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Kunstfehler
Fünf Operationen in zwölf Monaten

Es begann mit Rückenschmerzen und endete mit einem OP-Marathon: Fünf Operationen in knapp zwölf Monaten. Genesen ist die Patientin bis heute nicht. Jetzt soll ein Gericht klären, ob die Beschwerden Folge eines ärztlichen Kunstfehlers sind.

Von Birgid Becker | 29.10.2015
    Eine Frau fasst sich mit beiden Händen in den Rücken.
    Eine Frau fasst sich mit beiden Händen in den Rücken. (picture alliance / dpa)
    "Es begann im Jahre 2011, als ich an der Wirbelsäule erkrankte. Daraufhin bin ich vorstellig geworden in einem Krankenhaus. Dort hat man festgestellt, dass ich mehrere massive Bandscheibenvorfälle in der Halswirbelsäule habe, die dann auch operiert wurden und auch gut operiert wurden.
    Dann bin ich in eine REHA gekommen und in der REHA hat sich das so gestaltet, dass ich mein linkes Bein kaum noch spürte und dieses Problem war so massiv, dass ich im März 2012 die erste Operation an der Lendenwirbelsäule hatte und innerhalb von einem Tag nach der Operation sich sofort ein Rezidiv-Vorfall ergeben hatte und man mich innerhalb von zwei Tagen ein zweites Mal an der Lendenwirbelsäule aufmachen musste."
    Weiter massive Probleme
    "Ja, danach ist es so gewesen, dass ich weiterhin massivste Probleme hatte und daraufhin wurde eine erneute Untersuchung gemacht, die dann das Ergebnis hatte und mir so mitgeteilt wurde, es sei alles in bester Ordnung. Man hat mich dann mit dieser Aussage entlassen.
    Mein Gutachter sagt aber ganz klar, die Klinik hätte deutlich anders reagieren müssen und hat auch in dem Gutachten sehr präzise gesagt, dass meine heutigen Beschwerden auf dem belassenen Bandscheibenvorfall zurückzuführen sind.
    Zu diesem Zeitpunkt war es dann so, dass mein Mann mich nicht mehr gerne dorthin schicken wollte, wo ich zunächst operiert wurde und bin dann in einer anderen Klinik vorstellig geworden und man hat den Zweit-Rezidiv operiert."
    Zunehmende Beschwerden
    "Das kam einer Erschütterung nah, zumal die Beschwerden immer schlimmer wurden, die Schmerzen mir Schlaf geraubt haben, die Schmerzen meine Psyche belastet haben und ich auch in eine sehr, sehr schwere Depression gefallen bin. Ich bin dann ein drittes Mal im Mai operiert worden an der Lendenwirbelsäule.
    Inzwischen war es so, dass das Bein eine komplette Lähmung hatte dazu, das war auch schon vorher aufgetreten. Das habe ich aber irgendwie aus Scham aber auch nicht so wirklich publik gemacht, als die neurogene Blasenstörung hinzukam.
    Es geht noch weiter: Nach der vierten Operation an der Lendenwirbelsäule, was Anfang 2013 passierte – da war irgendwas, was mich auf jeden Fall aufhören ließ. Der erste Schritt war, dass ich an meine Krankenkasse herangetreten bin mit dem Hinweis, dass ich die Befürchtung habe, dass eventuell ein Behandlungsfehler vorliegt."
    Das Gericht muss entscheiden
    "Daraufhin hat meine Krankenkasse ein medizinisches Gutachten erstellen lassen. Einige Zeit später wurde mir das Gutachten zur Verfügung gestellt und da stand auf der ersten Seite vorne drauf, dass es tatsächlich einen Behandlungsfehler, einen schweren Behandlungsfehler gegeben hat. Inzwischen bin ich wegen voller Erwerbsminderung berentet, sitze zu mehr als Dreiviertel im Rollstuhl, bin nie schmerzfrei – also, das Päckchen ist erheblich, was ich zu tragen habe.
    Wir sind jetzt an dem Punkt, dass bereits Klage eingereicht ist. Der Stand heute ist, dass jetzt ein weiteres Gutachten erstellt werden muss. Das hat das Gericht veranlasst.
    Ich wünsche mir einfach, dass ich zurechtkommen kann. Wenn ich gewinne, dass ich einfach eine gewisse finanzielle Entlastung habe. Mein Leben, das ich vorher gehabt habe, das bekomme ich nicht mehr zurück."