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Kein Schutz für Kranke
Soziale Träger fürchten Wohnungsverluste

Tausende von psychisch Kranken oder Drogensüchtigen leben allein in Berlin in Wohnungen, die ein sozialer Träger für sie angemietet hat. Ihnen droht nun ein schneller Rauswurf. Denn nach einem Gerichtsurteil können diese Wohnungen wie Gewerberäume sofort gekündigt werden. Um das zu verhindern, verlangt der Berliner Senat vom Bund nun eine Sonderklausel im Mietrecht.

Von Anja Nehls | 15.11.2018
    Sozialbauten an der Behmstraße im Schatten des Bahnhof Gesundbrunnen im Ortsteil Wedding
    Das Kündigen von Wohnungen eines sozialen Projekts ist vergleichsweise einfach - und offenbar auch rechtens. So entschied das Berliner Kammergericht Anfang August. (imago/Jürgen Ritter)
    Vor einem Mietshaus im Berliner Wedding steht Andrea Schmidt und klingelt. Sie kommt oft hierher, denn für den sozialen Träger ZIK, Zuhause im Kiez, kümmert sie sich um Menschen, die hier im sogenannten betreuten Einzelwohnen leben. 20 Wohnungen hat ZIK dafür vom Besitzer des Hauses angemietet und an Menschen, die psychische Probleme haben, krank, behindert oder HIV-infiziert sind, weitervermietet. Jetzt sind dem Träger diese Wohnungen gekündigt worden, erzählt Andrea Schmidt:
    "Der Eigentümer versucht halt schon seit längerem, ZIK loszuwerden, also die Mietverträge zu kündigen. Irgendwann haben sie sich anscheinend überlegt, das ganze Haus auch einzeln als Eigentumswohnungen zu verkaufen. Und eine Wohnung, wo jemand drin wohnt, verkauft sich halt nicht so einfach, als wenn keiner drin wohnt - und wenn dann noch jemand drin wohnt, der über ein soziales Projekt kommt, ist es wahrscheinlich noch ein bisschen schwieriger."
    Es gilt das Gewerbemietrecht
    In einer der Wohnungen lebt Pitty Drewitz. Seit zwölf Jahren wohnt die 57jährige hier zusammen mit ihrer Tochter, zwei Katzen und Hund Paco auf 65 Quadratmetern. Dass sie hier eventuell bald ausziehen muss, macht ihr große Sorgen:
    "Mein ganzes Umfeld würde zerfallen, ich würde meine ganzen Freunde verlieren, und ich bin halt auch krank. Ich habe COPD, dann habe ich einen kaputten Rücken und ein kaputtes Becken, und ich bin halt nicht mehr so ganz taff. Ich bin einfach hilflos. Ich weiß nicht, was passiert, ich habe einfach Angst davor und das ist alles so ungewiss."
    Bei der Wohnung von Pitty Drewitz hat ZIK die Kündigung erstmal zurückgewiesen, das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Besonders gut sieht es für sie und die anderen Menschen, die in Wohnungen eines sozialen Trägers leben, aber nicht aus. Denn das Kündigen eines sozialen Projekts ist vergleichsweise einfach - und offenbar auch rechtens. Das hat das Berliner Kammergericht Anfang August entschieden. Alexander Fischer, Staatssekretär bei der linken Berliner Sozialsenatorin, ist entsetzt:
    "Diese Wohnungen unterstehen nicht dem normalen Mietrecht, sondern dem Gewerbemietrecht. Und das Gewerbemietrecht sieht vereinfachte Kündigungen vor schlichtweg. >Und das ist genau das, was wir gerade in Berlin erleben - und leider Gottes auch sanktioniert durch obergerichtliche Rechtsprechung."
