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Landgericht Stuttgart
Kabarettist Nuhr darf weiter als "Hassprediger" bezeichnet werden

Der Kabarettist Dieter Nuhr muss es sich gefallen lassen, wegen seiner Äußerungen zum Islam als "Hassprediger" bezeichnet zu werden. Er scheiterte vor dem Stuttgarter Landgericht mit dem Versuch, dem Osnabrücker Erhat Toka eine solche öffentliche Einschätzung im Internet verbieten zu lassen.

20.05.2015
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    Der Kabarettist Dieter Nuhr (picture alliance / dpa / Uwe Zucchi)
    Die Bezeichnung "Hassprediger" sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt, teilte Gerichtssprecher Bernhard Schabel mit. Allerdings darf Toka dem Urteil zufolge ein Porträt des Kabarettisten, das in ein Verkehrsverbotsschild hineinmontiert und mit der Aufschrift "Stoppt den Hassprediger!" versehen ist, nicht verwenden. Auch weitere Bilder Nuhrs dürfe er unter Androhung eines Ordnungsgeldes nicht ohne dessen Einverständnis zur Schau stellen, sagte Schabel.
    Ermittlungen gegen Nuhr eingestellt
    Die Kosten des Verfahrens teilen sich beide Parteien zur Hälfte. Sie können gegen das Urteil Berufung einlegen. Vor der 17. Zivilkammer wollten Nuhrs Anwälte eine Abmahnung und Unterlassungserklärung durchsetzen.
    Toka hatte im Herbst bundesweit Aufsehen erregt, weil er Nuhr Hetze und die Beschimpfung von Religionsgemeinschaften vorgeworfen und ihn angezeigt hatte. Als Beleg diente ihm ein Videoclip, der Passagen aus Nuhrs Programmen aneinanderreiht. Die Staatsanwaltschaft stellte bereits im November die Ermittlungen gegen den Kabarettisten ein. Der Tatbestand der Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft sei nicht erfüllt, da es sich erkennbar um Satire handele.
    (tgs/nch)