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Jenseits der Freiheit

Wir sind es gewohnt, die Geschichte der Freiheit 1776 mit der "Virginia Bill of Rights" beginnen zu lassen oder mit der Erklärung der Menschenrechte durch die französische Nationalversammlung im August 1789, vielleicht auch mit den Theorien von Hume und Locke, Rousseau und Voltaire. Das ist die eine Seite der Medaille, die geistesgeschichtliche. Die andere, mühseligere, zeigt uns das, was man früher als Abfolge von Klassenkämpfen begriff und heute Sozialgeschichte nennt: die langsame Befreiung der unteren Schichten aus hergebrachten Abhängigkeiten.

Christian Gampert | 15.01.2004
    Der Historiker Peter Blickle untersucht diesen Prozess für Mittelalter und frühe Neuzeit im deutschsprachigen Raum. Generell kann man sagen: der Süden war aufmüpfiger als der Norden, der sich stets als Nachzügler erwies. Allerdings war dort die Unterdrückung auch um einiges härter.

    Blickle verfügt über eine unglaubliche Materialkenntnis vor allem süddeutscher Quellen, und darin liegt auch die Qualität des Buches: in der detaillierten Beschreibung. Im bayerischen Chorherrenstift Rottenbuch zum Beispiel hatten die Bauern um 1400 rund 15 Tage im Jahr Frondienste zu leisten, nur 15 Tage, muss man sagen; auf der Insel Rügen dagegen arbeitete ein Bauer noch Ende des 17.Jahrhunderts etwa 75 Prozent seiner Zeit für den Rittergutsbesitzer.

    Die mittelalterlichen Bauern gehörten nicht sich selbst, sie waren dem Herrn "eigen", "Eigenleute". Sie mussten Dienste und hohe Abgaben leisten und durften nicht außerhalb der Genossenschaft ("ungenoßsam") heiraten. Dafür gab der Herr den Hof und einen gewissen militärischen und rechtlichen Schutz, also eher wenig. Wer sich aus dieser Knebelung befreien wollte, der kaufte sich frei oder lief einfach weg, in die handwerklich orientierten Städte, deren Zahl bis zum Ende des Mittelalters von 50 auf 4000 stieg. Gefährlich für die Herren waren vor allem die Pfalbürger, die in der Stadt wohnten und deren rechtlichen Schutz in Anspruch nahmen, die heirateten, wen sie wollten, aber weiter auf ihren Höfen auf dem Land arbeiteten.

    Blickle führt uns nun verschiedene Formen des Widerstands vor, die seine Annahme eines menschlichen Freiheits-Grundbedürfnisses belegen sollen: wenig erfolgreich waren zum Beispiel jene Zinspflichtigen, die sich Mitte des 15.Jahrhunderts aus der Abhängigkeit vom Kemptener Fürststift lossagten und dafür nebst Frauen und Kindern zu arbeitspflichtigen Eigenleuten degradiert wurden. In Gersau am Vierwaldstätter See dagegen kaufte man sich 1390 von den Habsburgern frei – Gerichtsbarkeit und ökonomische Gewalt wurde nun von den Gersauern selbst ausgeübt.

    Im Schweizer Appenzell indes kam es um 1400 zum offenen Aufruhr. Die Appenzeller forderten mit der Behauptung, nur dem Kaiser direkt zu unterstehen, Freizügigkeit, wirtschaftliche Freiheit und Mitbestimmung bei der Besetzung politischer Posten. Das setzten sie 1403 gegen den St.Galler Abt militärisch durch.

    Es ging also immer um politische Selbstbestimmung: als die Luthersche Reformation sich um 1524 politisierte und schließlich zum Bauernkrieg führte, war zwar die Begründung der Bauern eine theologische: dass Christus alle Menschen erlöst habe, nicht nur die Herren. Die Folgerung freilich war revolutionär: "Wir wöllen frei sein".

