Flüchtlingspaten in Not  

"Das wäre mein finanzieller Ruin"

Der Arzt Gerhard Trabert trägt ein blaues Hemd und steht vor Bäumen. Er lächelt in die Kamera.
Unser Gesprächsgast: Der Arzt Gerhard Trabert © Peter Zschunke/dpa
Gerhard Trabert im Gespräch mit Susanne Arlt · 02.08.2018
Wer eine Bürgschaft für einen Flüchtling übernommen hat, sieht sich unter Umständen mit hohen Geldforderungen von Jobcentern konfrontiert: die Folge einer Gesetzesänderung. Engagierte Bürger wie Gerhard Trabert fallen aus allen Wolken.
Der Arzt Gerhard Trabert hatte sich für Flüchtlinge aus Syrien engagiert, acht Patenschaften übernommen und sich verpflichtet für die Lebenshaltungskosten aufzukommen. Und zwar so lange bis die Paten als Asylbewerber anerkannt sind. "Ich wollte etwas tun, was absolut notwendig war," sagt er dazu. "Wenn es jetzt so sein sollte, dass wir alle zahlen müssen, dann ist das für mich eine Bankrotterklärung des Staates."

Die soziale Verantwortung des Staates

Doch jetzt bekam er Rechnungen von mehreren Jobcentern und soll mindestens 40.000 Euro nachzahlen:
"Das hat mich schon sehr verwundert, denn bei der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung gibt es einen Passus, der eindeutig sagt: Die Verpflichtungserklärung erlischt dann, wenn sich der Status des betroffenen Menschen ändert. Und alle die Menschen, für die ich diese Erklärung unterschrieben habe, alle wurden hier als Flüchtlinge anerkannt. Und da bin ich davon ausgegangen, dass der Stadt danach auch seine soziale Verantwortung übernimmt."

Es könnte noch schlimmer kommen

Doch seit einer Gesetzesänderung 2016 enden die Verpflichtungen für Bürgen frühestens nach drei Jahren. Der Mediziner versteht die Welt nicht mehr, und es könnte noch schlimmer kommen. "Man hat mir mit dieser Rechnung auch gleich vermittelt, dass das Ende noch nicht in Sicht ist." Zwar ist er "privilegiert als Arzt, verdiene gut Geld, aber ich kann nicht einfach so 100.000, 150.000 oder gar 200.000 Euro bezahlen. Das wäre schon auch mein finanzieller Ruin."
Dennoch bereut er den Weg nicht, den er gegangen ist: "Ich stehe weiter zu dieser Entscheidung."
Mehr zum Thema