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Kampf gegen IS-Terrormiliz
Opposition kritisiert Syrien-Pläne der Bundesregierung

Frankreich im Kampf gegen die Terrormiliz "Islamischer Staat" unterstützen, gegebenenfalls dabei mit der syrischen Armee zusammenarbeiten - die Beteiligung deutscher Soldaten vor Ort ist umstritten. Politisch und rechtlich.

27.11.2015
    Bundeskanzlerin Merkel und Frankreichs Präsident Hollande stehen in einem prunkvollen Saal im Elysée-Palast in Paris an einem Stehpult.
    Zeichen der Solidarität: Angela Merkel besucht François Hollande in Paris. (picture-alliance / dpa / Yoan Valat)
    Auch Deutschland kann sich inzwischen vorstellen, die Bundeswehr an der Seite der Soldaten von Syriens Machthaber Baschar al Assad gegen die IS-Terrormiliz kämpfen zu lassen. Es bestehe Einigkeit bei allen Partnern, dass die staatlichen Strukturen in Syrien erhalten bleiben müssen. Dazu gehöre auch die syrische Armee, so ein Regierungssprecher. Und fügt an: Assad könne nicht Teil einer dauerhaften Lösung sein.
    Zuvor hatte der französische Außenminister Laurent Fabius die Möglichkeit angedeutet, auch die syrischen Streitkräfte an einem Bündnis gegen den IS zu beteiligen. Dies war bislang kategorisch ausgeschlossen worden. Genau wie ein militärisches Eingreifen der Bundeswehr seitens der Bundesregierung. Nach den Anschlägen von Paris und einer Bitte Frankreichs um Unterstützung soll es nun ganz schnell gehen. Doch die Opposition hat Vorbehalte.
    Linke: Fehler der Franzosen nicht mitmachen
    Es sei ein Fehler, im Kampf gegen den IS auf militärische Mittel zu setzen, sagte der Linken-Politiker Jan van Aken im Deutschlandfunk. Die falschen Methoden der Franzosen müsse Deutschland nicht mitmachen. Der Bundeswehreinsatz mache ihm Angst. Um den IS wirksam einzudämmen, seien andere Schritte wichtiger.
    Die Grünen mahnten ein Gesamtkonzept an, das über einen Militäreinsatz hinausreicht: Fraktionschef Anton Hofreiter sagte dem Fernsehsender n-tv, nicht nur der IS sei ein großes Problem in Syrien, sondern Machthaber Baschar al-Assad sei ein mindestens ebenso großes Problem. Ex-Umweltminister Jürgen Trittin wies im Nachrichtenmagazin "Spiegel" darauf hin, dass bislang keine überzeugende Rechtsgrundlage vorliege.
    Das Grundgesetz lässt nach Artikel 24 nur Auslandseinsätze in Systemen "gegenseitiger kollektiver Sicherheit" zu. Ob die EU als ein solches System gelten kann, ist umstritten. Die Bundesregierung beruft sich vor allem auf zwei Dokumente: Die UNO-Charta und das in Artikel 51 vorgesehene Selbstverteidigungsrecht sowie die im Vertrag über die Europäische Union festgeschriebene Beistandspflicht (Artikel 42 Absatz 7). Es ist das erste Mal, dass dieser Artikel zur Anwendung kommt.
    Klage vor dem Bundesverfassungsgericht?
    Die Linke im Bundestag behält sich eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagte dazu im "Spiegel": "Ich habe keinen Zweifel, dass dieses Engagement auch vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen wird."
    Der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Henning Otte (CDU), sagte, er erwarte im Parlament eine breite Zustimmung für den Einsatz. Die Anschläge von Paris seien Angriffe auf die offene Gesellschaftsordnung und ihre Werte gewesen, die auch in Deutschland gelten. "Dieser Einsatz dient dem Schutz auch unseres Landes", sagte Otte.
    Die Anschläge von Paris hätten die Sprachlosigkeit zwischen dem Westen und Russland beendet, sagte der Politikwissenschaftler Herfried Münkler im DLF. Auch gemeinsam könnten sie den Kampf gegen den IS aber nicht nach dem Prinzip Sieg und Niederlage führen: "Und wenn sie meinen, sie können das jetzt relativ schnell ausmachen, dann haben sie sich getäuscht."
    (bor/swe)