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Ist Verantwortung eine Illusion?

Was wird aus Zurechenbarkeit und Schuldfähigkeit, wenn der freie Wille bloß ein frommer Wunsch ist? Verdient Strafe, wer nicht anders kann, als es seine Neuronen erlauben? Nicht nur Kriminelle und Psychopathen, sondern wir alle sind hirngesteuert.

Von Ingeborg Breuer | 20.10.2011
    "Einmal so ne Junge, der hat meinen kleinen Bruder angepackt, da war der 13, der Junge war 16. Und zu dem Zeitpunkt hat ich auch bisschen getrunken. Ich sag, wie du packst meinen Bruder an, ja wat willst du? Dann hab ich dem eine Ohrfeige gegeben."

    "Wenn man diese jugendlichen Intensivstraftäter untersucht, die größte Gruppe, die man reaktiv impulsive Gewalttäter nennt, die ist gut untersucht."

    "Dann lag der auf dem Boden, dann hab ich dem ins Gesicht getreten, dann hat der alle Zähne oben verloren."

    "Da findet man diese Konstellation von genetischen Vorbelastungen, die aber nicht den größten Faktor darstellen. Der größte Faktor sind ganz zweifellos der vorgeburtliche Stress der Mutter, der dann sich negativ auf das Gehirn des ungeborenen Kindes auswirkt, und die negativen Erfahrungen in den ersten Lebensjahren, schwere Vernachlässigung, körperliche und sexuelle Misshandlung."

    Der Bremer Hirnforscher Professor Gerhard Roth hat Jungen wie den 18-jährigen Kevin im Blick, wenn er über die Ursachen jugendlicher Gewalt spricht. 16 Monate saß Kevin schon im Jugendstrafvollzug. Immer wieder war er straffällig geworden, mit Einbrüchen, Körperverletzungen, räuberischer Erpressung.

    "Bei mir ist das angefangen, wo meine Mutter verstorben ist. Dann bin ich von meinem Vater, der saß zu dem Zeitpunkt auch drinne - dann bin ich zu der Lebensgefährtin gekommen. Und dann haben da andere Jungs noch mit gewohnt. Ich war jünger wie die. Die sagten, komm mit. Und weil meine Mutter verstorben war, war mir alles egal. Dann bin ich mitgegangen und hab mit geklaut und dann ist das alles so angefangen."

    "Wenn die frühkindliche soziale Interaktion mit anderen Menschen ungünstig verläuft, das hat langfristige Auswirkungen auf das Leben","

    Professor Hans Markowitsch, Psychologe an der Universität Bielefeld.

    ""Das ist wie der Schuss aus einer Pistole, sobald die Kugel den Lauf verlassen hat, kann man ihre Richtung kaum mehr beeinflussen."
    Welche Schuld trägt Kevin? Ist er für seine Taten verantwortlich? Oder haben die Umwelt und eine vielleicht ungünstige genetische Disposition ihn so geformt, dass er gar nicht anders konnte, als kriminell zu werden? Muss Kevin also bestraft werden – oder braucht er Hilfe? Eine Therapie, damit er seinen Weg in die Gesellschaft zurück findet? Für Gerhard Roth keine Frage!

    "Er ist krank. Natürlich! Und man kann den strikten Satz aufstellen, je schwerer die Straftat, desto klarer ist die psychische Erkrankung. Daraus folgt, dass wir den Normbruch sanktionieren müssen. Aber nicht durch Abstrafung, sondern durch Therapie."

    Heutzutage meinen Hirnforscher nachweisen zu können, dass der Mensch ein Produkt seiner Gene, seines Gehirns und seiner Umwelt ist. Sein Handeln werde von Hirnarealen gesteuert, die dem Bewusstsein nicht zugänglich sind. Und deshalb auch nicht seiner Kontrolle unterliegen. Das gilt auch für Straftäter. Bei ihnen seien oftmals Bereiche des Stirnhirns geschädigt. Eine Studie des amerikanischen Psychologen Adrian Raine ergab, so Hans Markowitsch:

    ""Dass eben bei Mördern die Stirnhirnaktivität vermindert war. Deren Stirnhirn arbeitet nicht so, wie es arbeiten sollte. Und da kann man schlussfolgern, wenn das Stirnhirn wichtig ist für Impulskontrolle, Mitleidzeigen und findet, dass die Region nicht gut arbeitet, dann hat man ein Hirnkorrelat für das delinquente Verhalten. Dafür, dass die Person kein Mitleid zeigen kann.""

