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Bundesbehörde BfR
Keine Bedenken gegen Weißmacher in Lebensmitteln

Mit dem Farbstoff Titandioxid werden Süßwaren oder auch Kaugummi weißer gemacht. Frankreich will das Pigment nun aus dem Verkehr ziehen. Rainer Gürtler vom Bundesinstitut für Risikobewertung verwies im Dlf jedoch auf Studien, wonach es keine gesundheitlichen Bedenken dagegen gebe.

Rainer Gürtler im Gespräch mit Georg Ehring | 05.09.2019
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Kaugummistreifen Copyright xMEVx ALLMV58042005 (Imago | allOver-MEV)
Georg Ehring: Wenn etwas richtig knallweiß ist, dann ist oft Titandioxid der Grund dafür: Titandioxid ist ein besonders weißes Pigment, es wird gebraucht in Anstrichfarben, in Kosmetika - und in Lebensmitteln. Doch ob das letztere eine gute Idee ist, darüber kann man streiten. In Frankreich darf Titandioxid ab Anfang 2020 für ein Jahr nicht mehr in Lebensmitteln verwendet werden und in Deutschland startet die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch eine Kampagne gegen den Hersteller Dr. Oetker mit dem Ziel, das Unternehmen von der Verwendung in Backmischungen abzuhalten.
Ist Titandioxid in Lebensmitteln riskant? Darüber spreche ich mit Rainer Gürtler, er ist stellvertretender Leiter der Fachgruppe Lebensmitteltoxikologie beim Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin. Guten Tag, Herr Gürtler!
Rainer Gürtler: Ja, guten Tag.
Ehring: Herr Gürtler, zunächst einmal: Wofür wird Titandioxid in Lebensmitteln verwendet?
Gürtler: Sie haben es ja schon angesprochen. Titandioxid ist ein Farbstoff, mit dem verschiedene Lebensmittelkategorien gefärbt werden können – unter anderem Süßwaren oder auch Kaugummi. Da gibt es entsprechende Regelungen und hier heißt die Regelung quantum satis. Das bedeutet, dass so viel wie technologisch notwendig, aber auch nicht mehr eingesetzt werden darf.
Keine Hinweise auf erbgutschädigendes Potenzial
Ehring: Nun will Frankreich diesen Stoff ja aus dem Verkehr ziehen, zunächst mal für ein Jahr. Wie fällt denn Ihre Risikobewertung aus beim Verzehr von Titandioxid?
Gürtler: Na ja. Wir müssen natürlich schauen, was international zu Titandioxid an Bewertungen verfügbar ist. In der EU ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit für die Bewertung von Lebensmittelzusatzstoffen zuständig. Die hat sich schon mehrfach mit Titandioxid befasst. Im Rahmen des Programms zur Neubewertung aller zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit "EFSA" 2016 eine Bewertung vorgenommen und kam unter Berücksichtigung aller verfügbaren Daten zu dem Schluss, dass die Aufnahme und Bioverfügbarkeit von Titandioxid gering ist, dass der weitaus größte Teil nach einer oralen Aufnahme wieder unverändert ausgeschieden wird, dass keine Hinweise auf eine genotoxische Wirkung, ein erbgutschädigendes Potenzial bestehen. Dass es schon einige Studien gibt, wonach möglicherweise das Fortpflanzungssystem beeinträchtigt werden könnte, das waren aber Studien, in denen Titandioxid eingesetzt wurde, was nicht den Spezifikationen als Lebensmittelzusatzstoff entsprach. In entsprechend anderen Studien, wo solche Materialien eingesetzt wurden, die den Spezifikationen als Zusatzstoff entsprachen, traten keine unerwünschten Wirkungen im Hinblick auf das Fortpflanzungssystem auf. Allerdings war die Datenlage in dieser Hinsicht nicht ganz adäquat. Die Studien wurden nicht nach aktuellen Standards durchgeführt und das war der Grund, weshalb die EFSA, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, keine sogenannte akzeptable tägliche Aufnahmemenge abgeleitet hat, sondern lediglich die Dosierung, die in Tierstudien gerade noch nicht zu unerwünschten Wirkungen geführt hat, verglichen hat mit der Aufnahmemenge, die wir als Verbraucher aufnehmen. Die EFSA kam dann zu dem Schluss, dass keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Das war 2016.
Dann gab es danach aus Frankreich die Initiative, weitere neue Studien zu begutachten, die mögliche Hinweise auf krebserzeugende Wirkungen liefern könnten. Zunächst war es so, dass die Studien, die zu krebserzeugenden Wirkungen durchgeführt wurden, an Ratten und Mäusen negativ waren. Da haben sich keine entsprechenden Wirkungen gezeigt. Aber es gibt ein paar weitere neuere Studien, in denen sogenannte Marker untersucht wurden, die Aufschluss geben können über die Mechanismen bei einer toxischen Wirkung, und daraus haben die Experten in Frankreich den Schluss gezogen, dass es hier doch gewisse Unsicherheiten gibt, denen man nachgehen sollte.
Auch BfR will bisherige Bewertung nicht revidieren
Ehring: Aber die teilen Sie dann nicht? Sie finden das übertrieben?
Gürtler: Das hat die EFSA, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, sich auch 2018 angeschaut und die EFSA kam zu dem Schluss, dass diese Studien es nicht rechtfertigen, die bisherigen Bewertungen zu revidieren. Das haben wir uns auch angeschaut im BfR und wir stimmen in dieser Hinsicht mit der EFSA überein.
Ehring: Das Vorsorgeprinzip sagt ja eigentlich: Wenn etwas unbedenklich ist, kann man es erlauben; sonst nicht. Ein vorsorgliches Verbot ist Ihrer Ansicht nach hier nicht angebracht?
Gürtler: Na ja, man muss unterscheiden zwischen der Risikobewertung, die auf den toxikologischen Studien basiert, und der Entscheidung, die die Risikomanager dann zu treffen haben, und Risikomanager können selbstverständlich auch andere Aspekte mit in ihre Entscheidungen einfließen lassen. Auch das Vorsorgeprinzip kann da eine Rolle spielen. Das sind Vorsichtsmaßnahmen. Aber wir haben ja in der EU und auch in Deutschland eine Trennung zwischen Risikobewertung auf der einen Seite und Risikomanagement auf der anderen Seite. In Deutschland macht das BfR Risikobewertung; in der EU ist das die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Die Entscheidungen, was denn zulässig ist, das ist Sache des Risikomanagements. Das ist in der EU die EU-Kommission mit den Mitgliedsstaaten.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.