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Koalitionsvertrag
Verbraucherzentrale begrüßt neue Klagemöglichkeiten

Die Musterfeststellungsklage kommt - da ist der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, nach Lektüre des Koalitionsvertrags zuversichtlich. Das juristische Werkzeug erweitert die Klagemöglichkeiten der Verbraucherschützer. In anderen Bereichen werde es aber auf die Besetzung der Ministerposten ankommen, sagte Müller im Dlf.

Klaus Müller im Gespräch mit Stefan Römermann | 08.02.2018
    Klaus Müller vom Verbraucherzentrale Bundesverband
    Klaus Müller vom Verbraucherzentrale Bundesverband zählt auf breite parlamentarische Unterstützung für die Musterfeststellungsklage (dpa / picture alliance / Jörg Carstensen)
    Stefan Römermann: "Ein neuer Aufbruch für Europa, eine neue Dynamik für Deutschland, ein neuer Zusammenhalt für unser Land" - die Überschrift über dem Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD klingt optimistisch bis fast schon poetisch. Danach folgen allerdings viele Kapitel und Seiten und Absprachen mit Absichtserklärungen zu allen möglichen Themen und die sind eher in schnöder Prosa gehalten. Was die Vereinbarungen für Verbraucher bringen, darüber habe ich vor der Sendung mit dem Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, gesprochen. Ihn habe in zuerst gefragt, ob er denn die 177 Seiten schon alle gelesen hat.
    Klaus Müller: Wir sind momentan, wie wahrscheinlich viele andere Menschen in Deutschland, dabei, den Text zu lesen. Aber ja, die einschlägigen Kapitel im Verbraucherschutz, im Digitalbereich, bei Themen wir Gesundheit, Energie und Finanzmarkt, die haben wir schon gelesen.
    Römermann: Was ist denn Ihr erster Eindruck? Bringt die schwarz-rote Koalition jetzt für uns Verbraucher viele Verbesserungen oder wären wir mit Jamaika vielleicht doch besser gefahren?
    Müller: Das ist schwer zu vergleichen, weil die Große Koalition hat jetzt einen Koalitionsvertrag vorgelegt, die 177 Seiten haben Sie gerade erwähnt. Bei Jamaika kennen wir nur das Sondierungsergebnis. Insofern vergleichen wir hier Äpfel mit Birnen, und insofern wäre, glaube ich, ein Vergleich nicht ganz fair. Wir sehen aber Parallelen. Wir sehen, dass bessere Klagemöglichkeiten, die Musterfeststellungsklage, in beiden Konstellationen gekommen wäre. Das lässt auf eine breite parlamentarische Unterstützung hoffen.
    Römermann: Das können wir ja gleich noch mal etwas erklären. Was ist diese Musterfeststellungsklage und warum ist die Ihnen als Verbraucherverband so wichtig?
    Müller: Wir sehen, dass recht haben und recht bekommen für viele Menschen nicht das Gleiche ist. Das heißt, ich ärgere mich häufig über Klauseln in Stromverträgen, Gasverträgen, Bankentgelte, vielleicht auch bestimmte Dinge, die ich im Internet unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen dann gekauft habe. Ich selbst bin aber nur von einer geringen "Summe" in Anführungsstrichen geschädigt worden.
    Wenn jetzt aber viele Menschen davon geschädigt sind, sind das Massenschäden, das heißt, es tritt trotzdem ein großer Schaden für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland, aber es gibt niemanden, der allein dagegen klagen würde. Oder aber es dauert zu lange, und dann vertritt die Verjährung ein. Darum haben wir stark dafür geworben, diese Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten in Deutschland zu verbessern.
    Wir wollen nicht amerikanische Verhältnisse, was dann oft an die Wand gemalt wird, sondern wir wollen mit einer Musterfeststellungsklage erreichen, dass anerkannte Verbraucherverbände solche gerichtliche Auseinandersetzungen klären können, die Verjährung gehemmt wird in dieser Zeit und wir dann tatsächlich sehen können, wie ist die gerichtliche Entscheidung. Und die sollte dann auch für alle gelten, die sich zum Beispiel in ein Klageregister eintragen.
