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Kampf um Rehabilitation

Tippgeber haben in Deutschland einen schweren Stand. Während es in anderen Ländern Schutzgesetze für Whistleblower gibt, ist die Gesetzeslage in Deutschland ungeklärt. Wer öffentlich Alarm schlägt, kann sich auf massive Probleme am Arbeitsplatz einstellen.

Von Melanie Longerich | 12.11.2010
    Wilfried Soddemann streift mit seiner Hand leicht über die unzähligen Zeitungsartikel, die an der Pinnwand in seinem Arbeitszimmer hängen. "Virenalarm: Trinkwasser macht krank" warnt die fett gedruckte Überschrift auf einem, "Grippe durch Trinkwasser" eine andere. Darunter Fotos von ihm. Mit ernstem Gesicht, kurze grau melierte Haare, sorgfältig geschnittener Bart. Es ist Mittag in der Einfamilienhaussiedlung irgendwo in einem Vorort von Münster. Durch das Fenster sieht Wilfried Soddemann auf die Rentner, die um diese Uhrzeit das Laub in den Nachbargärten zusammenkehren, junge Mütter halten einen kurzen Schwatz auf dem Gehweg.

    Vor fünf Jahren noch hätte sich Wilfried Soddemann um diese Uhrzeit mit den Kollegen zum Essen in der Kantine verabredet. Heute kocht der 55-Jährige selbst. Seitdem er frühpensioniert wurde, hat er viel Zeit. Wilfried Soddemann hatte als Leiter des staatlichen Umweltamtes in Aachen seine Arbeit sehr genau genommen. Für einige zu genau. Dass er damit zum Whistleblower werden würde, damit hatte er nicht gerechnet. Das Wort allein war ihm bis dahin nie ein Begriff gewesen.

    "Kommen Sie mal mit."

    Soddemann geht in die Küche und nimmt zwei trübe Glasbecher von der Küchenzeile. Während er das eine mit zittriger Hand unter den Wasserhahn hält, blickt er kritisch auf den rötlich braunen Bodensatz im anderen:

    "Das ist Rost, Dreck, Belastung. Das, was wir mit dem Trinkwasser geliefert bekommen. Und dieses Trübe, dieser Rückstand ist Träger von Mikrobiologie und damit auch von Krankheitserregern."

    Anfang 2003 hatte Soddemann als Leiter des Umweltamtes das Umweltministerium in NRW zum ersten Mal auf die Gefahr von Viren im Trinkwasser hingewiesen. Zehn Jahre zuvor hatten im Aachener Raum rund 600.000 Menschen ihr Trinkwasser über mehrere Wochen abkochen müssen, weil die Wasseraufbereitung versagt hatte. Die Erfahrung ließ den damals noch jungen Amtsleiter nicht mehr los. Er begann internationale Fachliteratur zu lesen und stellte fest: Das Thema "Viren im Trinkwasser" bereitete hierzulande niemandem Kopfzerbrechen. Ganz anders als in anderen Ländern. Da wurde besonders vor den sogenannten Rota-Viren gewarnt, die Brechdurchfall auslösen und bei Babys sogar zum Tode führen können. Soddemann ließ in verschiedenen Wasserwerken Proben nehmen. Das Ergebnis erschreckte ihn: In 20 Prozent der Proben waren Rota-Viren. Soddemann schlug Alarm. Doch in der Aachener Verwaltung und im NRW-Umweltministerium wollte ihn niemand hören. Dann wandte er sich an die Presse. Und damit begannen die Repressionen:

    "Die erste Argumentation war, das Problem soll nicht in die Öffentlichkeit getragen werden, obwohl die Arbeit sinnvoll ist. Das zweite Repressionsmittel war: 'Er darf an dem Thema nicht mehr arbeiten', obwohl das Thema angeblich notwendig ist. Der dritte Schritt der Repression war: 'Er soll zum Amtsarzt gehen, weil er überlastet ist'."

