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Kein Kavaliersdelikt
Was fällt unter Steuerhinterziehung?

Experten schätzen die Einnahmeausfälle durch Steuerhinterziehung auf einen mindestens zweistelligen Milliardenbetrag. Das Thema wird vor allem mit Prominenten in Verbindung gebracht, wie zum Beispiel mit Uli Hoeneß, der ein geheimes Konto in der Schweiz hatte. Steuerhinterziehung hat aber noch andere Facetten.

Von Constanze Elter | 11.02.2016
    Uli Hoeneß während des Steuerhinterziehungsprozesses vor dem Landgericht München.
    Uli Hoeneß während des Steuerhinterziehungsprozesses vor dem Landgericht München. (imago / Future Image)
    28,5 Millionen Euro: So hoch war am Ende die Summe, die der frühere Präsident des FC Bayern, Uli Hoeneß, an Steuern hinterzogen hatte. Das Landgericht München verurteilte ihn daher zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Ein durchaus normales Vorgehen, denn für Steuerhinterziehung liegt der Strafrahmen zwischen einer Geldstrafe und einer zehnjährigen Haftstrafe – je nach Schwere des Falls.
    Der Bundesgerichtshof hat bereits vor einigen Jahren klargestellt: Ab einer Summe von 100.000 Euro hinterzogener Steuern sollte eine Freiheitsstrafe verhängt werden, ab einem Betrag von einer Million Euro sollte diese Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Wie das Strafmaß letztlich ausfällt, hängt vom Einzelfall ab – zum Beispiel, ob der Betroffene geständig ist und ob er die Steuern rasch zurückzahlt.
    Steuerhinterziehung lässt sich bei vielen Gelegenheiten finden
    Es muss nicht immer der Geldkoffer sein, der in die Schweiz gefahren wird: Steuerhinterziehung ist immer dann gegeben, wenn der Steuerzahler beim Finanzamt vorsätzlich falsche Angaben macht. Zum Beispiel, wenn er seine Einkünfte nicht in voller Höhe angibt, Nebeneinnahmen verschweigt oder Unterlagen vernichtet.
    Steuerhinterziehung lässt sich bei vielen Gelegenheiten finden. Zum Beispiel beim Handwerker, der seinem Kunden einen Preisnachlass anbietet, wenn er auf die Rechnung verzichtet und bar bezahlt – und der Handwerker das anschließend nicht in seine Gewinnermittlung aufnimmt. Oder beim Selbstständigen, der seine Freunde gern privat ausführt und diese Bewirtungskosten in seine Buchhaltung aufnimmt. Oder bei der Familie, die einmal in der Woche die Putzfrau bar entlohnt und nicht anmeldet. Nicht immer geht es ausschließlich um die Einkommensteuer, andere Steuerarten – etwa die Umsatzsteuer oder die Erbschaftsteuer – sind ebenfalls betroffen.
    Hoeneß kommt Ende dieses Monats frei
    Auch derjenige, der nicht vorsätzlich handelt, muss mit einem Bußgeld rechnen, wenn die Finanzbeamten ihm auf die Schliche kommen: Eine leichtfertige Steuerverkürzung – wie es im Amtsdeutsch heißt – kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
    Uli Hoeneß kommt übrigens Ende dieses Monats frei. Er wird vorzeitig aus der Haft entlassen – und die restliche Strafe zur Bewährung ausgesetzt.