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Konkurrenzverbände
Wie Sportorganisationen ihr Monopol schützen

Neben dem Schwimm-Weltverband FINA hat sich eine Vereinigung von Trainern und Sportlern gegründet. Die World Swimming Association (WSA) will eigene Wettkampf-Serien veranstalten. Mit Spannung wird die Reaktion der FINA erwartet. Wird sie die Teilnehmer sanktionieren und von ihren Wettkämpfen und Olympia ausschließen?

Von Heinz Peter Kreuzer | 09.09.2017
    Gesperrter Startblock an einem Schwimmbecken
    Wer in welchem Wettbewerb starten darf, entscheiden oft monopolistische Verbände. (imago)
    Auf den ersten Blick ist die Rechtslage klar. Wenn Verbände Sportlern Sanktionen androhen, weil sie bei Wettkämpfen externer Organisationen starten, dann missbrauchen sie ihre marktbeherrschende Stellung, sagt der Kartellrechtsexperte Mark E. Orth: "Es ist tatsächlich zu befürchten, dass die Sportverbände sehr empfindlich reagieren, wenn man ihr Monopol herausfordert, wie es die Schwimmer machen. Ich habe es selbst in vielen Fällen im Fußball, in vielen Sportarten erlebt, wo mit massivem Druck auf die Sportler eingewirkt wird, damit sie sich einem konkurrierenden Verband nicht anschließen."
    Dabei gibt es eindeutige Urteile in Europa. Das schwedische Kartellamt hat 2011 eine Geldbuße gegen den schwedischen Motorsport-Verband verhängt. Dieser hatte Teilnehmer und Offizielle sanktioniert, die bei einem Wettbewerb außerhalb des Verbandes starten wollten. Die Behörde sah einen Verstoß gegen europäisches Kartellrecht. Ein Gericht bestätigte die Entscheidung. Mark E. Orth sagt: "Das Spannende war, dieses schwedische Gericht hat nichts dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, weil sie gesagt haben: Die Rechtsprechung des EuGH aus anderen Fällen ist auch hinreichend klar für diese Frage und der EuGH hat dazu eine klare Auffassung, nämlich dass das unzulässig ist, wenn Verbände Sportler sanktionieren, mit Sanktionen drohen, die woanders starten wollen."
    Staaten auf Seiten der Verbände
    Dieses Urteil ist veröffentlicht worden. Jurist Orth bemängelt jedoch, das viele Urteile und Entscheidungen nicht öffentlich zugänglich sind. Das sei ein Ergebnis der Lobbyarbeit der Verbände in der nationalen Politik. "Wenn man zwischen den Zeilen liest, hat man den Eindruck, dass von den Mitgliedsstaaten großer Druck ausgeübt wird auf die Kommission, hier sehr zurückhaltend zu sein. Es ist eine Erfahrung, die man auch aus anderen Fällen ziehen kann, dass die Mitgliedsstaaten hier auf Seiten der Sportverbände sind", sagt Orth.
    Ein Beispiel dafür ist der Fall der Marathonläuferin Charlotte Teske. Nach ihrem Sieg beim Boston Marathon im Jahr 1982 wurde sie auf Druck des Sponsors vom Deutschen Leichtathletik-Verband lebenslang gesperrt, weil sie beim Rennen nicht die Schuhe des Ausrüsters getragen hatte. Die Europäische Kommission wurde zufällig auf den Fall aufmerksam und begann zu ermitteln. Im Laufe der Ermittlungen hob der DLV die Sperre wieder auf, beschwerte sich aber bei zwei deutschen Ministerien. Eine Intervention des Bundesinnenministeriums wehrten die Kommissionsmitarbeiter noch ab, aber das Bundeswirtschaftsministerium setzte sich durch, wie sich ein ehemaliger EU-Beamter in der NZZ erinnert: "Diese war insoweit erfolgreich, als wir nach dem Motto "Hände weg vom Sport" das Verfahren einstellen mussten und es nicht einmal im folgenden Wettbewerbsbericht der Kommission erwähnen durften."
    Reitsport als Beispiel für Lösungen
    Noch heute sind die entsprechenden Unterlagen in Brüssel nicht auffindbar. Die Verbände spielen auf Zeit, speziell Kartellverfahren ziehen sich in der Regel lange hin. Für Athleten, die nur eine relativ kurze Zeit für ihre sportliche Karriere haben, gibt es nur zwei Chancen. Sie müssen auf eine Einstweilige Verfügung hoffen, diese wird aber nur in wenigen Ländern von den Kartellbehörden erlassen. Beispiel hierfür: Belgien, wo die Behörde im Streit zwischen dem Reitsport-Weltverband FEI und der Global Champions League für den privaten Veranstalter entschied. Mark E. Orth: "Unter diesem Druck haben sich die Parteien geeinigt und haben ein vernünftiges Ergebnis gefunden. Vor dem Gericht wird man nie die optimale Lösung erstreiten. Das kann man nur auf dem Verhandlungswege. Aber das funktioniert auch nur, wenn der Verband es einsieht. Und das sieht er regelmäßig nur unter Druck ein, dass er da auf dem Holzweg ist."
    Das Ergebnis: Die FEI erkennt die Serie offiziell an, die private Organisation zieht ihre Beschwerde bei der belgischen Kartellbehörde zurück. Für den Juristen Orth sind in diesen Fällen Klagen nicht der richtige Weg, schon eher ein gewerkschaftlicher Zusammenschluss. "Schließt Euch zusammen Athleten. Schließt Euch zusammen Trainer. Das sehen wir ja im Schwimmverband, wo eben Gleichgesinnte gemeinsame ihre Interessen verfolgen, das ist auch nicht mehr innerhalb des Sportverbandes." Eine Lösung ohne Rechtsstreit hat die Europäische Fußball-Union gefunden. Als 1998 und 2016 mit sogenannten Superligen mit den europäischen Top-Vereinen gedroht wurde, reformierte die UEFA ihre Champions League. Im Klartext: Die Vereine - insbesondere die Spitzenklubs - erhalten deutlich mehr Geld.