Dienstag, 19. März 2024

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Klage gegen Dopingkontroll-System
Wenn der Doping-Fahnder zweimal klingelt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Doping-Kontrollsystem nachdrücklich gestärkt. Doping-Fahnder dürfen Profisportler verpflichten, Monate im Voraus Angaben zu ihren Aufenthaltsorten zu machen. Dieses System verstoße nicht gegen die Menschenrechte, urteilten die Richter.

Von Holger Kühner | 18.01.2018
    Bildnummer: 03820684 Datum: 17.07.2008 Copyright: imago/Hoch Zwei/GN Schild mit dem Hinweis Antidopingkontrolle am Rande der Tour de France 2008 - PUBLICATIONxINxGERxONLY; Vdig, hoch, Schriftzug, Controle anti Dopage, Dopingkontrolle, kontrollieren, anti Doping, Tour de France 2008, Straßenradsport, Straße, Rad, 12. Etappe: Lavelanet - Narbonne Radsport Herren Einzel Einzelbild Randmotiv Objekte Image number 03820684 date 17 07 2008 Copyright imago vertical two GN Shield with the Note Anti-doping control at Edge the Tour de France 2008 PUBLICATIONxINxGERxONLY Vdig vertical emblem Contrast Role Anti Dopage Doping control control Anti Doping Tour de France 2008 Road cycling Road Wheel 12 Stage Lavelanet Narbonne Cycling men Singles Single Rand motive Objects
    Hinweisschild Dopingkontrolle (imago sportfotodienst)
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat damit die Klage von knapp 100 französischen Athleten und diversen Sportorganisationen abgewiesen. Eine Lockerung der geltenden Regeln würde zu einer deutlichen Gefährdung der Sportler durch Doping führen würde, so das Gericht. Persönliche Daten und Kalendereinträge in das Dopingmeldesystem ADAMS einzutragen verletze nicht die Privatsphäre. Athleten müssen drei Monate im Voraus angeben, wann sie wo für Dopingkontrollen anzutreffen sind, inklusive eines Zeitfensters von 60 Minuten – für jeden Tag.
    Einheitlicher Ansatz
    Lars Mortsiefer, Vorstand der Nationalen Anti Doping Agentur sagte, damit werde der weltweit einheitliche Ansatz für unangekündigte Dopingkontrollen gestärkt. Der ARD sagte Mortsiefer, der NADA sei bewusst, "dass sie den Sportlerinnen und Sportlern mit den Meldepflichten, der täglichen Erreichbarkeit und der Ein-Stunden-Regel einiges abverlangt." Sport-Jurist Michael Lehner sagte, tatsächlich sei das Anti-Doping System damit gestärkt, das Urteil sei aber sehr hart, weil eben die Handlungsfreiheit der Sportler eingeschränkt werde.