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Kindergeld
Aufregung um mögliche Streichungen

Meldungen zufolge soll es Kindergeld nur noch geben, wenn die Eltern rechtzeitig die Steuer-ID ihrer Kinder an die Familienkasse weitergeben. Das sei so nicht richtig, sagte Paul Ebsen von der Bundesagentur für Arbeit im DLF. Die Neuregelung gelte "wirklich nur für die Neuanträge ab Januar 2016". Und selbst dann sei noch nicht alles zu spät.

Paul Ebsen im Gespräch mit Stefan Römermann | 13.11.2015
    Eine Frau schiebt einen Kinderwagen.
    Ab 2016 müssen Eltern die Steuer-ID ihres Kindes an die Familienkasse melden, um Kindergeld zu beziehen. (picture alliance / Julian Stratenschulte)
    Stefan Römermann: In Internetforen zu Elternthemen, in WhatsApp- und Facebook-Gruppen und selbst in den Fluren mancher Kitas ist die Aufregung zurzeit groß. Dort macht eine Meldung die Runde, das Kindergeld sei in Gefahr. Ab Anfang nächsten Jahres soll es Kindergeld angeblich nur noch geben, wenn die Eltern rechtzeitig die sogenannte Steuer-ID ihrer Kinder an die Familienkasse gemeldet haben.
    Was dran ist an diesen Meldungen, darüber spreche ich jetzt mit Paul Ebsen von der Bundesagentur für Arbeit, die auch die Auszahlung des Kindergeldes koordiniert. Herr Ebsen, erst mal zum Verständnis: Die meisten Kinder in meinem Bekanntenkreis, die haben noch nie in ihrem Leben gearbeitet. Warum brauchen Sie jetzt von denen eine Steuernummer?
    Paul Ebsen: Die Steuernummer wurde ja von Geburt an eigentlich zugeteilt. Das heißt, jeder hat eigentlich eine Steuer-Identifikationsnummer, und diese Steuer-Identifikationsnummer sollte dann auch angegeben werden.
    Römermann: Das heißt, was passiert damit? Wofür brauchen sie die jetzt in Ihrer Arbeit?
    Ebsen: Ab 2016 gilt die gesetzliche Regelung, dass bei Neuanträgen von Kindergeld diese Steuer-Identifikationsnummer mit angegeben werden muss. Und solange diese nicht vorliegt, kann das Kindergeld im Jahr 2016 nicht bearbeitet werden.
    Römermann: Das klingt natürlich nicht so gut.
    Ebsen: In der Regel ist es kein Problem. Die Steuer-Identifikationsnummer müssen Sie ja beispielsweise auch schon bei Ihrem Lohnsteuerausgleich oder Einkommenssteuererklärung schon mit angeben, auch die der Kinder. Insofern ist die ja schon vorhanden. Zum zweiten betrifft es wirklich nur die Neuanträge im Jahr 2016.
    Römermann: Aber bisher ging es doch auch ohne diese ID. Warum brauchen Sie die jetzt?
    Ebsen: Nein. Die Steuer-ID ist schon länger auf diesen Kindergeldanträgen vermerkt und wir haben ja schon eine Vielzahl von Steuer-IDs. Es betrifft also nur noch diejenigen, die es bisher noch nicht gemacht haben, die vielleicht die Steuer-ID verlegt hatten, oder wie auch immer.
    Römermann: Was kann ich denn machen, wenn ich sie tatsächlich verlegt habe und wenn ich sie partout nicht finden kann?
    Ebsen: Man kann sich dann an das Bundeszentralamt für Steuern wenden und kann entweder auf ihrer Webseite die Steuer-ID noch mal beantragen. Die kriegt man dann auch per Post zugesandt.
    Römermann: Was passiert, wenn ich jetzt zum 1. Januar diese Daten nicht abgegeben habe, wenn ich nicht die Steuer-ID meiner Kinder gemeldet habe? Was passiert dann? Fällt das Kindergeld dann weg?
    Ebsen: Ich gehe davon aus, dass Sie dann im laufenden Bezug von Kindergeld jetzt im Moment schon sind. Dann passiert zunächst mal gar nichts. Die Kindergeldzahlungen laufen einfach weiter.
    Wenn dann im Laufe des Jahres festgestellt wird, dass diese Steuer-Identifikationsnummer noch fehlt, dann werden die betreffenden Kindergeldberechtigten direkt angeschrieben von den Familienkassen und werden gebeten, diese Steuer-ID nachzureichen.
    Römermann: Es gibt da aber offenbar auch so was wie eine absolute Frist. Das hat zumindest, glaube ich, "Spiegel online" geschrieben. Eine absolute Frist wäre der 1.1.2017. Was passiert, wenn ich bis dahin es nun wirklich nicht eingereicht habe? Wird es dann kompliziert oder gar teuer für mich?
    Ebsen: Kann schon sein. Wenn Sie aufgefordert wurden, diese Steuer-ID nachzureichen, und sie machen das nicht, dann kann es sein, dass zum 1.1.2017 geprüft wird, liegt überhaupt eine Steuer-ID vor, warum liegt keine vor, oder ist auch Kindergeld zu Unrecht gezahlt worden.
    Römermann: Aber wir halten fest: Nur weil ich jetzt zum 1. Januar das noch nicht abgegeben habe, muss ich keine Konsequenzen direkt befürchten? Es wird nicht der Kindergeldbezug spontan eingestellt oder Ähnliches?
    Ebsen: Für diejenigen, die im Moment laufend Kindergeld beziehen, ist überhaupt keine Besorgnis vorhanden, sondern es gilt wirklich nur für die Neuanträge ab Januar 2016.
    Römermann: Die Aufregung ums Kindergeld ist vielleicht doch etwas übertrieben gewesen. Aufklärung gab es von Paul Ebsen von der Bundesagentur für Arbeit. Vielen Dank für das Gespräch.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.