    Hat der Mensch nun einen freien Willen oder ist er durch sein Gehirn determiniert? Auch auf der Nürnberger Tagung wurde diese Frage kontrovers diskutiert. Doch nicht im philosophischen Elfenbeinturm. Es ging vielmehr um strafrechtliche Fragen. Um Schuld, Verantwortung und Strafe. Denn das Strafrecht basiert auf dem Schuld- und Verantwortungsprinzip. Und schuldig – das heißt zurechnungsfähig – ist nach dem Gesetz, wer dazu in der Lage ist, das Unrecht einer Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Wer also die Freiheit gehabt hätte, sein böses Handeln zu unterlassen. Für Professor Hans-Ludwig Kröber, Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie der Freien Universität Berlin und Gutachter in vielen Strafprozessen steht diese Freiheit außer Frage:

    "Es entspricht der Alltagserfahrung jedes Menschen, dass er weiß, was böse ist, dass er imstande ist, das Böse zu unterlassen und auch dass er, wenn er entgegenstehende Wünsche und Begierden hat zum Beispiel nach Sex oder Geld, dass er imstande ist, bestimmte Emotionen niederzuhalten. Und dass er das gelernt hat, dass man nicht alles kriegen kann und das eigene Verhalten steuern kann. Und es ist einigermaßen absurd, dass man aus einer theoretischen Kathedersituation heraus behauptet, dass wir das alles nicht könnten und wir würden programmiert."

    Zweifellos meinen die Menschen in ihren Entscheidungen frei zu sein, halten Hirnforscher dagegen. Doch in Wirklichkeit sind sie lediglich Ausführende ihres Gehirns. Oder, wie der Schriftsteller Robert Musil schon vor über 100 Jahren schrieb: "Die Willensfreiheit ist die Fähigkeit des Menschen, freiwillig zu tun, was er unfreiwillig will". Aber wie steht es dann um Schuld und Verantwortung? Der freie Wille und der daraus resultierende Schuldbegriff, so Wolfgang Roth, sind eine "staatsnotwendige Fiktion", die vor allem dazu dient, die Rechtsordnung aufrecht zu erhalten.

    "Für jeden Psychiater auf der Welt ist ein Psychopath ein Mensch mit einer schweren antisozialen Persönlichkeitsstörung, daran gibt es überhaupt keine Zweifel. Und wenn ein Richter sagt, das interessiert mich nicht, für mich ist der gesund, das ist völlig unverständlich und nur zu verstehen, wenn der Strafrechtstheoretiker sagt, es interessiert uns nicht die Realität, wir müssen die Norm aufrechterhalten."

    Trägt aber der Straftäter keine moralische Schuld, was kann dann an diese Stelle treten? Verantwortung in einem schwächeren Sinne? Dr. Marco Stier, Philosoph an der Universität Münster, differenzierte, dass der Täter die Tat zwar nicht verantworte, sich aber dennoch für die Tat verantworten müsse, sozusagen darauf antworten müsse, was seine Motive waren.

    "Auch ohne Willensfreiheit sind wir ja keine blinden Automaten. Nein, wir haben durchaus Motive oder einen bestimmt geformten Charakter. Nur wir haben uns den Charakter nicht ausgesucht und selbst wenn ich in einer Situation nur ein einziges Handlungsmotiv habe, für das ich nichts kann, es sagt dem, der mich fragt, eine ganze Menge über die Handlung. Etwa, war diese Handlung berechtigt? Meine Motive sagen etwas aus darüber, wie ich ticke."

    Der Straftäter, meint Marco Stier, hat zwar Motive für seine Tat, aber diese Motive sind sozusagen neuronengesteuert. Insofern trägt er keine Schuld. Und das führt dann zu einer weiteren Konsequenz. Denn, wenn der Begriff der Schuld fällt, wird Strafe ja ebenso fragwürdig. "Nulla poena sine culpa" – "keine Strafe ohne Schuld" heißt es im Strafrecht: "Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe". Marco Stier zieht daraus die Konsequenz:

    "Wenn es keinen freien Willen gibt, wenn es also diese Möglichkeit alternativer Handlungen nicht gibt, dann bestrafen wir jemanden, der eigentlich keine Chance hatte, sein Tun zu unterlassen. Und Strafe, das darf man nicht vergessen, ist immer eine Schädigung. Und wenn wir an Gefängnisstrafen denken, eine Verletzung des Individuums, die ganze Lebensgeschichten ruinieren kann. Und können wir das jemandem zumuten, obwohl er sein Handeln nicht unterlassen konnte?"

