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Klage gegen KiK
Brandopfer fordern Entschädigung

Am 11. September 2012 starben in der pakistanischen Industrie-Metropole Karatschi bei einem Fabrikbrand 260 Menschen. Auch der deutsche Textildiscounter KiK ließ dort Kleidung herstellen. Vier Pakistani klagen nun vor dem Landgericht Dortmund auf Schadenersatz. Im Kern geht es in dem Fall um die Frage: Trifft KiK als Auftraggeber der Fabrik eine Mitschuld?

Von Caspar Dohmen | 19.12.2016
    Die Fabrik wurde durch das Feuer komplett zerstört (Archivbild 2012).
    Die Fabrik wurde durch das Feuer komplett zerstört (Archivbild 2012). (picture-alliance/ dpa/ EPA/ Rehan Khan)
    Das Landgericht Dortmund. Zweiter Stock. Auf dem Flur wartet eine Handvoll Zeugen vor Saal 247 auf ihren Aufruf. Bei der Verhandlung im Saal geht es gerade darum, wer die Aluflächen eines Haussims beschädigt hat. Hermann Beckers, der Vorsitzende Richter der 7. Zivilkammer, befragt Zeugen, darunter ein Architekt, der Vater des Hausbesitzers und diverse Bauarbeiter. Ruhig, gezielt und beharrlich wirkt er, gibt seinen Kollegen und den beiden Parteien die Möglichkeit zu fragen, spricht die Aussagen in ein Diktiergerät. Der Alltag der Kammer lockt an dem Tag außer einem Journalisten keinen Zuschauer an.
    Kläger machen KiK mitverantwortlich für Brand
    Großer Andrang dagegen dürfte herrschen, sollte die Kammer eine mündliche Verhandlung bei der Klage von vier Pakistani gegen den Textildiscounter KiK ansetzen. Die Vier - das sind ein Arbeiter und drei Angehörige von Menschen - die bei dem Brand der Textilfabrik Ali Enterprises im September 2012 ums Leben kamen. Insgesamt starben bei dem schwersten Fabrikunglück in der Geschichte Pakistans 260 Menschen. Die Kläger - die den Textildiscounter KiK mitverantwortlich machen für die Folgen des Brandes und je 30.000 Euro Schmerzensgeld verlangen - haben eine wichtige Hürde genommen.
    "Die Kammer hat den Klägern Prozesskostenhilfe bewilligt und zugleich einen Beweisbeschluss erlassen."
    Sagt Thomas Jungkamp, selbst Richter und beim Landgericht Dortmund für die Presse zuständig. Die KiK-Zentrale ist in Bönen und damit im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Dortmund.
    "Für die Frage, welches materielle Recht Anwendung findet, ist das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch maßgeblich. Die Kammer ist hier der Ansicht, dass deliktische Fragen im Raume stehen und hier regelt das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, dass das Recht desjenigen Staates Anwendung findet, in dem die vermeintliche deliktische Handlung begangen ist und das wäre hier dann Pakistan."
    Die Kläger und Beklagten haben schon eine Menge juristischer Argumente und eigene Gutachten bei Gericht eingereicht. Die Kammer wählt voraussichtlich dieser Tage nun einen eigenen juristischen Sachverständigen aus.
    "Es ist die Frage zu klären, ob überhaupt ein Anspruch der Kläger gegen die Beklagten nach pakistanischem Recht denkbar ist und wenn ja, muss der Sachverständige aufführen, unter welchen genauen Voraussetzungen dieser Anspruch gegeben sein könnte."
    Geklagt wird auch in Kanada und den Niederlanden
    Die Opfer des Brandes in der Textilfabrik Ali Enterprises sind nicht die einzigen, die versuchen Ansprüche privatrechtlicher Art gegen Konzerne in deren Heimatländern vor Gericht durchzusetzen. In Kanada läuft eine Klage gegen den Handelskonzern Loblaw im Zusammenhang mit dem Fabrikeinsturz von Rana Plaza mit 1.138 Toten. In den Niederlanden haben Anwälte eine Sammelklage gegen den Rohstoffkonzern Trafigura eingereicht, wegen eines der größten Umweltskandale Afrikas.
    Nigerianische Bauern klagten wegen der Folgen leckgeschlagener Ölleitungen gegen Shell in Europa, unterstützt von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International. Ein niederländisches Gericht sprach zwar die Konzernmutter frei, verurteilte aber in einem Fall die nigerianische Shell-Tochter. Mathias John, ehrenamtlicher Vorstand von Amnesty International Deutschland.