    Römermann: Über die Musterfeststellungsklage sprechen wir jetzt schon seit Jahren. Und Sie glauben wirklich, das wird jetzt tatsächlich durchgesetzt?
    Müller: Seit zehn Jahren sprechen zumindest die Verbraucherzentralen von dem Thema. Und in Koalitionsverträgen muss man ja Germanist sein, um den Unterschied zu erkennen, wie jeweilige Formulierungen, Vorhaben ausgestaltet sind. Und es gibt Prüfaufträge - das kann passieren, muss nicht passieren. Dann gibt es die schöne Formulierung, wir "wollen" - da kann auch noch was dazwischen kommen. Und es gibt die Formulierung "wir werden". Das ist die Königsdisziplin, wenn Sie so wollen.
    Römermann: Und das ist diesmal ziemlich konkret?
    Müller: Das hat Schwarz-Rot für die Musterfeststellungsklage sehr konkret formuliert, mit zeitlichen Angaben, wann es verabschiedet sein soll.
    Mietpreisbremse soll überprüft werden
    Römermann: Schauen wir mal auf einen anderen Bereich, beim Mietrecht. Da soll zum einen die Mietpreisbremse überprüft werden, zum anderen soll geschaut werden auf die Mietspiegel. Ist das tatsächlich das zentrale Problem gerade, um den Anstieg der Mieten zu bremsen?
    Müller: Womit wir auf jeden Fall ein Problem haben, ist, dass in Ballungszentren, also in den großen Städten in Deutschland die Mieten durch die Decke gehen. Wir wissen, das ist im ländlichen Raum teilweise ein bisschen anders, aber in den großen Städten ist das tatsächlich ein fundamentales Problem. Jetzt ist gut gemeint in der Vergangenheit nicht immer gut gemacht gewesen. Wir wissen, dass es schon eine Mietpreisbremse gibt, die aber nicht wirklich dazu beigetragen hat in der Realität nachher, die Mietentwicklung zu bremsen oder zu deckeln oder für die Verbraucher freundlicher zu gestalten.
    Insofern wird das eines der Dinge sein, die man einfach leider nachher wahrscheinlich erst in der Praxis erfährt - funktionieren sie wirklich? Es ist vorgesehen, dass ich zumindest erfahren kann, wie die Vormiete ausgesehen hat. Da kann ich zumindest einen Vergleich ziehen und feststellen, hat mein Vormieter tatsächlich so viel bezahlt wie ich oder ist die Mietpreisbremse an der Stelle tatsächlich eingehalten worden? Aber ob das wirklich funktioniert, werden wir wahrscheinlich erst in der Praxis sehen.
    Beim Diesel hat sich die Koalition Zeit gekauft
    Römermann: Ob es wirklich funktioniert, müssen wir vielleicht auch schauen beim Thema Dieselnachbesserung und -fahrverboten. Im Koalitionsvertrag steht wieder ganz eindeutig: Wir wollen Fahrverbote vermeiden. Aber trotzdem sollen irgendwie die Luft verbessert werden. Technische Verbesserungen auch an Fahrzeugen im Bestand soll es geben, soweit technisch, und da kommt jetzt wieder die Einschränkung, soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar. Was passiert da Ihrer Meinung nach? Ist das auch ein Aussitzen, oder wird da jetzt konkret drangegangen?
    Müller: Damit hat sich die neue Bundesregierung Zeit gekauft. Sie hat einmal mit dem Fähnchen gewedelt. Wir wissen, dass im Februar, Ende Februar der Bundesgerichtshof in Leipzig entscheiden wird mit einem sehr entscheidenden Verfahren.