    Als Nächstes habe ihm die zuständige Bezirksregierung Köln vorgeworfen, die Belegschaft seines Amtes mit seiner Hysterie zu verunsichern, ihm anschließend jegliche Fähigkeit zur Personalführung abgesprochen. Zu diesem Zeitpunkt war Wilfried Soddemann schon seit 15 Jahren Amtsleiter:

    "Und auf der Basis bin ich dann suspendiert worden und auf der Basis bin ich dann auch ins Landesumweltamt nach Düsseldorf versetzt worden. Das heißt, die Argumentationen haben sich in der ganzen Zeit entwickelt und verändert. Eine typische Whistleblower-Karriere."

    Whistleblower: abgeleitet vom Englischen: to blow a whistle. Die Trillerpfeife blasen, Alarm schlagen. Bezeichnet einen Menschen, der Missstände oder illegales Handeln an seinem Arbeitsplatz wahrnimmt und dieses Wissen an die Öffentlichkeit bringt.

    Tippgeber - in Deutschland haben sie einen schweren Stand. Während es im angelsächsischen Raum Organisationen und Gesetze gibt, die sie unterstützen und schützen, und auch Länder wie Frankreich, Dänemark, die Niederlande und Tschechien Schutzgesetze für Whistleblower eingeführt haben, ist die Gesetzeslage in Deutschland immer noch ungeklärt. Egal ob in Politik, Behörde oder im Betrieb: Wer öffentlich Alarm schlägt, dabei seinen Namen nennt und sein Gesicht zeigt, kann sich auf massive Probleme am Arbeitsplatz bis hin zur Kündigung einstellen. Denn anders als Zeugen in Gerichtsverfahren oder Informanten, die der Presse insgeheim Dossiers zustecken, genießen Whistleblower, die öffentlich erkennbar auf Missstände hinweisen, keinerlei Schutz: Johannes Ludwig, Professor an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Hamburg:

    "Normalerweise sind so Leute gehalten, mit Vorgesetzten darüber zu reden, sozusagen den Dienstweg einzuhalten. Das Problem ist, dass in den allermeisten Fällen die vorgesetzte Hierarchie nicht die Lösung des Problems sein kann, sondern meist Bestandteil dieses Problems ist. Und deswegen scheitern sie zunächst. Das zweite Problem hängt mit dem Arbeitsrecht zusammen, dass jeder der ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis eingeht, Verträge unterschreibt. Da ist geregelt, dass man keine Geschäftsgeheimnisse, keine Dienstgeheimnisse verraten darf. Und letztendlich macht ein Whistleblower genau das, indem er sozusagen Interna ausplaudert und weitergibt."

    Was aber, wenn etwa ein verbeamteter Whistleblower direkt andere Behörden informiert, zum Beispiel die Staatsanwaltschaft? Damit begibt er sich auf dünnes Eis, denn die Rechtslage ist hier ungeklärt, erklärt Guido Strack, Vorsitzender des Whistleblower-Netzwerks in Köln. Dieses Netzwerk berät Hinweisgeber und hat sich die Verbesserung ihres Schutzes zum Ziel gesetzt:

    "Die Rechtsprechung sagt, nein, ich muss zunächst - solang es zumutbar ist - eine interne Klärung machen. Und erst dann darf ich an Behörden gehen. Und wo diese Zumutbarkeitskriterien genau liegen, ist ziemlich unklar. Das ist letztendlich eine Abwägung, die der Richter viele Jahre später trifft und der Whistleblower am Anfang nicht abschätzen kann."