    "Shell ist haftbar. Shell muss Schadensersatz leisten, weil sie es versäumt haben, diese Leitungen dicht zu halten. In anderen Fällen war es möglicherweise Sabotage, da hat das Gericht dann keine Haftung des Unternehmens festgestellt und eben auch keinen Schadenersatz zu gesprochen. Aber in diesem einen Präzedenzfall und deswegen ist der für uns auch so wichtig. Das zeigt eben auch, dass die Ausflüchte dieser Unternehmen nicht immer zum Tragen kommen und wenn wir sorgfältig recherchieren, dass wir dann tatsächlich auch eine rechtliche Handhabe haben."
    Vor der Klagekeule hätten Unternehmen Angst, sagt Frank Achilles, Partner bei der Kanzlei Eversheds, die multinationale Konzerne in Fragen des Arbeitsrechts vertritt. Könntees durch den KiK-Fall zu einer Weiterentwicklung des Rechts kommen?
    "Würde ich so sehen, insoweit darf man dem KiK-Fall tatsächlich eine gewisse, ich darf das so sagen, dramatische Bedeutung zumessen. Und man wird abwarten, was da passiert. Der Prozess wird sich sicherlich noch mit Blick auf die Einschaltung der erforderlichen Gutachter eine ganze Weile hinziehen. Wir reden da sicherlich noch weit über ein Jahr."
    Eine Umfrage der Kanzlei - an der sich 250 Konzerne aus 34 Ländern beteiligten – hatte ein bemerkenswertes Ergebnis: 43 Prozent der Mitarbeiter stellten ihren Führungskräften ein schlechtes Zeugnis in puncto Menschenrechte aus. Und das, obwohl viele Unternehmen auch Gespräche mit Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International suchen. Mathias John von Amnesty International Deutschland:
    "Das kommt relativ häufig vor; wir haben nur nicht die Ressourcen tatsächlich alle diese Dialogprozesse zu führen."
    Warum greifen Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen verstärkt auf das Zivilrecht zurück?
    "Das Rechtssystem ist bisher nicht gut eingestellt auf transnationale Menschenrechtsverletzungen, weil das Rechtssystem bisher darauf vertraut, dass alle Nationalstaaten ungefähr gleiche effektive Standards haben, zumindest Mindeststandards."
    Erklärt Eva Kocher, Professorin für Zivilrecht an der Europauniversität Viadrina in Frankfurt/Oder.
    "Das stimmt aber in einer globalen Welt nicht unbedingt. Also es gibt eben riesige Unterschiede zwischen Rechtssystemen, zwischen Wirtschaftssystemen. Und wenn Unternehmen sich das wirtschaftlich auch zunutze machen, bietet das Rechtssystem dafür keine gute Handhabe. Der beste Weg ist über das Zivilrecht, weil das Zivilrecht eben konkret Verantwortungsbeziehungen benennen kann."
    Und das Zivilrecht bietet einen entscheidenden Vorteil: Betroffene können selbst handeln, wie die Kläger im Fall KiK.
    "Das Interessante am Zivilrecht ist, dass es eben gerade die Verletzten selbst berechtigt. Das Völkerrecht, das funktioniert eben auf der Ebene zwischen Regierungen beziehungsweise zwischen Staaten. Da haben Einzelne, deren Kinder gestorben sind wie in diesem Fall, eben keine wirklichen Möglichkeiten sich Gehör zu verschaffen. Und über das Zivilrecht können diejenigen, die Menschenrechtsverletzungen erlitten haben, sich selbst Verantwortung zuweisen."
    Schild von Kik an einem grauen Gebäude vor blauem Himmel
    Die KiK-Zentrale ist in Bönen und damit im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Dortmund. (imago stock&people)
    Trifft KiK dann als Auftraggeber der Fabrik eine Mitschuld?
    Und vor Gericht gehen, wie Muhammad Jabir, Abdul Azis, Khan Yousuf Zai, Muhammad Hanif und Saeeda Khatoon. Sie sind die Ersten, die vor einem hiesigen Gericht klären wollen, ob ein deutsches Unternehmen für die Arbeitsbedingungen bei einem seiner Zulieferer im Ausland haftet.
    "Bei der KiK-Klage geht es im Grunde darum, eine zivilrechtliche Verantwortlichkeit von KiK festzustellen. Und das ist auch der richtige Weg, meine ich, dass man mal feststellt, dass es tatsächlich Verantwortlichkeiten auch in transnationalen Zusammenhängen gibt. Also man müsste mal rechtlich feststellen lassen, dass die Verantwortung für Menschenrechte nicht an nationalen Grenzen endet."