    10.000 Menschen in Berlin betroffen
    In Berlin gibt es ca. 6000 bis 7000 Trägerwohnungen für ungefähr 10.000 Menschen. Und wenn die nun alle unter das Gewerbemietrecht fallen würden, befürchtet Gabriele Schlimper vom Paritätischen Wohlfahrtsverband einen Rutschbahneffekt. Betroffen seien nämlich auch Wohnungen zum Beispiel des Rotens Kreuzes, der Diakonie oder der Caritas:
    "Mit diesem Kammergerichtsurteil könnte jetzt jeder Vermieter schauen und ohne Probleme sich auf dieses Kammergerichtsurteil beziehen und sozialen Organisationen, die jetzt Verträge haben, einfach mal eben kündigen."
    Und das passiert in Berlin derzeit auch. Für Gabriele Schlimper ist das Ganze eine soziale Katastrophe:
    "Die Menschen, über die wir hier reden, die im betreuten Wohnen sind, sind eh schon Menschen, die eine ganz geringe Lobby haben in unserer Gesellschaft. Das sind Menschen, die oft nicht nur behindert sind, sondern auch mit großen kognitiven Einschränkungen leben oder mit psychischen Erkrankungen leben oder Drogen- und Suchterkrankte sind. Diese Menschen sind selber nicht in der Lage, einen eigenen Mietvertrag abzuschließen und dann ordentlich zur Miete selbst zu wohnen."
    Beschlagnahmungen werden erwogen
    Pitty Drewitz lebt von Rente und bekommt aufstockend Grundsicherung, außerdem ist sie HIV-infiziert. Eine neue Wohnung würde sie auf dem angespannten Berliner Mietenmarkt nicht finden.
    Um solche Fälle in seinem Bezirk zu vermeiden, will der linke Kreuzberger Abgeordnete Oliver Nöll jetzt prüfen lassen, ob man in solchen Fällen die Wohnung nicht beschlagnahmen lassen könnte, um die Menschen weiterhin dort wohnen zu lassen. Nach dem allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz sei das möglich:
    "Wenn akut jetzt Menschen an Leib und Leben bedroht sind, das sagt umgangssprachlich das ASOG, dann kann man sagen: Um jetzt diese Situation auszuschließen, beschlagnahmen wir als öffentliche Hand. Und ich glaube, in den Fällen, von denen wir sprechen, wo Menschen mit akuten Behinderungen, mit akuten psychischen und sozialen Notlagen betroffen sind, ist das zu rechtfertigen. Wir sind da auch realistisch: Das wird einen unendlichen Klageweg nach sich ziehen. Aber ich glaube, in dem speziellen Fall sollte man das in Kauf nehmen."
    Besser wäre allerdings noch eine Gesetzesänderung auf Bundesebene, meint Staatssekretär Alexander Fischer. Das Mietrecht müsse geändert werden:
    "Es wäre relativ einfach möglich, dass man sagt: Trägerwohnungen, also Wohnungen, die zu sozialen Zwecken vermietet werden, dass die nicht dem Gewerbemietrecht unterstehen, sondern dem normalem Mietrecht, also auch den Kündigungsfristen und den Kündigungshindernissen, die im normalen Mietrecht vorgesehen sind."
    Hoffen auf Karlsruhe - oder den Bund
    Der Paritätische Wohlfahrtsverband als Dachverband vieler gemeinnütziger Organisationen unterstützt jetzt die Klage eines Betroffenen beim Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe soll klären, ob das soziale Mietrecht nicht auch für Untermieter gilt, wenn es einen gewerblichen oder sozialen Hauptmieter gibt. Der Verband verweist auf ein entsprechendes Urteil aus den 90er Jahren: Ziel müsse sein, dass die betroffenen Bewohner den gleichen Schutz bekommen wie jeder normale Mieter.
    Die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung will außerdem eine Bundesratsinitiative für ein generell sozialeres Gewerbemietrecht starten, um auch das von steigenden Mieten bedrohte Kleingewerbe oder Handwerker zu schützen. Bis aus alldem etwas wird, muss Pitty Drewitz um ihre Wohnung zittern. Im Februar wird wegen der Kündigung weiterverhandelt:
    "Ist schlimm, ich habe auch große Angst, ich kann nicht schlafen, es kommt mir immer wieder hoch, dann heule ich wieder, und dann denke ich wieder es muss ja weitergehen. Und von daher ist das ein Thema für mich, das sehr schwer ist."