    Wird er seinen Arbeitsplatz verlieren, wird er womöglich in ein leeres Büro zum Däumchen drehen abgeschoben? Fragen, die sich jedem Whistleblower stellen. Wer auf Schieflagen im Betrieb oder der Behörde hinweist, mache in Deutschland oft die Erfahrung, für seinen Mut bestraft zu werden, sagt Guido Strack. Eigentlich könnte man in Deutschland längst schon einen Schritt weiter sein. Im Bundestag lag lange Zeit ein Entwurf, der das Anzeigerecht der Arbeitnehmer in Paragraf 612a des Bundesgesetzbuchs festschreiben sollte. Er scheiterte im Frühjahr vergangenen Jahres am Widerstand der Union. Arbeitgeberverbände hatten zuvor scharf gegen den sogenannten Denunziantenparagrafen protestiert.

    Kein Vertrauen in den Arbeitgeber: Das ist oftmals der Grund, warum sich Whistleblower entscheiden, sich an die Presse zu wenden. Oft haben ihre Informationen hohe Wellen geschlagen: Ob Personalüberwachung bei Lidl oder Gammelfleischskandale, ob die Abhör-Affaire bei der Telekom oder Datenschnüffeleien bei der Deutschen Bahn - ohne Whistleblower wären diese Missstände niemals aufgedeckt worden. Doch nicht immer führen die lancierten Informationen zum erhofften Ergebnis. Wenn sich ein Whistleblower Journalisten öffnet, sagt Daniel Domscheit-Berg, sind sie ihnen ausgeliefert:

    "An welche Zeitungen können sie sich überhaupt wenden, welche Interessen vertritt die Zeitung, wer bei dieser Zeitung ist vertrauenswürdig, wer bei dieser Zeitung kann ihre Anonymität schützen, wenn sie keinen rechtlichen Schutz haben im Arbeitsrecht zum Beispiel. Also man ist völlig abhängig davon."

    Daniel Domscheit-Berg ist der ehemalige Sprecher der Whistleblower-Plattform Wikileaks. Die Seite gilt als ein Beispiel dafür, wie man die Möglichkeiten des Internets nutzen kann, um sich gegen die Machenschaften von Regierungen, Unternehmen und Institutionen zu wehren. Hier werden Dokumente veröffentlicht, die eigentlich geheim bleiben sollen. Jüngstes spektakuläres Beispiel: die Irak-Protokolle des Pentagons, die den blutigen Alltag des Kriegs und die zunehmende Hilflosigkeit der US-Truppen dokumentieren. Oberstes Credo der Plattform: Den Informanten höchste Sicherheit vor Entdeckung zu garantieren. Der Whistleblower sollte sich also genau überlegen, wo er sein Wissen platziert, sagt Domscheit-Berg:

    "Handelt es sich ganz banal gesagt um einen lokalen Fall, der die Gemeinde betrifft und somit auch nur interessant wäre für eine Lokalzeitung oder geht es um was, was globale Tragweite hätte. Sehr wichtig ist, Werkzeuge anzubieten für jeden dieser Fälle, damit dieser Fall optimal aufgefangen werden kann in der Gesellschaft und eben nicht untergeht. Und das ist auch das, wo das Internet, mit seiner Vielzahl, die es bietet, mit verschiedenen Leuten, die verschiedene Services im Internet anbieten können, wo das Internet eben ein großes Potenzial darstellt."

    Doch es ist nicht nur juristische Unsicherheit, die viele Informanten erwartet. Wer sich an die Öffentlichkeit wagt, wer Alarm schlägt, riskiert den Umsturz seines gesamten Lebens. Guido Strack vom Whistleblower-Netzwerk:
    O-Ton Guido Strack
    "Die Betroffenen sind oft auf der Strecke geblieben. Und das wird halt noch nicht als politisches Thema auch gesehen. Je mehr von diesen Eskalationsschleifen man durchläuft, desto desillusionierter wird man und je mehr verliert man auch den Glauben an das Funktionieren dieses Staats und dieser Gesellschaft.""

