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Kein Fortschritt

Die Fronten im Sportausschuss was das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport betrifft scheinen zwar geklärt, aber der Graben dazwischen ist offenbar noch tief.

Von Katharina Hamberger | 28.11.2012
    Hauptstreitpunkt: Soll nun nach der Evaluierung das Gesetz verschärft werden oder nicht. Die eine Seite sagt nein. Denn aus dem Evaluations-Bericht gehe hervor,

    " ... dass die Maßnahmen des Gesetzgebers im Bereich der Doping-Bekämpfung grundsätzlich gegriffen haben, die Zahlen belegen aber auch, dass es noch einen gewissen Bedarf für Nachsteuerung und damit auch Aktivitäten des Gesetzgebers aus unserer Sicht gibt."

    So Matthias Jahn von der Uni Erlangen-Nürnberg, der als wissenschaftlicher Sachverständiger für den Bericht zuständig war und auch maßgeblich an dem Gesetz von 2007 mitgewirkt hatte. Ähnlich sieht es auch die Union. Der SPD hingegen reichen Nachsteuerungen nicht aus. Deren sportpolitischer Sprecher Martin Gerster spricht von einer großen Enttäuschung was die Erwartungen an den Bericht angeht Er möchte für eine Verschärfung des Gesetzes, besonders was den Passus der Strafbarkeit erst ab "nicht geringen Mengen" betrifft. Der soll seiner Meinung nach gestrichen werden, da er die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft behindere:

    "Weil für einen Anfangsverdacht ja logischerweise zunächst nicht gesagt werden kann, um welche Mengen es sich handelt und in sofern wäre es notwendig, hier endlich mal denjenigen, die zu ermitteln haben freie Hand zu geben, dass sie auch schon bei einem geringen Anfangsverdacht letztendlich loslegen können."

    Unterstützung erhält Gerster von ungewohnter Seite: Die bayerische Justizministerin Beate Merk, CSU, spricht sich ebenfalls seit Jahren für eine Verschärfung des Doping-Bekämpfungs-Gesetzes aus:

    "Meines Erachtens muss hier sicherlich eine Änderung vorgenommen werden. Wir müssen, so sehe ich das, vom ersten Milligramm des Besitzes an, eine Strafbarkeit haben."

    Eine solche Verschärfung des Gesetzes hält der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes Michael Vesper für einen Bärendienst am Kampf gegen Doping. Denn bei den geringen Mengen ginge es um den Eigenbedarf - und ein Sportler, der dopet werde vom Sport bestraft - meist mit einer Sperre von zwei Jahren.

    "Der Sport ist einfach schneller und härter, was die Bestrafung von Dopern angeht."

    Der Staat hingegen könne anderes leisten - und zwar die Hintermänner und das Umfeld austrocknen. Der Jurist Dieter Rössner von der Universität Marburg sieht hier aber trotzdem noch eine Gerechtigkeitslücke, wenn derjenige, der dopet nicht vom Staat belangt wird. Allerdings gibt es für ihn mehrere Lösungsansätze:

    "Eins davon ist sicher ein Sportbetrug, eine denkbare Möglichkeit wäre auch, dass in das Wettbewerbsrecht einzustellen oder eben den Besitz und den Gebrauch generell strafbar zu machen."