Dienstag, 19. März 2024

Archiv

Klage von Drohnenopfern
USA dürfen Ramstein für Angriffe nutzen

Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, den USA die Nutzung von Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen zu verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht in Köln entschieden. Die Kläger zeigen sich dennoch zufrieden. Die Richter hätten die Rolle des US-Militärstützpunkts im Drohnenkrieg nachvollzogen, darauf müsse Berlin nun reagieren.

Von Moritz Küpper | 27.05.2015
    Eine US-Kampfdrohne vom Typ MQ-9A Reaper
    Eine US-Kampfdrohne vom Typ MQ-9A Reaper (picture alliance / dpa- U.S. Air Force/Brian Ferguson)
    Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, den USA die Nutzung ihres Militärstützpunktes Ramstein in Rheinland-Pfalz für Drohnenangriffe im Jemen zu untersagen, entschied das Verwaltungsgericht Köln - und lehnt die Klage als "in der Sache unbegründet" ab.
    Drei jemenitische Männer forderten Schutz von der Bundesregierung
    Drei jemenitische Männer, die im August 2012 im Osten des Jemen bei einem US-Drohnenangriff zwei Familienangehörige verloren hatten und seither um ihr Leben fürchten, hatten von der Bundesregierung verlangt, sich aufgrund des Grundgesetzes und des Völkerrechts für ihren Schutz einzusetzen.
    Denn, so die Kläger, von Ramstein aus würden Daten auf eine Satellitenstation übertragen, um die Drohnen im Jemen steuern und befehligen zu können. Deutschland solle diese Praxis auf seinem Gebiet untersagen - und notfalls sogar den Pachtvertrag mit dem Amerikanern kündigen.
    Diesen Forderungen folgte das Gericht nicht: Zwar gäbe es auch für im Ausland lebenden ausländischen Staatsangehörige eine Schutzpflicht, hieß es in der Begründung, allerdings stünde der Bundesregierung in solchen außenpolitischen Fragen "ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Handlungsspielraum zu". Sprich: Es müssen auch noch politische Gesichtspunkte beachtet werden. Zudem hatte die Bundesregierung selbst eingeräumt, dass die Klage die deutsch-amerikanischen Machtverhältnisse wohl verkenne, also eine Überwachung und Kontrolle nicht möglich sei.
    Kläger werten Verhandlungstag als Erfolg
    Für Rechtsanwalt Andreas Schüller vom European Center for Constitutional und Human Rights, das die Klage unterstützt hatte, war allein der heutige Verhandlungstag ein Erfolg: "Es ist auch positiv, dass festgestellt wurde, dass der Vortrag zu der Art und Weise, wie Ramstein genutzt wird im Drohnenkrieg, als plausibel geachtet wurde. Es betrifft im Endeffekt Verpflichtungen auch der Bundesregierung, zumindest auf politischer Ebene, hier nachzusetzen und weiterhin tätig zu werden."
    Die Kläger kündigten zudem an, in Revision gehen zu wollen. Ein Umstand, der das ohnehin gerade belastete deutsch-amerikanische Verhältnis, nicht verbessern dürfte.