten abgeben, Patienten ebenso wie Schwestern und Ärzte. Adressaten sind die Patientenfürsprecher in den Kliniken oder die Krankenhausleitung.

    Wolfgang Zöller: "Der dritte Bereich ist, dass die Gesetzlichen Krankenversicherungen künftig verpflichtet werden, bei Verdacht auf Behandlungsfehler den Versicherten zu helfen."

    Was von einem beratenden Gespräch bis hin zu kostenlosen Gutachten reicht, die mögliche Behandlungsfehler belegen. Patienten und Kassen sind künftig Verbündete! Das Patientenrechte-Gesetz stärkt allerdings auch die Position des Versicherten gegenüber seiner Krankenkasse, betont Wolfgang Zöller:

    "Im Klartext heißt das, wenn jemand künftig einen Antrag auf zum Beispiel einen Rollstuhl oder auf 'ne Rehamaßnahme stellt, und die wird nicht innerhalb von drei Wochen beschieden, gilt dieser Antrag automatisch als genehmigt. Und das Letzte ist, die Information der Versicherten und Patienten wird wesentlich gestärkt, einmal jetzt schon mit der unabhängigen Patientenberatung Deutschlands und dann durch Information des Patientenbeauftragten, ob das im Internet oder Broschüren ist, dass die Versicherten und Patienten in verständlicher Art und Weise über ihre Rechte aufgeklärt werden."

    Das klingt klar und übersichtlich, birgt aber auch Kritikpunkte. Das Gesetz sei nichts weiter als eine Zusammenfassung ohnehin geltender Verordnungen, beklagen SPD, Grüne und Linke, substanziell Neues werde vermisst. Vor allem suche man vergeblich eine Regelung, die den Opfern von Ärztepfusch rasch und unbürokratisch helfe. Immerhin seien viele Patienten schwer krank, alt und gebrechlich, sie auf den "Rechtsweg" zu schicken, sei schon fast zynisch. Hinzukommt, dass die Verursacher von Behandlungsfehlern sich in vielen Fällen nicht mehr nachweisen ließen. Aus diesem Grund fordert das "Aktionsbündnis Patientensicherheit" Bonn – kurz APS – einen Härtefallfonds, aus dem die Ansprüche zeitnah reguliert werden – sagt Hardy Müller, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des APS:

    "Nun ist die Diskussion gefordert, wie wir hier eine verursacherunabhängige Kompensation von Behandlungsschäden realisieren können, das wäre dringend nötig! Die Bundesregierung lehnt eine Prüfung allein dieses Ansatzes ab mit dem Hinweis, dass man womöglich die präventive Wirkung dieser Schadenshaftung bei Ärzten reduzierte und das Ganze nicht zu finanzieren sei. Wir glauben, dass man die Ärzte damit unterschätzt, die sind durchaus und mehrfach motiviert, keine Behandlungsfehler zu machen."

    Der Härtefallfonds scheitert vor allem an der unklaren Finanzierung. Patienten könne man nicht zur Kasse bitten, sagt Wolfgang Zöller, dies hieße ja, dass sie in eine Versicherung einzahlen, die den Arzt im Schadensfall entlastet:

    "Also das geht nicht! Deshalb habe ich Gespräche geführt mit den Ärzten. Die Ärzte wären bereit, wenn es heißt, da machen auch die Versicherungen mit. Daraufhin haben wir Gespräche mit den Versicherungen geführt, und die haben es – leider muss ich sagen – strikt abgelehnt. Die stehen auf der sturen Behauptung, wenn es ein Behandlungsfehler ist, dann muss es nachgewiesen werden, dann zahlen wir und alles andere Unterschwellige machen wir nicht!"

    Zurzeit ist die Regelung politisch nicht durchsetzbar, weshalb Zöller mittelfristig eine Stiftung plant, die den Härtefallfonds ersetzt – vergleichbar übrigens mit einer Stiftung des Bundeswehr-Sozialwerks, die radargeschädigte Soldaten unterstützt.