    Diesen Glauben hat auch Wilfried Soddemann noch nicht wieder gefunden. Noch bei seiner Zwangsversetzung ins Landesumweltamt nach Düsseldorf hatte der Aachener Amtsleiter gedacht, es müsse sich um ein Missverständnis handeln. Da hatte er schon längst gegen die Amtsenthebung geklagt, gegen die psychologische Untersuchung, auch gegen die Versetzung. Genützt hat es ihm nichts. Vorher war er immer nur die Karriereleiter steil nach oben geklettert. Seinen späteren freien Fall habe er deshalb lange Zeit gar nicht wahrnehmen wollen. Als Amtsleiter sei er schließlich Gegenwind gewohnt gewesen. Wilfried Soddemann:

    "Ich hatte die ganze Zeit gehofft, dass ich durch öffentliche Arbeit das Blatt in meinem Sinne wenden könnte, weil ich einfach davon überzeugt war, dass das ein wichtiges Thema ist, was ich verfolge. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass das Thema unterdrückt wird. Und insoweit habe ich mich dann von meinen eigenen Vorgesetzten weder unterstützt noch geschützt gefühlt, obwohl ich das Gefühl hatte, das Richtige und von mir Geforderte zu tun."

    Darf man seinen Vorgesetzten widersprechen? Wie weit darf man gehen, um als Staatsdiener seine oberste Pflicht, dem Bürger zu dienen, zu erfüllen? Der Konflikt machte Wilfried Soddemann krank. Er konnte nicht mehr schlafen, begann zu zittern, wurde depressiv. Seine Familie litt mit. Soddemanns Frau hat zwei Suizidversuche hinter sich. Irgendwann hörte er auf, um seine Rehabilitierung zu kämpfen:

    ""Der nächste Klageweg wäre gewesen, beim Oberverwaltungsgericht Münster alles sauber durchzuziehen, aber dazu hatten wir weder Nerven noch Kraft. Das war ein großer Berg, über den ich nicht drüber kam. Irgendwie waren wir zum Schluss froh, dass es zu Ende war."

    Und so wurde Soddemann mit 50 Jahren in die Frühpensionierung verabschiedet. Eine typische Krankheitskarriere für Whistleblower, beobachtet der Hamburger Medienwissenschaftler Johannes Ludwig:

    "Es setzt sich auch relativ schnell dann im Kopf fest, weil es ja im Grunde genommen keine Perspektive für die Leute gibt, weil die ganzen gerichtlichen Auseinandersetzungen Jahre dauern. Und viel Zeit, Kraft und Geld in Anspruch nehmen und da gibt auch viele Leute, die daran verzweifeln und sich dann an Dingen festbeißen. Die dann sozusagen auch gar nicht mehr wirklich imstande sind, zu unterscheiden zwischen Realität und dem, was sein müsste oder sein könnte."

    Auch Wilfried Soddemann kennt das Gefühl, wenn Freunde und Familie zunehmend hilflos reagieren, über andere Themen reden möchten als über die Gefahren im Trinkwasser und die Probleme mit dem Arbeitgeber. Er sei auf dem besten Wege gewesen, wunderlich zu werden, erinnert er sich heute. Besonders damals, als die Stille kam. Als seine Frau sich morgens zur Arbeit verabschiedete und ihm nur der Haushalt blieb. Einkaufen, aufräumen, warten in Zimmern gefüllt mit leerer Zeit. Damals begann er seinen ganz privaten Kampf um Gehör:

    "Ich hab mit E-Mails um mich geworfen, von der Bundeskanzlerin, zum Bundespräsidenten bis zum Umweltminister und hab versucht, alle möglichen Menschen zu motivieren, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Anfangs kamen noch Antwortbriefe und hinterher wurde nicht mehr geantwortet. Das heißt, man war als Querulant abgestempelt, und keiner nahm mehr Kontakt zu einem auf."

