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Kritik an den Privilegien des SSW

Die neue Koalition in Schleswig Holstein besteht aus SPD, Grünen und dem Südschleswigschen Wählerverband, SSW. Dass der SSW von der Fünf-Prozent-Hürde befreit ist, aber jetzt mitregieren soll, stößt bei Einigen der CDU auf Unverständnis - sie stellen diese Ausnahmeklausel rechtlich infrage.

Von Dietrich Mohaupt | 07.06.2012
    Ein kleines Spielzeug hatte zum Auftakt der Koalitionsverhandlungen seinen ganz großen Auftritt. Umschwärmt von Fotografen und Journalisten überreichte SPD-Verhandlungsführer Ralf Stegner der SSW-Vertreterin Anke Spoorendonk eine Modellampel aus Plastik – etwa so groß wie eine Streichholzschachtel und mit einer im deutschen Straßenverkehr eher unüblichen Farbgebung: rot – grün – und blau.

    "Sehr gut – vielen Dank, also – innovativ. Die wird einen Ehrenplatz auf meinem Schreibtisch bekommen, vielen Dank."

    "Dänenampel" – seit sich in den letzten Wochen des Wahlkampfs im April und Mai eine mögliche Zusammenarbeit von SPD, Grünen und SSW abzeichnete, hagelt es immer wieder Kritik. Vor allem die CDU mag sich so gar nicht mit der Tatsache abfinden, dass der SSW jetzt plötzlich nach der Macht im Land greift. Der schleswig-holsteinische CDU-Bundestagsabgeordnete Johann Wadephul hatte die Kritik vieler seiner Parteifreunde bereits kurz nach Wahl in klare Worte gefasst:

    "Ich kenne niemanden in Schleswig-Holstein, der das Recht der dänischen Minderheit bestreitet, politisch vertreten zu sein und auch bestimmte Sonderrechte zu haben. Aber – hier hat es einen Paradigmenwechsel gegeben. Hier hat die dänische Minderheit das, was früher Konsens war, dass man sich auf seinen Bereich konzentriert hat, diesen regional und thematisch vertreten hat, dieser Konsens ist aufgegeben worden."

    Grund für die Aufregung: Der SSW hatte im Wahlkampf intensiv auch im südlichen Teil Schleswig-Holsteins um Wählerstimmen geworben – offenbar recht erfolgreich: Mit 4,6 Prozent hat die Partei ihr bisher bestes Ergebnis erzielt und damit die sogenannte Dänenampel überhaupt erst möglich gemacht. Ein schwer zu verdauender Brocken für viele CDU-Mitglieder – offenbar auch für den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder. Der Kommentar des Ehemanns von Familienministerin Kristina Schröder lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig.

    "Wenn denn am Ende es wirklich zu dieser Dänenampel kommt, dann steht mal eins fest: Dann gilt das Motto Attacke."

    Inzwischen ist das Dreierbündnis so gut wie Realität – der Koalitionsvertrag ist ausgehandelt, es fehlt nur noch die Zustimmung der Parteitage am Wochenende, am kommenden Dienstag soll dann Torsten Albig von der SPD zum Ministerpräsidenten gewählt werden. Und in seinem Kabinett wird die SSW-Politikerin Anke Spoorendonk das Ressort Justiz-, Europa- und Kulturpolitik übernehmen. Das sind die Fakten – und die schmecken schlicht und ergreifend nicht Jedem. In der Union wird offen darüber diskutiert, ob der SSW unter diesen Voraussetzungen weiterhin von der Fünf-Prozent-Klausel befreit sein darf. So etwas zeuge nicht gerade von Souveränität im Umgang mit den politischen Gegnern, attestiert der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki seinem bisherigen Koalitionspartner CDU.

    "Die Stellung des SSW ist verfassungsrechtlich abgesichert, und diese Frage halte ich für albern, das sind einige Leute, die nicht verwinden können, dass ihr gewünschtes Wahlergebnis nicht erzielt worden ist."

