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Knappe Mehrheit droht zu kippen

Nach knapper Wahl regiert Ministerpräsident Peter Harry Carstensen seit September 2009 aufgrund von Überhangmandaten in Schleswig-Holstein. Das Landesverfassungsgericht entscheidet am Montag, ob der Landtag verfassungsgemäß ist.

Von Matthias Günther | 29.08.2010
    Ministerpräsident Peter Harry Carstensen musste am 27. September vergangenen Jahres lange zittern. Denn bei der vorgezogenen Landtagswahl in Schleswig-Holstein war zunächst nicht damit zu rechnen, dass es nach dem Bruch der Großen Koalition für das angestrebte Bündnis seiner CDU mit der FDP reichen würde.

    Carstensen beteiligte sich schon an Spekulationen über Dreier-Bündnisse:

    "Also wir haben ja mehrere Optionen. Rein rechnerisch wäre das möglich mit Jamaika, natürlich würde dann da auch gesprochen werden. Rein rechnerisch ist das auch möglich mit dem SSW. Und ich habe die Optionen, und wir werden diese Optionen, die notwendig sein sollen – ich glaube noch nicht, dass es notwendig wird - aber die werden wir dann auch ergreifen."

    Damals wurde es nicht notwendig. Aber: Spekulationen über ein Dreierbündnis könnte es von morgen an wieder geben, denn dann entscheidet das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht über die Sitzverteilung im Landtag. Die Richter könnten die knappe schwarz-gelbe Mehrheit bestätigen, sie könnten auch eine andere Sitzverteilung errechnen, sie könnten aber das geltende Landeswahlgesetz auch für verfassungswidrig erklären und eine Neuwahl anordnen.

    Als die Landeswahlleiterin am frühen Montagmorgen nach der Landtagswahl vor knapp einem Jahr das Ergebnis verkündete, da sah es zunächst nach einer halbwegs komfortablen Mehrheit der Mandate für CDU und FDP aus: Sie hatten zusammen drei Sitze mehr als die Opposition. Doch dann wurde in einem Wahlbezirk, in dem das Ergebnis unplausibel erschien, nachgezählt. Wenige – offenbar zunächst vergessene – Stimmzettel gaben den Ausschlag: Die FDP musste einen Sitz an die Linke abtreten, die schwarz-gelbe Mehrheit im Schleswig-Holsteinischen Landtag schrumpfte dadurch auf nur noch eine Stimme zusammen.

    Und mit dieser Stimme Vorsprung regiert Peter Harry Carstensen seitdem. Die vier Oppositionsparteien empfinden das als ungerecht – denn SPD, Grüne, die Linke und die Partei der dänischen Minderheit SSW haben zusammen 48,2 Prozent der Zweitstimmen bekommen, CDU und FDP nur 46,5 Prozent. Ministerpräsident Carstensen habe keine Mehrheit der Wähler hinter sich, stellt der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Robert Habeck, fest:

    "Wir haben ja die Situation, dass 30.000 Stimmen etwa der Landesregierung gegenüber der Opposition fehlen. Und das ist doch schon ein erheblicher Verstoß gegen die Gleichbehandlung von Stimmen. Das wäre ja so, als ob eine mittlere Kleinstadt – Schleswig oder Husum – von der Zählung ausgeschlossen wäre."

    Grund für die schwarz-gelbe Mehrheit der Sitze im Landtag sind die Überhangmandate der CDU. Denn die Kandidaten der Christdemokraten gewannen 34 von 40 Wahlkreisen und zogen so direkt in den Landtag ein. Damit hatte die CDU elf Sitze mehr, als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis zustand. Zwar sieht das schleswig-holsteinische Wahlgesetz für solche Überhangmandate einen Ausgleich für die anderen Parteien vor – damit der Landtag aber nicht allzu groß wird, ist dieser Ausgleich beschränkt.