    Ein weiter wichtiger Punkt – auch hier gibt es Parallelen zu den radargeschädigten Soldaten – ist die Beweisbarkeit des Behandlungsfehlers. Muss der Patient den Schaden nachweisen oder Arzt seine Unschuld? Bisher steht der Patient in der Pflicht. Weil er das in vielen Fällen aber nicht kann, fordern Kritiker eine Beweislastumkehr – der Arzt muss belegen, dass er korrekt gehandelt hat! Diese Beweislastumkehr wird kommen, allerdings – sagt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger – nur in ausgedünnter Form:

    "Da, wo also ganz klar nur der Zugriff, die Einflussmöglichkeit, aber auch die Beherrschbarkeit von Technik im Bereich des Behandelnden liegen, erfolgt eine Beweislastumkehr zugunsten des Patienten, denn so extreme Fälle, dass ein Patient vom Operationstisch fällt, kann ja der Patient nicht beweisen und darlegen, wenn er narkotisiert auf die Operation wartet."

    Eine generelle Beweislastumkehr – befürchtet ihr Amtskollege Daniel Bahr – hätte "amerikanische Verhältnisse" zur Folge:

    "…in denen der Arzt bei der Behandlung als Erstes danach schaut, was sind die Risiken und was bedeutet das für mich finanziell. Nein, wir wollen, dass weiterhin der Behandler, der Arzt, die Ärztin alles Mögliche tut, im Sinne des Patienten das Beste zu erreichen."

    Was grundsätzlich für alle medizinischen Bereiche gilt. Leider nur – das ist der nächste Kritikpunkt – werden im vorliegenden Gesetzesentwurf nicht alle Bereiche behandelt.

    "Wir hatten eine Debatte im Frühjahr, die ist leider nicht aufgenommen worden, die Sicherheit von Medizinprodukten zu erhöhen, da fehlt es an Kontrolle am Markt, an Zulassungsverfahren, aber auch an einem Register und einem Patientenverzeichnis."

    Bemängelt die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Carola Reimann. Wolfgang Zöller sieht in diesem Punkt allerdings keinen Handlungsbedarf:

    "Wenn man wirklich die Medizinprodukte-Skandale sich anschaut, dann bedarf es nicht eines neuen Gesetzes, es bedarf der Überwachung der bestehenden Gesetze."

    Aber selbst dann, wenn Medizinprodukte wie Herzklappen und Brustimplantate doch noch den Weg ins Gesetz finden, wird nicht jeder Behandlungsfehler auch reguliert. Es sind ja nur die besonders krassen Fälle, die ein Patient als Fehler erkennt, weit mehr wissen die Kliniken – doch die schweigen. Es sei nicht hinzunehmen, sagt Hardy Müller,

    "dass Versicherte oder Patienten erst auf Nachfrage durch Leistungserbringer über einen möglichen Behandlungsfehler informiert werden sollen. Wir kritisieren das und meinen, dass das eigentlich prinzipiell angezeigt ist, sobald ein Leistungserbringer vermutet, dass ein Behandlungsfehler stattgefunden hat, dies auch dem Patienten oder dem Versicherten mitzuteilen."

    Und noch etwas bemängelt das "Aktionsbündnis Patientensicherheit": Der Schutz der Daten, die im Rahmen von Fehlermeldungen erhoben werden, reicht nicht aus.

    Hardy Müller: "Es muss klar sein, dass diejenigen Personen, die einen Fehler melden, dadurch keinen Schaden erfahren dürfen, und das ist heute noch unklar. Wir fordern als Aktionsbündnis Patientensicherheit einen Schutz vor polizeilichem und staatsanwaltschaftlichem Zugriff auf diese, und diese "Kleinigkeit" ist bedeutsam, um die Kultur der Sicherheit, die wir eigentlich fordern, weiter entwickeln zu können. Wenn Sie den Verdacht haben, dass das später, wenn Sie einen Fehler eingestehen, gegen Sie verwandt werden kann, dann führt das eben nicht dazu, dass wir eine breitere Fehlermeldung erhalten."