    Doch es mag zwar richtig sein, dass ein Straftäter nicht für eine Tat büßen kann, für die er keine moralische Schuld trägt. Andererseits aber würde die Rechtsordnung zusammenbrechen, wenn es keine Sanktionen für Normverstöße gäbe. Denn, wie Gerhard Roth, sagt: "Strafe wirkt".

    "Man kann sagen, Schuld in dem metaphysischen Sinne gibt es nicht, das ist eine Erfindung des 18. Jahrhunderts. Aber was ist mit der Strafe? Strafe wirkt doch, da muss man differenzieren, Strafe wirkt bei 95 Prozent der Fälle, bei den leichteren Fällen; bei den schwereren nicht. Und die leichteren Fälle das sind die, die einmal was Dummes tun, die kommen einmal ins Gefängnis und dann nicht mehr."

    Wenn ich weiß, dass bei Überschreitung des Tempolimits eine Strafe droht, werde ich voraussichtlich vor einer Radarfalle meine Geschwindigkeit abbremsen. Und fahre ich dennoch zu schnell, wird das Vergehen geahndet. Anders gesagt: ich muss Geld bezahlen. Und - ob willensfrei oder hirngesteuert - je höher die Geldstrafe, desto vorsichtiger werde ich beim nächsten Mal an der Radarfalle sein. Die Androhung von Strafe – und natürlich ihr Vollzug – dient, so die Rechtswissenschaftlerin Dr. Grischa Merkel von der Universität Rostock, der "Erhaltung der Norm".
    "Bei den normalen Straftätern gilt das Prinzip der Normbestätigung, dass die Norm nicht erodieren darf, wir müssen sie vollziehen, um an ihr festzuhalten. Da geht es allein darum, wenn wir an einer Norm festhalten wollen, das Tötungsdelikt also, dann muss es verfolgt werden, wenn ein Verstoß dagegen vorliegt. Ansonsten, wir sprechen davon, dass die Norm erodiert, wenn sie nicht vollzogen wird, löst sie sich auf."

    Was also tun? Soll man, wie Gerhard Roth und andere es fordern, auf die Idee von Schuld und Sühne verzichten und sich stattdessen auf das Prinzip der Abschreckung, des Schutzes der Gesellschaft vor schweren Gewaltverbrechern beschränken? Bedarf es zur Verbrechensvermeidung vor allem der Prävention: müssen verhaltensauffällige Kinder frühzeitig gefördert, Problemfamilien unterstützt werden? Kinder möglicherweise sogar aus ihren Familien herausgenommen werden? Und brauchen Straftäter statt einer Strafe vor allem – Therapie? Therapie, die möglicherweise auch medikamentöse Behandlung oder gar - in Zukunft - Eingriffe ins Gehirn beinhaltet? Werden Straftäter demnächst erst aus dem Gefängnis entlassen, wenn ihr Gehirn keine Auffälligkeiten mehr aufweist? Aber - sind solche Maßnahmen mit dem Rechtsstaat überhaupt vereinbar? Die "Naturalisierung" der Kriminalität – das Mörderhirn konnte ja nicht anders - weckt Assoziationen an Zwangsbehandlungen psychiatrisch Kranker in totalitären Regimen. In einem Rechtsstaat aber darf es diesen Zwang nicht geben. Die Freiheit, einer Therapie nicht zuzustimmen, muss gewahrt bleiben. Dann allerdings wird der Täter – schon aus Gründen der Sicherheit – wahrscheinlich dennoch eingesperrt.

    "Auch der psychisch kranke Mensch ist ein Mensch und in seiner Persönlichkeit zu respektieren, das ist ein Schranke für Zwangsbehandlungen. Es muss immer für jeden Menschen die Möglichkeit geben, so zu bleiben, wie er ist. Das heißt nicht unbedingt, dass er frei rumlaufen darf."

