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Krebsvorsorge auf eigene Rechnung

Zu den häufigsten in Deutschland angebotenen Individuellen Gesundheitsleistungen zählen Ultraschall-Untersuchungen beim Gynäkologen. In vielen Praxen werden die Patientinnen schon am Tresen von der Sprechstundenhilfe über die Untersuchung informiert. Krebserkrankungen können so vorzeitig erkannt werden, die Krankenkassen bezahlen die Untersuchungen nicht.

Von Thomas Liesen | 21.05.2013
    "Guten Tag Frau Hofmann. Nehmen sie doch bitte Platz. Sie sind ja heute zur Vorsorge angemeldet. Sie haben ja von uns schon gehört, dass wir im Rahmen der Vorsorge den Patienten zusätzliche Leistungen anbieten, die uns persönlich sinnvoll erscheinen. Dazu gehört in unserer Praxis vor allem die hochauflösende Sonografie des Beckens und der Brust (…) und wir machen den Patienten darauf aufmerksam, dass sie leider nicht im Leistungsumfang der Krankenkassen sind. Insofern würden diese Untersuchungen zu ihren eigenen Lasten gehen."

    Dennoch ist die je nach Aufwand rund 70 bis 120 Euro kostende Untersuchung keine selten durchgeführte Igel-Leistung in der Praxis von Gerda Enderer Steinfort. Die Frauenärztin schätzt, dass jede zweite Patientin einer Ultraschalluntersuchung auf eigene Rechnung zustimmt. Viele haben aber zunächst noch Fragen.

    "Was bringt mir das denn überhaupt, wenn ich jetzt diesen Ultraschall mache?"

    "Im Rahmen der gesetzlichen Krebsvorsorge ist lediglich eine Tastuntersuchung sowie eine Abstrichentnahme vorgesehen, sodass diese Untersuchung eigentlich nur abstellt auf den Gebärmutterhalskrebs. Wir können aber weder die Gebärmutterschleimhaut noch die Eierstöcke richtig beurteilen, weil die Tastuntersuchung natürlich deutlich unpräziser ist als eine Betrachtung der Organe durch eine hochauflösende Sonde (…) deswegen bieten wir den Patienten das an, weil die Untersuchung unserer Meinung nach nur dann vollständig ist."

    "Das heißt, ich muss aber diese Ultraschalluntersuchung selbst bezahlen?"

    "Zu unserem großen Bedauern ja, weil die Kassen es zurzeit nicht dürfen, nicht können oder jedenfalls nicht tun."

    Nach kurzer Überlegung stimmt die Patientin dennoch der Untersuchung zu.

    "Sie sehen hier auf der rechten Seite den Eierstock mit sichtbaren Follikeln, also Eibläschen (..), auf der linken Seite ebenfalls sehen sie einen gut erkennbaren Eierstock mit klaren, sichtbaren Grenzen. Hier stellt sich die Gebärmutter dar. Wir messen sie mal."

    "Insgesamt acht mal vier Zentimeter groß, die Schleimhaut ist unauffällig (…). Dann gucken wir uns auch noch die Gefäße an."

    "Insgesamt ist das ein unauffälliges Genital, sowohl von der Größe als auch von der Durchblutung her. Das freut mich für sie und ich finde es gut, dass sie das gemacht haben. Alles andere wäre Spekulation gewesen."