    Der Whistleblower - Opfer von bösen Vorgesetzten oder Unternehmen? Dominik Enste, Wirtschaftsethiker am Institut der deutschen Wirtschaft in Köln ist dieses Bild vom moralisch integren Hinweisgeber zu einseitig:

    "Man darf auch nicht verkennen, dass manchmal auch in der Person des Whistleblowers das Problem verankert sein könnte, sprich, dass manche Mitarbeiter eben auch nicht in gewisse Strukturen und Systeme hineinpassen und sich dann als Querulanten erweisen. Und da ist dann die Frage, ob es nicht für beide Seiten letztendlich günstiger ist, wenn sich ein Mitarbeiter dann auch ein anderes Arbeitsverhältnis, ein anderes Umfeld sucht, in dem er sich wohler fühlt. Dann harkt dort etwas, dann muss man andere Wege finden, als letztendlich über Denunziantentum das Ganze zu lösen."

    Solche Argumente - für Guido Strack sind sie reine Heuchelei. Es sei zu einfach, zu sagen, der Denunziant sei an allem Schuld. Und überhaupt: Wie definiert man eigentlich einen Denunzianten?

    "Es sind ja zwei Dinge zu unterscheiden. Das eine ist, ich weise auf eine tatsächlich stattgefundene Regelverletzung hin. Kann ich dann noch Denunziant sein? Und andererseits jemand, der eine Regelverletzung, die nicht stattgefunden hat und er weiß, dass sie nicht stattgefunden hat, behauptet, um jemanden zu belasten. Der ist aus meiner Sicht klar ein Denunziant. Aber der wird auch durch ein Whistleblowing-System nicht geschützt. Denn Whistleblower-Systeme verstehen sich immer so - oder Gesetze auch - dass gutgläubige Whistleblower geschützt werden sollen und die Whistleblower, die richtige Behauptungen vorbringen. Diese beiden Gruppen, aber nicht die, die böswillig andere verleumden. Und da gibt es ja Straftatbestände, die dies ja schon unter Strafe stellen."

    Denunziant, Petze, Querulant. Rudolf Schmenger ist schon mit vielen solchen Begriffen belegt worden. Der ehemalige Steuerfahnder am Finanzamt Frankfurt war 2001 mit seinen Kollegen im sogenannten Bankenteam den großen Steuersündern auf der Spur. Sie ermittelten auch im Spendenskandal der CDU. Bis sie mit falschen psychiatrischen Gutachten in den Ruhestand zwangsversetzt wurden. Die Abteilung wurde aufgelöst. Der Grund: Schmenger und seine Kollegen hatten sich gegen eine Verfügung des damaligen Finanzministers Karlheinz Weimar (CDU) öffentlich gewehrt, nach der sie nur noch bei besonders hohen Summen von einem Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung ausgehen durften. Seitdem kämpft Rudolf Schmenger um seine Rehabilitierung.

    "Ich würde mich heute rückblickend genauso verhalten wie damals. Ich würde mich noch massiver mit diesen Skandalen an die Öffentlichkeit wenden. Und ganz wichtig ist, wenn man dann diese Diffamierungsphasen hinter sich hat, dass man wieder aufsteht."

    Anders als Wilfried Soddemann hat Schmenger noch nicht aufgehört, sich durch die Instanzen zu klagen. Dennoch: Es kann Jahre dauern, bis ein Whistleblower öffentlich rehabilitiert wird - wenn überhaupt. Dies muss auch Rudolf Schmenger derzeit erkennen. Eigentlich hätte er in der vergangenen Woche als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss zur sogenannten Steuerfahnderaffäre im hessischen Landtag aussagen sollen. Nachdem der Ausschuss monatelang ohne jegliche Zeugenvernehmung getagt hatte, wäre Schmenger nun endlich gehört worden. Doch der Ausschuss hat in der vergangenen Woche seine Arbeit auf unbestimmte Zeit vertagt. Schuld sind Querelen zwischen Regierung und Opposition zum generellen Untersuchungsauftrag. Rudolf Schmenger will nun das Land Hessen auf Schadenersatz verklagen, damit sein Kampf um Rehabilitation weiter geht. Und er beteuert, er kämpfe nicht nur für sich:

    "Diese Psychiatrisierung von Staatsdienern, die greift ja umso wilder um sich, weil bisher keiner präventiv abgestraft wurde. Und solange keiner hier die Verantwortung übernehmen muss, fühlen sich natürlich die handelnden Akteure in ihrem Handeln bestätigt."