    Meine Interpretation ist, wenn das Gericht sagt, hier muss tatsächlich mehr passieren, dann wird der Koalitionsvertrag so interpretiert, dass es technisch möglich ist und wirtschaftlich vertretbar, um nämlich die De-facto-Enteignung durch Fahrverbote zu vermeiden. Wenn allerdings Leipzig das nicht so klar und präzise entscheidet, dann, glaube ich, werden hier die Autofahrer letztendlich keine Unterstützung aus diesem Koalitionsvertrag kriegen. Wenn allerdings keine Fahrverbote drohen, ist ja auch das schärfste Schwert, das momentan da ist, erst mal vom Tisch. Das bedeutet natürlich nur, ob die Luftreinhaltung wirklich so kommt, wie das im Koalitionsvertrag versprochen wird? Unklar.
    Römermann: Verbraucher sind ja auch nicht nur Autofahrer, sondern im Zweifelsfall auch Fußgänger, und atmen dann die Luft ein.
    Müller: Absolut. Und darum ist es eben wichtig, auf beides zu achten. Wir brauchen signifikante und auch messbare Verbesserungen der Luftqualität, aber möglichst durch andere Maßnahmen - Nachrüstung der Hardware zum Beispiel -, und eben nicht durch Fahrverbote. Aber ich glaube, wir müssen den Koalitionsvertrag so lesen: Wir schauen mal, was das Gericht entscheidet.
    Netzpolitik und Digitalisierung
    Römermann: Lassen Sie uns noch auf einen dritten Bereich schauen. Die Netzpolitik und die Digitalisierung. Da heißt es: "Wir wollen den flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen bis 2025 erreichen." Ist das ein gutes Signal?
    Müller: Solche Formulierungen haben wir nur leider in den letzten zehn Jahren häufiger gelesen. Die Versprechungen der Politik, was an digitaler Infrastruktur geliefert werden soll, füllen inzwischen Bände und Regale, sie sind bisher immer nicht eingehalten worden. Insofern muss man deutlich sagen, ein gesundes Misstrauen ist hier angesagt. Wir sehen, dass jetzt viel Geld auf den Tisch gelegt wird. Das ist positiv. Was sicherlich noch für kontroverse Diskussionen sorgen wird, ist der Rechtsanspruch. Wir hören hier, dass dieses Instrument womöglich wiederum gut gemeint, aber vielleicht auch schlecht gemacht ist, weil es eher dazu führt, dass Dinge ausgesessen werden, weil man ja am Ende irgendwie vielleicht doch auf mehr Geld hoffen kann.
    Darum muss ich sagen: Die bisherige Erfahrung mit der Politik, ist, was diese Versprechungen angeht, nicht ermutigend, und wir werden mal sehen, wer die nächste Ministerin, wer der nächste Minister für diesen Bereich ist. Sie oder er kann es nur besser machen als bisher.
    Blinde Flecken: Energiewende und Altersvorsorge
    Römermann: Gibt es Punkte, die Ihnen im Koalitionsvertrag, soweit Sie ihn jetzt gesehen haben, komplett fehlen, wo Sie denken, da gibt es große Schwachstellen?
    Müller: Ja, es gibt eindeutig blinde Flecken. Das ist zum Beispiel im ganzen Bereich der Energiewende der Fall. Noch in den letzten Jahren wurde immer wieder darüber diskutiert, ist eigentlich die Finanzierung der Energiewende über den Strompreis eine faire Angelegenheit. Das betrifft übrigens nicht nur Verbraucher, sondern auch Handwerker, Händler und andere Berufsgruppen. Und wir können nur eindeutig sagen, nein, das ist nicht fair geregelt. Es gibt hier zu große Ausnahmen zum Wohle der Industrie, und insofern muss ich deutlich sagen, hier hätten wir uns mehr erwartet.
    Auch im Bereich der privaten Altersvorsorge muss man sehr gründlich lesen, ob hier auch angesichts der Niedrigzinsphase, der vielen Bankgebühren, der teilweise nicht wirklich qualitativ guten Riester-Produkte es einen Fortschritt geben wird. Da hätten wir uns deutlich klarere Formulierungen gewünscht. Auch da wird es drauf ankommen, welche Ministerin, welcher Minister treibt das Thema wirklich voran.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.