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Jobcenter-Reform
Mehr Zeit für die Arbeitsvermittlung

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Reform der Jobcenter beschlossen. Die neuen Regelungen sollen die Mitarbeiter vor allem entlasten und ihnen mehr Zeit für ihre eigentliche Aufgabe - die Jobvermittlung - geben. Sozialverbänden und der Opposition geht die Reform allerdings nicht weit genug.

Von Claudia van Laak | 03.02.2016
    Die Eingangstür des Jobcenters in Schwerin.
    Ein Teil der Reform: Künftig sollen die Mitarbeiter der Jobcenter nur noch einmal jährlich die Einkommenssituation von Hartz-IV-Empfängern überprüfen. (dpa/Jens Büttner)
    Weniger Bürokratie, weniger Klein-Klein bei der Abrechnung, stattdessen mehr Zeit für die eigentliche Arbeit, die Jobvermittlung - das ist das Ziel der Jobcenterreform, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Ein wichtiger Punkt dabei: Statt bislang zweimal jährlich sollen die Mitarbeiter der Jobcenter künftig nur noch einmal jährlich die Einkommenssituation von Hartz-IV-Empfängern überprüfen müssen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, SPD:
    "Halbiert ehrlich gesagt die Arbeit. Bisher musste das alle sechs Monate gemacht werden, jetzt nur noch einmal im Jahr. Das entlastet unheimlich."
    Der Gesetzentwurf sieht außerdem Vereinfachungen bei der Anrechnung von Einkommen vor. Die Mitarbeiter der Jobcenter werden so entlastet, was auch dringend nötig ist. Schließlich werden hunderttausende Flüchtlinge demnächst dort vorsprechen und betreut werden müssen. Andrea Nahles hofft:
    "Dass wir dadurch mehr Kapazitäten freischaufeln schlicht für die eigentliche Vermittlungstätigkeit, die ja jetzt aufwachsen wird im Zuge der zu uns kommenden Menschen aus anderen Ländern, die wir jetzt vermitteln sollen, da haben wir einfach mehr Kapazitäten dafür."
    Grüne fordern mehr Entlastung
    Sozialverbände und die Opposition sehen das heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetz kritisch. Es geht ihnen nicht weit genug, sei nur ein Reförmchen und keine richtige Reform. Die Sanktionen für Hartz IV-Empfänger hätten gelockert werden müssen - kritisiert zum Beispiel der Sozialverband Deutschland. Die Jobcenter hätten noch stärker entlastet werden können und müssen - so sehen es die Grünen.
    Auch der Bundesagentur für Arbeit geht der Gesetzentwurf nicht weit genug: Nach wie vor werden sich die Mitarbeiter der Jobcenter zum Beispiel mit umständlichen Warmwasserabrechnungen beschäftigen müssen. Zunächst muss ermittelt werden, ob jemand sein Warmwasser per Boiler bekommt. Dann sind Zuschläge fällig, die je nachdem, wie viele Erwachsene und wie viele Kinder in dem Haushalt leben, unterschiedlich hoch ausfallen.
    Gesetzesentwurf zur Weiterbildung
    Bundesarbeitsministerin Nahles ist dieses Thema nicht fremd - sie verweist allerdings auf die komplizierte Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen:
    "Wir haben eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gehabt, die diese Vorschläge, die jetzt eingeflossen sind, erarbeitet hat. Darauf wurde sich im gemeinsamen Austausch nicht verständigt. Sicherlich ist dieser Punkt ein berechtigter, aber ich habe das, was Konsens war zwischen Bund, Ländern und Kommunen, hier eingebracht. Das was nicht Konsens ist, kann ja noch Konsens werden. Da wollen wir mal dran arbeiten."
    Das Bundeskabinett hat außerdem einen Gesetzentwurf zur beruflichen Weiterbildung verabschiedet. Prämien in Höhe von 1.000 beziehungsweise 1.500 Euro sollen künftig gering qualifizierte Arbeitnehmer dazu bringen, sich weiterzubilden und zusätzliche Abschlüsse zu erwerben.