    Was also muss sich ändern? Guido Strack vom Whistleblower-Netzwerk sieht zuerst die Gesellschaft in der Pflicht. Er fordert nicht weniger als einen Paradigmenwechsel:

    "Whistleblower müssen als gesellschaftlich wichtige Informationsquelle, und auch für eine Organisation wichtige Informationsquelle gesehen und gefördert werden. Es muss nicht mehr unangenehm sein, als Nestbeschmutzer auf den Dreck hinzuweisen, sondern es muss unanständig sein, schweigend zuzuschauen, wenn der Dreck im Nest liegt."

    Diese Meinung teilt auch der Hamburger Medienwissenschaftler Johannes Ludwig. Es müsste allgemein anerkannt sein, dass Whistleblower ein Recht darauf hätten, auf Fehlverhalten hinzuweisen:

    "Man könnte es aber auch so machen wie in den USA, wo man ein Recht hat und deswegen auch nicht gekündigt werden kann, wo man sogar, wenn es beispielsweise um Schadensersatz geht, die Staat einklagen kann, weil er betrogen worden ist, weil Leute Korruption betrieben haben, wo der Whistleblower einen gewissen Anteil aus der Schadenersatzsumme als Motivation bekommt, auf solche Dinge genau zu achten."

    Doch ob man damit nicht zusätzlichen Raum schafft für Denunziantentum? Dominik Enste vom Institut der deutschen Wirtschaft befürchtet eine neue Gesetzesflut. Amerikanische Verhältnisse eins zu eins auf Deutschland zu übertragen, davor warnt der Wirtschaftsethiker. Schon alleine deswegen, weil die deutsche Unternehmenskultur eine ganz andere sei als die amerikanische. Vertrauen und Mitarbeiterpflege hätten hierzulande einen ganz anderen Stellenwert als in den USA, wo "hire and fire" an der Tagesordnung seien. Enste setzt auf Regelungen, die es engagierten Mitarbeitern, die mit Missständen in ihrem Unternehmen nicht einverstanden sind, erleichtern, einen anderen Job zu finden. Schlecht geführte Betriebe, in denen Missstände nicht angegangen werden, erlitten dann - so seine These - einen "brain drain", weil sie ihre besten Mitarbeiter verlieren, die dann bei der besser aufgestellten Konkurrenz anheuern:

    "Und genau darauf muss man eigentlich setzen: Auf flexible Märkte, in denen Mitarbeiter, die unzufrieden sind, das Unternehmen wechseln können und darüber dann deutlich machen, dass die Missstände in Unternehmen vorhanden sind."

    Wilfried Soddemann macht weiter, auch auf die Gefahr, dass es irgendwann einmal überhaupt niemanden mehr gibt, der seine Geschichte noch hören möchte. Weder die Nachbarn noch die Freunde. Längst ist ihm der Kampf zur Lebensaufgabe geworden. Täglich sucht er im Internet nach neuen Artikeln zum Thema, schreibt Kommentar um Kommentar, bestückt die eigene Homepage, aktualisiert seine Vorträge, vernetzt sich mit anderen Whistleblowern. Das gebe ihm Halt und Struktur, sagt Soddemann. Nichts wünscht er sich sehnlicher, als dass seine Arbeit und sein Mut eines Tages öffentlich anerkannt werden. Und dass es dann nicht mehr heißt:

    "Der Überbringer einer schlechten Nachricht ist der Böse, nicht die Nachricht selbst."