    Die Formulierung im Landeswahlgesetz, wo die Grenze liegt, ist allerdings zweideutig. Juristen und Politiker, Fachleute und Laien streiten darüber, wie der Text auszulegen ist. Für die einen ist klar, dass nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Ausgleichsmandaten verteilt werden darf, bevor die Verteilung abgebrochen werden muss. Die anderen lesen aus dem Text heraus, dass sehr viel mehr Ausgleichsmandate verteilt werden müssen. Die Landeswahlleiterin entschied sich für die kleine Lösung. Danach wurden acht Überhangmandate der CDU ausgeglichen, drei also nicht.

    Nach der vom Wortlaut des Gesetzes her ebenso möglichen großen Lösung hätte es für einen vollen Ausgleich aller elf Überhangmandate der CDU gereicht. Dann hätten SPD, Grüne, Linke und SSW zusammen einen Sitz mehr als CDU und FDP. 48 Bürger und die Fraktion der Linken zogen deshalb vor das Landesverfassungsgericht. Ihrer Ansicht nach hätte die Landeswahlleiterin bei der Verteilung der Ausgleichsmandate die große Lösung anwenden müssen. Linken-Fraktionschef Werner Jezewski gibt sich zuversichtlich:

    "Das Stimmenverhältnis bei der letzten Landtagswahl wird sich dann auch im Landtag widerspiegeln. Und CDU und FDP haben bei dieser letzten Wahl keine Mehrheit gehabt, haben aber im Landtag bisher noch die Mehrheit, und ich denke, das werden die Verfassungsrichter beseitigen."

    Ministerpräsident Peter Harry Carstensen dagegen hatte schon kurz nach der Wahl alle Zweifel an der Auslegung des Wahlgesetzes zurückgewiesen:

    "Um acht Uhr haben die Wahllokale geöffnet mit dem geltenden Wahlgesetz, und sie haben um 18 Uhr geschlossen mit demselben geltenden Wahlgesetz. Und unter diesen gesetzlichen und rechtlichen Voraussetzungen ist die Wahl gewesen, und sie ist genauso unter denselben rechtlichen Voraussetzungen vor viereinhalb Jahren ausgezählt worden, die Ergebnisse, wie jetzt, und deswegen sehe ich überhaupt keine Veranlassung, darüber zu diskutieren."

    Genauso wenig Veranlassung sieht der Ministerpräsident im übrigen, über seine eigene Person zu spekulieren. Denn nach den geballten Rücktritten von Roland Koch und Ole von Beust war kurzzeitig Carstensen als nächster Rückzugs-Kandidat gehandelt worden. Hatte er doch schon vor der Landtagswahl erklärt, er trete zwar für eine volle Wahlperiode an, könne aber auch nicht ausschließen, dass es Gründe für einen vorzeitigen Ruhestand geben könnte. Allerdings: Bei der Mehrheit von nur einer Stimme im Landtag könnte die Wahl eines Nachfolgers ein Risiko sein. Möglicherweise hat Carstensen, der jetzt 63 Jahre alt ist, deshalb Gedanken an einen vorzeitigen Rückzug zurückgestellt. Auf die Frage, ob er noch einmal als CDU-Spitzenkandidat antreten werde, falls nach der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts eine vorgezogene Neuwahl nötig werde, sagte Carstensen im NDR-Fernsehen:
    "Da werden wir uns am Montag nach einem Urteilsspruch Gedanken drüber machen, und wir werden diese Gedanken auch sehr sorgfältig uns machen."

    Die Verfassungsrichter haben bei der mündlichen Verhandlung Ende Juni nicht erkennen lassen, welche Auslegung des Wahlgesetzes sie für richtig halten – ob also beim Verteilen der Ausgleichsmandate die kleine oder die große Lösung die richtige ist. Die Kläger gründen ihre Zuversicht darauf, dass die Verfassungsrichter aber durchaus ein Unbehagen über die derzeitige Sitzverteilung zeigten. Andere Beobachter bezweifeln, dass das Gericht die Zahl der Sitze durch weitere Ausgleichsmandate auf dann 101 Sitze aufstocken wird, da schon die aktuelle Zahl von 95 Sitzen problematisch ist. Die Verfassung sieht im Normalfall nur 69 Sitze vor. Für die FDP-Fraktion hat ihr rechtspolitischer Sprecher, der Jurist Gerrit Koch, die Verhandlung verfolgt:

    "Das Gericht hat dazu eine sehr interessante Bemerkung gemacht. Es sagte: Jedes Mal, wenn man diese Bestimmung liest, erschließt sie sich einem neu. Und wie das gern bei juristischen Themen ist, kann man eine Bestimmung durchaus in die eine Richtung oder auch in die andere Richtung auslegen. Ich verstehe sie durchaus so, wie sie auch die Landeswahlleiterin ausgelegt hat, sodass es also eigentlich nicht zu weiteren Sitzen kommen dürfte."

    Sollten die Verfassungsrichter aber zu der Überzeugung gekommen sein, dass zusätzliche Ausgleichsmandate verteilt werden müssen, dann hätte Schwarz-Gelb in Schleswig-Holstein tatsächlich keine Mehrheit mehr. SPD-Fraktionschef Ralf Stegner malt sich die Folgen aus:

    "Dann wird es zunächst mal spannend. Und Schleswig-Holstein ist ja politisch dafür bekannt, den Rest der Republik dadurch zu unterhalten, dass bei uns immer wieder spannende Dinge passieren. Ich glaube, wir hätten wochenlang spannende Diskussionen, eines wäre jedenfalls klar: Die Regierung hätte ihre Mehrheit verloren."

    Aber sie würde im Amt bleiben – wenn auch als Minderheitsregierung. Denn bisherige Entscheidungen einschließlich der Ministerpräsidentenwahl, die mit einem falsch zusammengesetzten Landtag getroffen worden wären, könnten kaum rückgängig gemacht werden und hätten schon aus Gründen der Rechtssicherheit weiter Bestand – bis eine neue Mehrheit andere Entscheidungen trifft. Wenn CDU und FDP dann weiter regieren wollten, müssten sie um Grüne oder den SSW werben. Gerrit Koch von der FDP:

    "Zunächst einmal würde es ja an der Regierung nichts ändern. Denn die Regierung, Herr Carstensen vorne an, ist gewählt. Es geht nur noch darum, auf welche Mehrheit sich diese Regierung dann stützen kann. Sollte es dazu kommen, dass CDU und FDP keine Mehrheit mehr zusammen stellen können, sind sicherlich Gespräche mit den anderen Fraktionen von Nöten. Da ist es dann einfach so vorgegeben, dass wir eben eine andere Konstellation finden müssen."

    Der SSW ist in diesem Fall zu Gesprächen bereit, versichert der Parteivorsitzende Flemming Meyer:

    "Dann haben wir eine neue Situation. Und dann haben wir neue Mehrheitsverhältnisse im Parlament. Und dann muss verhandelt werden. Das ist ganz klar. In Dänemark oder in anderen nordischen Ländern wär` das kein Problem. Da würde die Regierung als Minderheitsregierung weiter regieren und sich von Sache zu Sache immer Mehrheiten suchen. Aber ob das in Schleswig-Holstein möglich ist, möchte ich doch bezweifeln."

    Eine feste Koalition des SSW mit CDU und FDP dürfte aber daran scheitern, dass die beiden Regierungsparteien in der dänischen Minderheit mit geplanten Mittelkürzungen für dänische Schulen für helle Empörung gesorgt haben. Es bliebe die von Ministerpräsident Carstensen schon am Wahlabend genannte Variante einer sogenannten Jamaika-Koalition mit den Grünen oder ein Bündnis der bisherigen Oppositionsfraktionen SPD, Grüne, Linke und SSW. Grünen-Fraktionschef Robert Habeck hält beides für schwer umsetzbar.

    "Wie danach regiert werden soll, wird sich zeigen. Ich glaube, es gibt da keine ganz einfachen Lösungen. Also dass einem da sofort einfällt: dann machen wir eben Jamaika, oder dann gibt es eben NRW: Linke tolerieren Rot-Grün-SSW, das sind beides in Schleswig-Holstein höchst, höchst problematische Modelle, die sich so nicht ganz verwirklichen lassen."