    Der Psychiater Hans Ludwig Kröber erschrickt angesichts solcher Überlegungen. Den Kriminellen zu einem Kranken zu machen, der Hilfe braucht,

    "schafft ein enormes Machtgefälle. Er wird als unzurechnungsfähig erklärt und ihm werden alle bürgerlichen Freiheiten genommen. Und derjenige, der sein Therapeut ist, der Neurowissenschaftler, der in Wirklichkeit ja auch keine Willensfreiheit hat, der wird derjenige, der ihn reglementiert und ihm sagt, was für ihn notwendig ist. Singer hat mal gesagt, dass man ihm neue Chips einsetzen muss, mir graust bei dieser Vorstellung. Wenn man das generalisieren will, glaube ich nicht, dass man zu freiheitlicheren Zuständen kommt."

    Als Kriminalgutachter, so Hans Ludwig Kröber, sehe er tagtäglich, dass ein Straftäter hätte anders handeln können als er gehandelt hat. Mitnichten sei dieser, so Kröber ironisch in seinem Vortrag, ein "hirngesteuerter Rückfallautomat".

    "Es gibt viele empirische Evidenzen, dass wir imstande sind, eine Handlung zu unterlassen. Wenn man abends auf Jagd geht, um eine Frau zu vergewaltigen, ist es viel bequemer wenn ich zu Hause vor dem Fernsehen sitzen bleibe und onaniere, das passiert auch massenhaft. Es ist ein Aufwand auf Jagd zu gehen, und deswegen geht auch der Vergewaltiger auf Jagd, weil es ihm Spaß macht, weil es ihn aufregt, und weil sich dann das vorzustellen, diese Frau, die da lang läuft, vielleicht mach ich da was oder mach auch nichts. Es ist aufregend und dann gehen sie nach Hause und sagen, heute hab ich’s nicht gemacht. Aber dann haben sie vielleicht in der Vorstellung von dieser Frau onaniert, haben ne Entspannung gehabt. Also diese Täter haben selber auch dieses Wechselspiel zwischen ‚mach ich’s mach ich’s nicht?‘ oder ‚treib ich’s weiter?‘ Das ist ein Entscheidungsprozess, der immer wieder neu zur Diskussion steht. Und die Täter, um die‘s hier geht und die ich persönlich hundertfach kenne, die würden sich das in den allermeisten Fällen verbieten, ihnen zu unterstellen, sie könnten das nicht entscheiden."

    Kevin übrigens, der mittlerweile aus der Haft entlassen wurde, meint, er habe die Zeit im Gefängnis genutzt und nachgedacht. Er will in Zukunft seine alten Freunde meiden.

    "Die haben bestimmt nur das eine im Kopf, also mit Diebstähle und so, die werden einen vielleicht anstiften, aber ich werde mich nicht anstiften lassen, weil ich darüber nachgedacht habe hier in der JVA und mit der ganzen Scheiße nichts zu tun haben will mehr."

    Man wünscht es ihm. Die Statistiken zeigen allerdings, dass die Rückfallquote jugendlicher Straftäter hoch ist. Das ist kein Wunder. Kevin wird wenig Chancen haben. Keinen Schulabschluss, wenig Geld, sein altes soziales Umfeld. Und, so auch Gerhard Roth, die frühkindlichen Prägungen sind kaum noch aus einem erwachsenen Gehirn heraus zu bekommen. Sollen wir Kevin trotzdem die Verantwortung für sein weiteres Leben zumuten? Und wenn er nicht die Kurve kriegt, sagen: dann - bist du eben selber schuld! Ja, meint Hans Ludwig Kröber:

    "Das ist das was mich immer wieder erschreckt, dass mit dieser Selbstverständlichkeit mit der Menschen abgesprochen wird, Verantwortung für sich selbst übernehmen zu können und für ihre Handlungen, dann solche paternalistischen Versorgungs- und Besserungssysteme errichten werden. Also wir kommen über diese Argumentation in so eine Neuroherrschaft hinein, wo keine sozialen Prozesse mehr aufgetragen werden, sondern wo das Expertentum von irgendwelchen Neurowissenschaftlern, die erklären, sie haben zu wenig Frontallappen, dann dazu führt, dass man einem Interventionsregime unterworfen wird, auf das ich gar keine Einflussmöglichkeiten mehr habe. Da ist mir unser gegenwärtiges Rechtssystem lieber als eine solche Neuroherrschaft."