Freitag, 19. April 2024

Archiv

Klage abgewiesen
Niederlage für die Air-Berlin-Beschäftigten

Das Air-Berlin-Personal ist mit seiner Forderung nach mehr Mitsprache bei den Entscheidungen zur weiteren Zukunft des insolventen Unternehmens gescheitert. Das Berliner Arbeitsgericht hat die Anträge der Personalvertretung unter anderem aus Verfahrensgründen zurückgewiesen.

Von Claudia van Laak | 02.11.2017
    Flugzeuge von Air Berlin auf dem Flughafen Berlin-Tegel.
    Hin und her bei Air Berlin: auch im Gerichtssaal (dpa-Bildfunk / AP / Michael Sohn)
    Niederlage für die Air-Berlin-Beschäftigten – das Arbeitsgericht Berlin hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung abgelehnt und alle inhaltlichen Anträge der Personalvertretung für die Beschäftigten in der Kabine abgelehnt. Die Beschäftigten hatten mehr Transparenz und Mitbestimmung gefordert, wollten unter anderem Einsicht in die Verkaufsverträge, die mit Lufthansa und Easyjet abgeschlossen wurden. Martin Dreßler, Sprecher des Berliner Arbeitsgerichts:
    "Da ja das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Air Berlin eröffnet worden ist, ist auch die Personalvertretung darauf verwiesen worden, die dort vorgesehen Verfahren zu beschreiten. Dort sind besondere Informations- und Unterrichtungspflichten und -regeln aufgestellt. Es gab keinen Grund, jetzt hier durch eine einstweilige Verfügung den Rechtsstreit zu regeln."
    Eine Bringschuld bei den Informationen
    Zuvor hatte die Anwältin der Personalvertretung – diese vertritt etwa 3000 Kabinenbeschäftigte – argumentiert, durch die Einstellung des Flugbetriebs sei die Mitbestimmung betroffen, der Arbeitgeber, sprich Air Berlin, habe in punkto Informationen eine Bringschuld. Die Arbeitsrechtlerin Martina Stickler-Posner:
    "Uns fehlen die Mitteilungen darüber, welche Flugzeuge wohin gehen, welche Strecken an wen gehen, uns fehlen die Informationen, wie viele Mitarbeiter noch bis wann auf welchen Strecken eingesetzt werden und aus welchem Grund."
    Die Spielregeln
    Vertreter von Air Berlin hatten dagegen argumentiert, es bestünde kein Informationsanspruch seitens der Personalvertretung – und mit dieser Auffassung vor dem Arbeitsgericht Recht bekommen.
    Der Gerichtssaal war bis auf den letzten Platz mit Air-Berlin-Mitarbeitern gefüllt. Als ein Vertreter des Insolvenzverwalters sagte – Zitat – "Wir halten uns an die Spielregeln", brachen diese in höhnisches Gelächter aus. Das Problem der Air-Berlin-Mitarbeiter: Sie sind momentan freigestellt, wissen nicht, ob sie in diesem Monat ihr Gehalt bekommen. Hat doch der Insolvenzverwalter gestern mitgeteilt, es drohe eine Masseunzulänglichkeit. Das heißt, es ist möglicherweise zu wenig Geld da, um die Gehälter der Beschäftigten zu zahlen – sie sind verunsichert. Diese Stewardess sagt:
    "Keiner weiß, wie's weitergeht. Ob wir unser Gehalt noch bekommen oder nicht. Wir fordern direkte Fakten auf den Tisch und mal konkreter werden. Habe ich jetzt eine Kündigung, bin ich arbeitslos, bin ich arbeitssuchend, wer bezahlt mir mein Gehalt am Ende des Monats. Das kann einem ja keiner sagen."
    Überbrückungskredit von 150 Millionen Euro
    Die Vertreter von Air Berlin beim Arbeitsgericht waren nicht zu einem Interview bereit.
    Nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters muss sich der Bund keine Sorgen machen um die Rückzahlung seines Überbrückungskredits in Höhe von 150 Millionen Euro. Dieses Darlehen sei mit den Verkaufserlösen besichert.