    Denn einem Jamaika-Bündnis dürfte in Schleswig-Holstein das schlechte Verhältnis zwischen FDP und Grünen entgegenstehen. Und ein Bündnis von SPD, Grünen und SSW hätte selbst mit Unterstützung der Linken im Schleswig-Holsteinischen Landtag gerade einmal eine Stimme mehr als CDU und FDP. Trotzdem will Flemming Meyer vom SSW die Möglichkeit eines solchen Linksbündnisses offen halten:

    "Ich werd` nix ausschließen, bevor man konkrete Verhandlungen geführt hat. Das hängt ja alles von den Verhandlungen ab, die geführt werden in so einem Fall. Lass uns nix vorweg greifen. Ich denke, da muss man sehr offen sein. Eine Demokratie lebt vom Dialog, und wir müssen auch in einer Demokratie bereit sein, Wege zu finden, dem Wählerwunsch zu entsprechen."

    Auch Werner Jezewski von den Linken hält nichts davon, irgendeine Konstellation von vornherein für unmöglich zu erklären:

    "Also wir haben immer gesagt: Wir versuchen Inhalte, die wir haben, in diesem Parlament durchzusetzen. Dabei ist es uns grundsätzlich egal, mit wem. Uns geht es darum, den Unsinn, den die schwarz-gelbe Landesregierung im Schulsystem angerichtet hat, rückgängig zu machen, uns geht es darum, die Kommunen in Schleswig-Holstein wieder handlungsfähig zu machen, uns geht es darum, Arbeitsplätze zu schaffen – am liebsten mithilfe eines Investitions- oder Konjunkturpaketes. Und wenn wir dafür Leute finden, die es mit uns machen, dann werden wir die unterstützen."

    Allerdings: Der Vorsitzende der SPD-Fraktion Ralf Stegner zeigt wenig Ehrgeiz, ein Bündnis zu schmieden, das auf die Unterstützung der Linken angewiesen wäre und auch dann nur eine Stimme Mehrheit hätte. Mit dieser Mehrheit könnte man allenfalls einige umstrittene Projekte der schwarz-gelben Regierung stoppen, sagt Stegner:

    "Zu verhindern ist das eine, `ne konstruktive Alternative zu formulieren ist das andere. Und die ist bei der Konstellation, wie wir sie im Landtag haben, im Augenblick nicht so erkennbar. Und ich glaub` auch nicht, dass man machttaktisch herangehen sollte. Dann ist zunächst auch mal die Regierung am Zug, und dann werden wir die parlamentarischen Möglichkeiten, die es gibt, natürlich nutzen. Aber die SPD wird das eher politisch-inhaltlich tun, wir wollen die seriöse Alternative sein zu dem, was Schwarz-Gelb tut, und werden uns weniger mit machttaktischen Spielchen beschäftigen, von denen ich auch glaube, dass die Bürgerinnen und Bürger im Lande wenig Sympathie oder Verständnis dafür hätten."

    Das Landesverfassungsgericht verkündet morgen allerdings nicht nur das Urteil darüber, ob die Landeswahlleiterin den Wortlaut des Wahlgesetzes richtig ausgelegt hat – ob sie also den Oppositionsfraktionen genügend Ausgleichsmandate zuerkannt hat, bevor sie, wie vom Wahlgesetz verlangt, die Verteilung abbrach. Das Gericht will auch über eine Normenkontrollklage der Grünen und des SSW entscheiden. Sie bezweifeln nämlich, dass eine Beschränkung der Zahl der Ausgleichsmandate überhaupt zulässig ist. Ein Wahlgesetz, nach dem nicht alle Überhangmandate ausgeglichen werden müssen, könnte gegen die Schleswig-Holsteinische Verfassung verstoßen, sagt der SSW-Vorsitzende Flemming Meyer:

    "Wir sind also überzeugt, dass man das Wahlgesetz schon richtig ausgelegt hat. Wir sind aber darüber uns nicht im Klaren, ob das Wahlgesetz mit der Landesverfassung übereinstimmt. Und das ist das, was wir gerne untersucht haben wollen. Denn wir glauben nicht, dass dieses Wahlgesetz mit der Landesverfassung in übereinklang ist, weil in der Verfassung ja im Grunde ganz klar steht, dass die Mehrheitsverhältnisse sich im Parlament widerspiegeln müssen. Das tun sie nicht. Und das liegt eben am Wahlgesetz."

    Schon seit Tagen gibt es Spekulationen, nach denen das Landesverfassungsgericht das schleswig-holsteinische Wahlgesetz tatsächlich für verfassungswidrig erklären und eine Neuwahl mit einem neuen Wahlgesetz anordnen könnte. Vertraut man den Gerüchten, dann könnten die Verfassungsrichter in Schleswig-Holstein eine Neuwahl bis Ende 2012 verlangen. Eine frühere Neuwahl ist nach Ansicht des Verfassungsrechtlers und Direktors des Schleswig-Holsteinischen Landtags, Utz Schliesky, kaum möglich. Denn das Gericht könne den Fraktionen mit ihren gegensätzlichen Vorstellungen nicht einfach einen Text für ein neues Wahlgesetz vorgeben:

    "Das ist also zum einen verfassungsrechtlich schwierig, weil der Grundsatz der Gewaltenteilung ja besagt, dass auch ein Gericht die Spielräume des Verfassungsgebers und des Parlamentes beachten muss und nicht zu strikte Vorgaben für neue Gesetze machen darf. Das wäre der rechtliche Aspekt. Und technisch stelle ich es mir durchaus schwierig vor, eben angesichts sicherlich sehr unterschiedlicher Auffassungen bei den politischen Parteien innerhalb kurzer Zeit zu einem neuen Wahlrecht zu kommen."

    Um zu verhindern, dass die Zahl von 69 Sitzen im Landtag künftig durch Überhang- und Ausgleichsmandate noch einmal deutlich überschritten wird, arbeiten die Fraktionen schon an einem neuen Wahlgesetz – und haben bereits gemerkt, wie schwierig es ist, auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Die Grünen haben beispielsweise vorgeschlagen, die Zahl der Wahlkreise in Schleswig-Holstein von 40 auf 30 zu verringern – dann gäbe es weniger direkt gewählte Abgeordnete und somit ein geringeres Risiko für das Entstehen von Überhangmandaten. CDU und SPD, die die Direktmandate bisher gewannen, tun sich damit bisher noch schwer. Der Bund der Steuerzahler hat sogar gefordert, die Zahl der Abgeordneten im Schleswig-Holsteinischen Landtag von 69 auf 51 zu senken – das reiche für ein kleines Land wie Schleswig-Holstein. Das haben alle Fraktionen abgelehnt – immerhin da waren sie sich einig. Insgesamt sind die Verhandlungen über ein neues Wahlgesetz aber schwierig, berichtet CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher:

    "Wenn Sie Wahlkreise reduzieren, reduzieren Sie damit immer auch den direkten Einfluss der Bürgerinnen und Bürger. Wenn Sie Ausgleiche reduzieren, dann reduzieren Sie die faire Verteilung der Sitze. Das heißt: egal wo Sie eingreifen in ein Wahlrecht, es hat immer auch Nachteile. Nun geht es darum, eine möglichst optimale Mischung zu finden zwischen Reduzierung von Abgeordneten-Sitzen, aber auch einer gerechten Verteilung. Da gibt es keine Musterklausel, da gibt es auch kein Musterergebnis, und darum wird jetzt hinter den Kulissen verhandelt, wie dort eine Lösung aussehen könnte."

