Donnerstag, 25. April 2024

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Verfahren gegen Facebook
„Das Kartellamt kann jetzt zuschlagen“

Facebook darf in Deutschland nicht mehr wie bisher Daten sammeln und verknüpfen. Diese Entscheidung des Bundeskartellamts hat der Bundesgerichtshof als rechtmäßig beurteilt. Noch sei das letzte Wort aber nicht gesprochen, sagte Kartellrechts-Experte Rupprecht Podzsun im Dlf.

Rupprecht Podzsun im Gespräch mit Bettina Schmieding | 24.06.2020
ILLUSTRATION - Auf dem Display eines iphone 6 werden am 20.03.2015 die Symbole der Apps "Facebook", "WhatsApp", "Instagram" und "Messenger" angezeigt. Foto: Britta Pedersen | Verwendung weltweit
Integrierte Datenkrake: Facebook gehört auch Whatsapp und Instagram (dpa-Zentralbild)
Das Bundeskartellamt will verhindern, dass Facebook seine Marktmacht beim Sammeln von Daten ausnutzt. Dass eine entsprechende Entscheidung der Behörde zulässig ist, hat nun der Bundesgerichtshof bestätigt. Damit wurde eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf aufgehoben.
Das Bundeskartellamt hatte Facebook untersagt, von seinen Nutzer*innen die pauschale Zustimmung zum Sammeln und Verknüpfen von Daten zu verlangen, ohne eine datensparsamere Alternative anzubieten.
Kartellamt trifft "ins Herz des Geschäftsmodells"
Aus Sicht des Kartellrechtsexperten Rupprecht Podszun von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist die Entscheidung ein
spektakulärer Erfolg für das Bundeskartellamt. "Das Kartellamt kann jetzt zuschlagen", sagte Podszun.
Die Behörde habe "Facebook eine Verpflichtung auferlegt, die dieses Unternehmen wirklich ins Herz des Geschäftsmodells trifft", so Podszun. Den Erfolg von Facebook mache bisher vor allem aus, dass es einen "wahnsinnigen Datenschatz zusammensammeln und integrieren kann".
Das sei nun in Deutschland aber nicht mehr möglich. Das Unternehmen dürfe etwa nicht mehr wie bisher ungefragt Daten von Instagram oder Facebook zusammenführen.
Facebook lässt sich kaum entkommen
Es sei inzwischen "wahnsinnig schwierig, überhaupt noch aus diesem Netzwerk sozusagen zu entkommen oder sich daraus zu befreien". Anderen Unternehmen sei es "kaum mehr möglich", mit Facebook oder Google in Wettbewerb zu treten.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshof hat Facebook nun im Hauptsacheverfahren die Möglichkeit, die Entscheidung noch einmal intensiv prüfen zu lassen. Ein Facebook-Sprecher betonte, das Hauptverfahren vor dem Berufungsgericht sei noch nicht abgeschlossen. "Wir werden unsere Position, dass kein kartellrechtlicher Missbrauch vorliegt, weiter verteidigen."
Es werde keine unmittelbaren Veränderungen für die Menschen oder Unternehmen geben, die Produkte und Dienstleistungen von Facebook in Deutschland nutzen.