    Deutliche Kritik, die der CDU-Landesvorsitzende Jost de Jager so nicht stehen lassen will. Als Spitzenkandidat hatte er im Wahlkampf immer wieder Kritik an der geplanten Dänenampel geäußert, vor allem mit dem Hinweis auf das Privileg des SSW. Als regionale Minderheitenpartei - befreit von der Fünf-Prozent-Klausel -, in den Landtag einziehen und dann in der Regierung Entscheidungen für das ganze Land treffen, – das passe einfach nicht zusammen, so de Jager. Die Union werde aber nicht am Status des SSW rütteln.

    "Wir haben natürlich eine politische Diskussion nicht nur in der CDU Schleswig-Holstein, sondern im Land darüber, ob der SSW sich politisch richtig entschieden hat, Teil eines Regierungsbündnisses zu werden. Ich habe ja selber auch diese Positionierung des SSW selber infrage gestellt – ich habe nur gesagt, und dabei bleibt es, dass aus der CDU heraus keine Anträge gestellt werden oder keine Gerichtsverfahren eröffnet werden, die dieses Privileg infrage stellen. Dass es jetzt gleichwohl geschieht, dass die Wahl angefochten wird, das ist die Aktivität Einzelner, aber ich lege Wert darauf: Es ist keine Aktivität der CDU."

    Gemeint sind damit die Einsprüche gegen die Wahl, die seit Montag offiziell bei der Landeswahlleiterin vorliegen. Vermutlich ist es reiner Zufall, dass Rechtsanwalt Martin Bommert aus Geesthacht, einer der Beschwerdeführer, CDU-Mitglied ist. Er wolle eigentlich gar nicht die Wahl anfechten, sondern vor dem Landesverfassungsgericht die Frage klären lassen, ob die Befreiung des SSW von der Fünf-Prozent-Sperrklausel noch zeitgemäß sei, betont er.

    "Der Einspruch bei der Landeswahlleiterin ist lediglich eine formelle Voraussetzung. Ohne diese besteht überhaupt nicht die Möglichkeit, das Landesverfassungsgericht zu dieser Frage anzurufen. Dass der Einspruch zurückgewiesen wird, steht für mich außer Frage – entscheidend wird dann eher sein, ob sich das Verfassungsgericht und wie sich das Verfassungsgericht mit dieser Frage auseinandersetzt."

    Der Weg durch die Instanzen scheint unvermeidbar – der Ministerpräsident in spe, Torsten Albig, bleibt trotzdem gelassen. Nein, Sorgen mache er sich nicht, mit Kopfschütteln nimmt der die Aktivitäten in dieser Sache zur Kenntnis.

    "Es ist jedem unbenommen, seine rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, wer das möchte, der soll das tun. Dahinter steckt ein ungewöhnliches Verständnis von Demokratie - die Rechte des SSW sind in der Verfassung klar beschrieben, und nach dem Motto 'Machst Du das, was ich gerne möchte – dann mag ich Dich, machst Du, was ich nicht gerne möchte, dann mag ich Dich nicht' – damit kann man ja an den Markt treten, ich halte das für, milde formuliert, grenzwertig."

    Ganz ähnlich die Reaktion der künftigen Justizministerin Anke Spoorendonk. Das kleine Modell der Dänenampel hat inzwischen, wie versprochen, einen festen Platz auf ihrem Schreibtisch gefunden – und da wird es auch bleiben, ist sich die SSW-Politikerin ganz sicher:

    "Die Fragen, die aufgeworfen sind über die Befreiung des SSW von der Fünf-Prozent-Klausel sind alle vom Bundesverfassungsgericht 2005 abgearbeitet worden, also da ist nichts Neues im Raum. Also ich beschäftige mich nicht damit, ich kann das einordnen, das ist ärgerlich, ich finde, man sollte sich mit der Politik des SSW befassen und nicht mit unserer Existenz."