    Sollte eine Landtagswahl in Schleswig-Holstein für Ende 2012 angesetzt werden, dann würde sich die Politik aber nicht nur mit der Arbeit an einem neuen Wahlgesetz befassen – es droht ein mehr als zweijähriger Dauer-Wahlkampf. Und die schwarz-gelbe Landesregierung, die einen Doppelhaushalt aufstellen und ein Sparkonzept umsetzen muss, wäre eine Regierung auf Abruf. Für den Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Robert Habeck, ist eine Neuwahl erst Ende 2012 jedenfalls zu spät.

    "Also von mir aus können wir das Wahlgesetz bis Weihnachten durchziehen, dann braucht man noch die Zeit, die es braucht in der Verwaltung, neue Wahlkreise zu machen, aber dann kann man im nächsten Jahr, Mitte nächsten Jahres, gut wählen."

    Auch SPD-Fraktionschef Ralf Stegner meint, dass ein neues Wahlgesetz zügig beschlossen werden könnte:

    "Diese Wahlrechtsfragen sind natürlich auch kein Hexenwerk. Es gibt auch noch kompliziertere Fragen. Wir haben innerhalb weniger Tage die kompliziertesten Bankenrettungspakete in Deutschland beschlossen. Dann muss es auch möglich sein, bevor eine Wahl angesetzt wird, das umzusetzen, was das Verfassungsgericht von uns will."

    Sollten die Verfassungsrichter aber zu der Überzeugung kommen, das Wahlgesetz im allgemeinen und die Zusammensetzung des Landtags im speziellen seien in Ordnung so wie sie sind, dann bliebe es bei der Ein-Stimmen-Mehrheit von CDU und FDP – die zwar schon gewackelt hat, aber stehen geblieben ist, wie Grünen-Fraktionschef Robert Habeck bescheinigt:

    "Das gab ja zwei, drei Abstimmungen, wo es durchaus kippelig war, wo die Leute auch vorher – also schwarz-gelbe Koalitionäre – sich anders positioniert haben. Aber da hat dann Druck und Betteln und Bitten dafür gesorgt, dass die Koalition gehalten hat. Also man merkt, wie die Sollbruchlinien verlaufen, aber bis jetzt hat es gehalten."

    Die Koalition hat ein umstrittenes Sparkassengesetz auf den Weg gebracht, das es auswärtigen Geldinstituten ermöglicht, sich an schleswig-holsteinischen Sparkassen zu beteiligen. Und die schwarz-gelbe Koalition hat die von der Großen Koalition eingeführte Beitragsfreiheit für das dritte Kita-Jahr wieder abgeschafft. Nicht alle CDU-Abgeordneten waren begeistert, aber die Ein-Stimmen-Mehrheit kam jeweils zustande. Ministerpräsident Peter Harry Carstensen hatte schon mehrfach darauf hingewiesen, dass man mit knappen Mehrheiten durchaus gut regieren könne.

    "Ich erinnere daran, dass auch Gerhard Stoltenberg in einer sehr guten Legislaturperiode mit einer Stimme Mehrheit regiert hat, und ich kann mich noch erinnern, dass Helmut Kohl auch mal 94 nur eine, zwei oder drei Stimmen Mehrheit gehabt hat. Ich kann mich auch erinnern, wie er dann in die Fraktion rein gekommen ist und gesagt hat: Leute, jetzt habt ihr genau das, was ihr immer haben wolltet. Jeder Einzelne von euch ist wichtig."

    Doch selbst wenn morgen alles so bleibt wie es war, in Kiel wird schon längst das nächste verfassungsrechtliche Problem diskutiert. Denn wenn während der Legislaturperiode nur einer der 34 CDU-Abgeordneten aus dem Landtag ausscheidet, dann steht die schwarz-gelbe Mehrheit schon wieder auf der Kippe: Es ist nämlich umstritten, ob Vertreter von der CDU-Landesliste nachrücken dürfen, wenn die Fraktion Überhangmandate hat, die nicht durch zusätzliche Sitze für die anderen Fraktionen ausgeglichen worden sind. So oder so – die schwarz-gelbe Mehrheit in Schleswig-Holstein bleibt wacklig.