    Im Kern geht es in dem Fall dabei um die Frage: Waren die Feuerschutzregeln bei Ali Enterprises unzureichend? Und wenn ja, trifft KiK dann als Auftraggeber der Fabrik eine Mitschuld? KiK hat den Zulieferer zeitweise zu 75 Prozent ausgelastet, weswegen die Kläger – vereinfacht gesagt – eine Parallele zur Scheinselbstständigkeit von Beschäftigten ziehen. Sie sehen die beauftragende Firma in einer besonderen Verantwortung, weil sie faktisch über die Bedingungen mitentschieden habe. KiK sieht dies anders und streitet jede Haftungsmöglichkeit ab. Jetzt muss sich das Gericht ein eigenes Bild machen.
    "Ein Zivilgericht kann ja die Verantwortung eines Wirtschaftsunternehmens nur feststellen, wenn das Unternehmen tatsächlich eine Möglichkeit hatte zu reagieren."
    Aufwändig wäre schon die Vernehmung der Zeugen. Allerdings muss diese nicht zwangsläufig in Dortmund erfolgen, sondern wäre auch bei der deutschen Botschaft in Pakistan möglich. Den Hauptvorwurf formuliert der Menschenrechtsanwalt Faisal Siddiqi, der den Klägern in Pakistan hilft.
    "The fire would have never killed so many people."
    "Es gibt diese grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen, von denen wissen wir seit den 1930er-Jahren. Man verschließt die Tür nicht von außen, man hat Feuermelder, es gibt Brandschutzübungen. Und wenn Du das alles gehabt hättest, dann wären möglicherweise 30 oder 40 Leute umgekommen, vielleicht auch 50 Leute. 255 Menschen wären niemals getötet worden."
    Als Erstes suchte der Anwalt nach Opfern, die bereit waren vor pakistanischen Gerichten gegen die Fabrikbesitzer und die Behörden zu klagen.
    "Es ist interessant, dass wir am Anfang kein einziges Opfer fanden, das bereit war vor Gericht zu gehen."
    Warum? Abdul Aziz Khan Yousuf Zai, einer von denen, die sich dann entschlossen haben zu klagen, schildert den Alltag der Opfer. Der Gelehrte Touqeer Abbas übersetzt.
    "Wir leben in unterschiedlichen Städten, verschiedenen Stadtteilen, wir kannten uns nicht untereinander, waren nicht organisiert und hatten keinen Führer. Wir lebten sechs oder sieben Monate in Schockstarre."
    Die Betroffenen haben sich dann aber organisiert und sogar einen Verein gegründet: die Baldia Factory Fire Affectees Association. Aus ihrem Kreis haben sie stellvertretend vier Kläger ausgesucht. Sollten sie gegen KiK vor Gericht gewinnen, könnte dies wegweisende Wirkung für transnationale Unternehmen haben, die in ferne Länder Aufträge vergeben. Es wäre ein juristischer Paukenschlag, weiß auch KiK-Manager Ansgar Lohmann:
    "Sollte es zu einem Urteilsspruch kommen zugunsten der Kläger, alle Unternehmen dann betroffen wären, die im Ausland produzieren und zwar, dass diese Unternehmen haftbar gehalten werden können für Zustände in den Fabriken einzustehen, die ihnen gar nicht gehören."
    Auch Anleger schauen genauer hin
    Die Klagen bringen den Unternehmen nicht nur schlechte Schlagzeilen. Auch Anleger schauen bei Firmen dann genauer hin. Das trifft weniger KiK, da dies kein börsennotiertes Unternehmen ist, sondern mehrheitlich dem Konzern Tengelmann und damit der Familie Haub gehört. Aber viele global agierende Konzerne, die mit Zulieferern irgendwo in der Welt zusammenarbeiten, sind an der Börse notiert. Schon heute beschäftigt sich mancher institutioneller Anleger mit der KiK-Klage. Mehr als zwei Dutzend waren es bei einer Veranstaltung der evangelischen KD Bank in den Räumen der genossenschaftlichen Union Investment in Frankfurt Anfang Dezember. Mit dabei war Ingo Speich, der bei der Fondsgesellschaft des genossenschaftlichen Finanzverbundes für die Themen Nachhaltigkeit und Engagement verantwortlich ist.