    Bleibt zum Schluss die Frage, wie sich die Behandlungsfehler reduzieren lassen? Da sind zunächst einmal die Patienten gefordert.

    O-Töne Patienten: "Wenn ich Fragen an den Arzt habe, stell' ich die auch, und wenn ich das Gefühl habe, ich müsste den Arzt wechseln, dann wechsle ich ihn auch."
    - "Ich glaube, je mehr man an Wissen mitbringt in die Praxis, umso mehr erfährt man auch."
    - "Ich glaube schon, dass es sehr darauf ankommt, dass ich mich vorher informiere und ich dann auf meinem Recht beharre, weil mir von selber die Ärzte weniger sagen, ich komme mir auch lästig vor, wenn ich denen dann viele Fragen stelle, zumindest im Krankenhaus haben die gar keine Zeit für so was."

    Weil Krankenhäuser Wirtschaftsunternehmen sind und keine karitativen Einrichtungen! Unbestritten ist: Je höher der Arbeitsdruck, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines Behandlungsfehlers.

    Wolfgang Zöller: "Ich kann keinem Arzt einen Vorwurf machen, wenn er zum Beispiel einen Schnitt etwas verkehrt legt, wenn er schon 32 Stunden im Dienst war, dann war die Ursache der verkehrte Dienstplan."

    Der aber seine Ursache im Bestreben der Klinik hat, möglichst viel Geld zu sparen, um am Jahresende möglichst viel Geld zu verdienen. Wer die Zahl von Behandlungsfehlern senken will, muss deshalb finanzielle Anreize schaffen. Der Patientenbeauftragte setzt da auf den Wettbewerb: Kliniken, die ein Meldesystem für Behandlungsfehler und Beinahe-Behandlungsfehler installieren, werden von den Krankenkassen künftig besser bezahlt. Eine knappe Million Euro steht dafür zur Verfügung. Das sei nicht viel, sagt Hardy Müller, aber immerhin eine der wenigen Neuerungen, die der Gesetzesentwurf bietet. Im Mittelpunkt steht für das "Aktionsbündnis Patientensicherheit" allerdings nicht die Frage, wie viele Fehler passieren und wer sie verursacht hat,

    Hardy Müller: "sondern die Frage, was war die Ursache für den Fehler, welche systemischen Bedingungen existieren, die die Fehlerwahrscheinlichkeit erhöhen, und dazu gehören die von Ihnen angesprochenen Arbeitsverdichtungen, es ist ein klarer Zusammenhang zu sehen zwischen Personalausstattung und der Häufigkeit von Fehlern, und das klarer ins Blickfeld zu nehmen und zu sagen, wir riskieren hier die gute und sichere Behandlung bei diesen Personalausstattungen, das ist ein wichtiges Anliegen."

    Morgen beschäftigt sich der Bundestag nach mehr als 20 Jahren Vorarbeit in Erster Lesung mit dem Entwurf des "Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten".

    "Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt am 1. Januar, ist es eine wesentliche Verbesserung für die Patienten und Versicherten, nur jemand, der sein Recht kennt, kann auch sein Recht in Anspruch nehmen, und dieses Gesetz sollte man dann erst mal wirken lassen."

    Sagt voller Optimismus der Patientenbeauftragte Wolfgang Zöller. Hardy Müller vom Aktionsbündnis Patientensicherheit ist weniger euphorisch. Ziel des Gesetzes sei die Stärkung der Patientenrechte, nimmt man es beim Wort:

    "Dann springt der Ansatz eindeutig zu kurz, und wenn man ein Interesse hat, für Versicherte und Patienten die Situation zu verbessern, dann tut es geradezu weh, dass man weit hinter den Möglichkeiten zurückbleibt!"