    Auch in einer zweiten Analyse-Phase, vom Dreißigjährigen Krieg bis zu Napoleon, versteht Blickle Unterdrückung implizit stets als Vorform einer kommenden Freiheit. Der Adel, der seine vielfach zerfransten und unzusammenhängenden Territorien durch "Bauernlegen", also durch Gebiets- und Menschentausch zu vereinheitlichen suchte, milderte die Eigenherrschaft zu einer immer noch schmählichen Leibeigenschaft, die allerdings oft mit Heiratsfreiheit einherging und mit der Möglichkeit, Besitz an die Kinder zu vererben. Blickle schildert die verschlungenen Wege der Emanzipation sehr schön anhand der Insel Rügen, deren Verhältnisse Ernst Moritz Arndt mit der Sklaverei verglich, und anhand des berühmten kurpfälzischen "Wildfangstreits": der Kurfürst beanspruchte um 1650 alle Menschen, die sich in seinem - durch den Dreißigjährigen Krieg entvölkerten - Herrschaftsbereich aufhielten, als ihm zugehörig, wie die Leibeigenen.

    Blickles Buch hat dennoch zwei entscheidende Nachteile. Erstens: es ist für den Nicht-Historiker trotz plastischer Sprache kaum lesbar. Eine Flut von Details ergießt sich über den Betrachter, und man ist stets in der Gefahr, vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr zu sehen.

    Der zweite Nachteil ist noch gravierender. Blickle bietet uns eine implizite Geschichtsphilosophie, die freilich durch die dargebotenen Quellen nicht legitimiert wird. Dass aus der "Eigenschaft" das "Eigentum" wurde, dass aus der Aufhebung der Leibeigenschaft "leibhaftige" Freiheit erwuchs, Religionsfreiheit und eine gewisse soziale Absicherung, dass aus Leibeigenen dann Untertanen und später Staatsbürger wurden, das folgt Blickle zufolge einer sozusagen zwingenden Geschichtslogik, die immer auf die endgültige große Libertas zuläuft.

    Zwar ist es sinnvoll sich zu vergegenwärtigen, wie "frei" (in Anführungszeichen) wir heute, trotz aller Beschränkungen, im Vergleich zu früher sind, und es ist heilsam zu sehen, wie viele Kämpfe, wie viel Blut es gekostet hat. Fragwürdig aber ist Blickles Freiheitspathos, das ein großes Unverständnis des Autors für komplizierte Systeme und Strukturen verrät. Nicht nur der Freiheitswille der Bauern führte zur Abschaffung der Leibeigenschaft in Deutschland, sondern auch veränderte Produktionsverhältnisse und die Einsicht, dass unzufriedene Arbeitstiere weniger Ertrag bringen als motivierte Landwirte. Die leibhaftige, körperliche Freiheit war für die meisten ja doch nur die, seine Arbeitskraft zu verkaufen. Und das Eigentum, von dem Blickle schwärmt, war meist nicht das an den Produktionsmitteln, sondern nur die bescheidene Hütte, wenn überhaupt.

    Die Freiheit, so resümiert Blickle in seinem Schlusskapitel, sei keine Erfindung der Moderne, sondern Freiheit sei "die von Menschen immer gewollte Grundform ihrer Existenz". Die Basis für diese anthropologische Behauptung ist schmal – der Autor untersuchte eine einzige Ethnie in einem eng umgrenzten Zeitraum. Gerade Blickle als Spezialist für Religionskriege müsste wissen, dass noch in den heutigen islamischen Gesellschaften das Aufgehen in einer (nach innen regressiven, nach außen aggressiven) politreligiösen Gemeinschaft weit vor dem Erringen individueller oder demokratischer Freiheiten rangiert. Und gerade Blickle müsste wissen, dass in Europa die Unfreiheit sehr oft im Gewande der Freiheit erscheint, nicht nur in Bauernkrieg und Französischer Revolution, sondern auch im Bundestag und bei MTV.
    Peter Blickle
    Von der Leibeigenschaft zu den Menschenrechten
    C.H. Beck, 4326 S., EUR 56,80