    "In der Zuliefererkette schlummern sehr große Risiken, zum einen Reputationsrisiken, das Konsumenten aufgrund von Menschenrechtsverstößen in der Zuliefererkette, beispielsweise bei Zulieferern von Unternehmen, diese Produkte nicht mehr nachfragen, Umsatzausfälle zu beklagen sind und Gewinnausfälle. Darüber hinaus gibt es natürlich Klagerisiken, wie wir das jetzt auch im Falle von KiK sehen. Aus Kapitalmarktsicht hat der Bereich Menschenrechte und die Zuliefererkette enorm an Bedeutung gewonnen."
    Schon heute lassen manche Investoren aus moralischen Gründen die Finger von den Aktien und Anleihen eines Teils der Textilunternehmen. Oekom-Research- Geschäftsführer Robert Haßler:
    "Wenn man sich anschaut, speziell die Thematik der Arbeitsrechtsverletzungen und hier wirklich mit dem Verständnis der Kernkonventionen der International Labour Organisations, also die richtig stattfindende Ausbeutung in der Zuliefererkette, dann haben wir in der Textilbranche festgestellt, dass jedes vierte Unternehmen, das wir bewerten, einen echten Verstoß aufweist. Und das ist eine große Anzahl, die im Endeffekt natürlich auch Konsequenzen hat. Denn wir liefern diese Daten an über 140 verschiedene Vermögensverwalter, die in der Summe, wenn man mal alles zusammenzählt, 600 Milliarden Euro mit Hilfe unserer Nachhaltigkeitsratings verwalten. Und ich denke mal bei ungefähr 80 Prozent unserer Kunden ist ein derartiger Verstoß ein ganz klares Ausschlusskriterium."
    Vorreiter bei zivilrechtlichen Klagen Betroffener gegen Konzerne sind die USA. Kläger erzielten dort einige Erfolge. Sie stützten sich dabei auf ein uraltes Gesetz, welches sie ausgruben: Den aus dem Jahr 1789 stammenden Alien Tort Claims Act, der 1996 erstmals angewendet wurde bei der Klage von Burmesen gegen ein Gemeinschaftsunternehmen der US-amerikanischen Ölfirma Unocal, der französischen Total und der burmesischen Myanmar Oil and Gas Enterprises.
    Die Firma hatte drei Jahre zuvor eine Gaspipeline bauen lassen vom Andamischen Meer über Birma nach Thailand. Die Kläger erhoben einen schweren Vorwurf: Unocal und Total hätten Militärs bezahlt, damit diese die Arbeit vorantreiben. Burmesische Soldaten hatten Menschen zur Arbeit gezwungen, einige gefoltert und sogar getötet. Vor einer endgültigen Entscheidung des Gerichts beendeten die Prozessparteien den Rechtsstreit mit einem Vergleich.
    Es gab weitere Klagen aufgrund dieser Rechtsgrundlage, deren Anwendung das höchste Gericht der USA – der Surpreme Court- jedoch dann beschränkte. Dies ist ein erheblicher Dämpfer für alle, die auf Zivilklagen setzen. Trotzdem spricht die Völkerrechtlerin Miriam Saage-Maaß von Fortschritten. Sie ist zuständig bei der Menschenrechtsorganisation ECCHR, was die KiK-Klage betrifft.
    "Es gibt eine ganze Reihe Verfahren in den USA, nach diesem Alien-Torts-Claims-Act, die gebracht worden sind, und vor allen Dingen aber auch in Großbritannien gibt es eine ganze Reihe von Klagen, wo auch inzwischen Gerichte festgestellt haben, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Mutterunternehmen eine Verantwortung trägt für das, was im Tochterunternehmen passiert und insbesondere auch für die Arbeitsbedingungen in Tochterunternehmen. Noch nicht für den Fall eines Zulieferers. Das ist sozusagen jetzt der zusätzliche Schritt, den wir mit der KiK-Klage gehen."
    Betroffene verwiesen auf Schäden an Leib, Leben und Eigentum
    Einige Klagen gründeten auf dem klassischen Entschädigungs- und Deliktrecht. Die Betroffenen verwiesen auf Schäden an Leib, Leben und Eigentum. Bestes Beispiel sind die Klagen der Sozietät Leigh Day, die Arbeiter südafrikanischer Tochterfirmen britischer Firmen vertritt, die an der gefährlichen Asbestose leiden, also den Folgen des Umgangs mit dem gesundheitsschädlichen Material Asbest. Ende 2014 wendete der Ölkonzerne Shell eine Gerichtsentscheidung ab, indem er bei einem öffentlichen Vergleich zustimmte, Bauern aus Nigeria 55 Millionen Pfund zu zahlen. Völkerrechtlerin Miriam Saage-Maaß:
    "Das war eine Summe, die war jetzt ordentlich. Und das ist auch ganz wichtig, dass die öffentlich war. Normalerweise sind solche Settlements nicht öffentlich, was gezahlt wird. Das zeigt wie sehr das Unternehmen auch in der Bredouille war."
