Die Bezeichnung "Hassprediger" sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt, teilte Gerichtssprecher Bernhard Schabel mit. Allerdings darf Toka dem Urteil zufolge ein Porträt des Kabarettisten, das in ein Verkehrsverbotsschild hineinmontiert und mit der Aufschrift "Stoppt den Hassprediger!" versehen ist, nicht verwenden. Auch weitere Bilder Nuhrs dürfe er unter Androhung eines Ordnungsgeldes nicht ohne dessen Einverständnis zur Schau stellen, sagte Schabel.
Ermittlungen gegen Nuhr eingestellt
Die Kosten des Verfahrens teilen sich beide Parteien zur Hälfte. Sie können gegen das Urteil Berufung einlegen. Vor der 17. Zivilkammer wollten Nuhrs Anwälte eine Abmahnung und Unterlassungserklärung durchsetzen.
Toka hatte im Herbst bundesweit Aufsehen erregt, weil er Nuhr Hetze und die Beschimpfung von Religionsgemeinschaften vorgeworfen und ihn angezeigt hatte. Als Beleg diente ihm ein Videoclip, der Passagen aus Nuhrs Programmen aneinanderreiht. Die Staatsanwaltschaft stellte bereits im November die Ermittlungen gegen den Kabarettisten ein. Der Tatbestand der Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft sei nicht erfüllt, da es sich erkennbar um Satire handele.
(tgs/nch)