    Eva Kocher, Professorin für Zivilrecht an der Europauniversität Viadrina in Frankfurt/Oder ergänzt:.
    "Im angloamerikanischen Raum enden solche Klagen sehr häufig mit Vergleichen. Das wäre in Deutschland auch möglich."
    Kläger und Beklagte könnten sich als auch im KiK-Fall vergleichen.
    "Selbst ein solcher Vergleich könnte beinhalten, dass eine Verantwortung des Unternehmens festgestellt wird und das ist das eigentlich wichtige, dass hier Verantwortung übernommen wird, und zwar auch in der Zukunft."
    Skeptischer ist Mathias John von Amnesty International.
    "Ich glaube, es würde sich erst dann mehr bewegen, wenn wir tatsächlich eine Verurteilung eines Unternehmens hätten, wenn das wirklich vor Gericht verliert und nicht vorab in einen Vergleich flüchtet, der dann auch in der Öffentlichkeit immer so dargestellt werden kann von dem Unternehmen, sie haben nicht die Haftung, sie haben nicht die Verantwortung. Das ist ja immer der Nachteil von solchen Vergleichen. Es ist natürlich positiv für die Betroffenen, wenn sie im Rahmen eines Vergleichs tatsächlich Entschädigungen bekommen, aber das Unternehmen kommt dann doch zu gut dabei weg."
    Klagen von Arbeitern aus dem Ausland vor deutschen Zivilgerichten werden wohl selten bleiben, denn Klagen sind extrem aufwendig. Eva Kocher, die Professorin für Zivilrecht:
    "Es ist illusorisch zu glauben, dass der einzelne Betroffene hier aktiv wird. Trotzdem ist es so, es muss Zugangsmöglichkeiten von einzelnen Betroffenen geben. Diese Zugangsmöglichkeiten können aber nur durch Menschenrechtsorganisationen geschaffen werden. Diese KiK-Klage ist auch nur deshalb möglich, weil Menschenrechtsorganisationen in Deutschland den Zugang für die pakistanischen Klägerinnen und Kläger eröffnet haben."
    Eine zentrale Rolle spielen die Anwälte des European Center for Constitutional and Human Rights, kurz ECCHR. Finanziell unter die Arme gegriffen hat den Klägern Medico International.
    Deutlich leichter hätten es die Betroffenen des Fabrikunglücks, wenn es in Deutschland die Möglichkeit von Sammelklagen für sie gäbe, wie beispielsweise in den USA oder auch in den Niederlanden. Hilfreich wäre es auch, wenn Menschenrechtsorganisationen ein Verbandsklagerecht vom Gesetzgeber eingeräumt bekämen, wie es heute schon teilweise Verbraucherschutz- oder Umweltschutzorganisationen in anderen Bereichen haben.
    Vergleichsweise niedrige Schadenersatzsummen
    Eine hohe Hürde für Klagen ausländischer Betroffener von Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen hierzulande sind auch die vergleichsweise niedrigen Schadenersatzsummen, welche deutschen Gerichte ansetzen. Frank Achilles, der multinationale Konzerne in Fragen des Arbeitsrechts vertritt, nennt Zahlen.
    "Denkt man beispielsweise an Schadenersatzansprüche Angehöriger von Verstorbenen für die erlittenen Schmerzen sozusagen im Zusammenhang mit der schadensmäßigen Verursachung des Todes eines nahen Angehörigen, reden wir hier irgendwo so in den Bereich, üblicherweise, so um die 20.000 Euro."
    Aber jeder Richter hat es hier selbst in der Hand.
    "Das wird immer sehr Einzelfall bezogen entschieden, muss man auch dazu sagen. Anders als im angelsächsischen Recht, haben wir hier nicht ein System, wo Gerichte an Entscheidungen anderer Gerichte gebunden sind."
    Den Klägern und ihren Unterstützern geht es um Geld und Gerechtigkeit, aber auch um Vorbeugung. Klägerin Saeeda Khatoon findet klare Worte, die Touqeer Abbas übersetzt.
    "Der Fall ist international geworden. Solche Unfälle müssen überall auf der Welt verhindert werden."