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Legal Highs - die unterschätzte Gefahr
Rausch durch Badesalz und Raumduft

Sie werden als Kräutermischungen, Badsalze oder auch Reiniger angeboten. Doch in Wahrheit handelt es sich bei sogenannten Legal Highs um psychoaktive Substanzen, die geraucht, geschnieft oder geschluckt werden. Zwar sind sie nicht wie Ecstasy oder LSD durch das Betäubungsmittelgesetz verboten, dennoch können die Stoffe einem Menschenleben schnell ein Ende setzen.

Von Daniela Siebert | 17.05.2015
    Päkchen mit neuen psychoaktiven Stoffen, sogenannte Legal-High-Produkte.
    Gefährlich sind die sogenannten Legal Highs, weil sie Wirkungen haben können, die die Konsumenten weder suchen noch erwarten. (picture alliance / dpa / Pauline Willrodt)
    "Für jedermann ideal geeignet. Das Badesalz wird einfach geraucht und dann geht es auch schon ab."
    Mit solchen Sprüchen werben die Anbieter von Legal Highs im Internet für ihre Produkte. Es geht um den Kick, es geht ums Chillen, es geht um Rausch.
    "Das Aroma von Space ist kaum in Worte zu fassen. Kaufen lautet daher die Devise, damit auch Ihr endlich mal so richtig ausspannen könnt."
    Angeblich sind es Kräutermischungen, Reiniger, sogenannte Research Chemicals, Badesalze oder Raumdüfte, die so angepriesen werden. Völlig legal, wie die Anbieter versprechen, und sie sichern sich zumindest insofern ab, als sie auf die Packungen schreiben, der Inhalt sei "nicht für den menschlichen Verzehr" geeignet. Doch in Wahrheit geht es hier nicht um Badesalz und Raumduft, sondern um psychoaktive Substanzen aus dem Chemie-Labor, sogenannte Legal Highs. Sie werden geschluckt, geschnieft, geraucht oder gespritzt. Die Wirkstoffe, die in den Produkten stecken, sind Laien meist unbekannt:JWH-019 beispielsweise oder Pyrazolam.
    Diese sogenannten Legal Highs werden auch im Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung eine Rolle spielen, den die Drogenbeauftragte Marlene Mortler am kommenden Donnerstag vorlegt. Denn die neuen psychoaktiven Substanzen sind nicht immer so legal wie ihr Name suggeriert und schon gar nicht ungefährlich.
    Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU).
    Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU). (picture alliance / dpa / Bernd von Jutrczenka)
    So berichtet beispielsweise ein Mann in einem Internetforum, wie er sich nach nur drei Zigarettenzügen mit einer Legal-High-Räuchermischung gefühlt habe: sein ganzer Körper kribbelte, schreibt er, dann brach kalter Schweiß aus und alle seine Muskeln wurden schwach.
    " ... alles kam mir endlos vor. Ich hatte Todesangst"
    "Sprechen, geschweige denn bewegen, war mir nicht mehr möglich. Ich konnte nur mit großer Mühe den mir im Mund zusammengelaufenen Speichel schlucken, um nicht das ganze Bett damit zu benetzen. Ich hatte jegliches Zeitgefühl verloren, alles kam mir endlos vor. Ich hatte Todesangst".
    "Legal High" lässt sich frei übersetzen als "legaler Rausch". Der Begriff fasst neue psychoaktive Substanzen zusammen, die ähnlich wirken können wie etwa Kokain oder Marihuana, aber bislang nicht durch das Betäubungsmittelgesetz verboten sind. Wer diese Stoffe konsumiert, hofft auf eine aufputschende, beruhigende oder halluzinogene Wirkung.
    Das erste "Legal High", das öffentliche Aufmerksamkeit erregte, war "Spice", ein Mittel, das ähnlich wirkt wie Cannabis und 2008 auf dem Markt großen Zuspruch fand. Der Freiburger Rechtsmediziner Volker Auwärter hat das Rauschmittel damals mit Kollegen im Selbstversuch ausprobiert:
    "Spice" ist inzwischen verboten
    "Spice" ist inzwischen verboten (AP)
    "Die Augen waren also total rot, der Puls hat sich verdoppelt, der Mund war trocken, dass man kaum noch sprechen konnte und man fühlte sich etwas verwirrt und unkonzentriert für den restlichen Tag. Im Vergleich mit dem, was heute auf dem Markt ist, war da sehr wenig Wirkstoff drin und wir haben natürlich nur eine kleine Menge konsumiert, vorsichtig wie wir sind. Der Effekt war schon ziemlich drastisch, wir waren so beeindruckt, dass wir zwei Wochen später den Stoff auch identifiziert hatten, weil danach war wirklich klar, dass damit was nicht stimmen kann, mit diesen Produkten, dass da mehr drin sein muss als eine Mischung von ein paar harmlosen Kräutern."
    "Spice" ist inzwischen verboten. Die wichtigsten Wirkstoffe darin wurden dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt, wie mittlerweile auch einige andere Legal-High-Substanzen sind inzwischen illegal. Vor wenigen Tagen erst stimmte der Bundesrat zu, neun weitere Legal-High-Stoffe zu verbieten. Doch die Anbieter bringen immer neue und zum Teil gefährlichere Produkte auf den Markt. Fachleute sprechen von einem Hase-und-Igel-Spiel.
    Wie viele Menschen in Deutschland Legal-Highs konsumieren und wer das ist, darüber gibt es kaum fundierte Erkenntnisse. Das Drogenforschungszentrum an der Universität in Frankfurt am Main hat herausgefunden, dass es vor allem Männer sind, die Legal Highs nutzen, die meisten Anfang oder Mitte zwanzig. Auch der Pharmazeut und Toxikologe Tibor Harrach befasst sich seit Jahren mit dem Thema, er ist Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Drogen der Berliner Bündnisgrünen. Er charakterisiert die Konsumenten so:
    "Es gibt einmal so Experimentierer, die relativ reflektiert und informiert konsumieren, und eben Interesse an neuen Wirkungen von neuen Substanzen haben. Dann gibt es aber auch einen großen Konsumentenkreis, der Legal Highs bestellt, weil die traditionellen Drogen wie zum Beispiel Cannabis oder Ecstasy oder Amphetamine – also Speed – illegal sind, das heißt der Umgang damit ist kriminalisiert und darum kauft man dann lieber legale Alternativen."
    Manche Nutzer nehmen Legal Highs, weil die illegalen Drogen, die sie eigentlich bevorzugen würden, gerade nicht verfügbar sind oder sie diese in einem Suchthilfeprogramm nicht nehmen dürfen. Einige Konsumenten erhoffen sich auch bessere Chancen als bei klassischen Drogen, ihren Führerschein zu behalten, wenn sie berauscht in eine Polizeikontrolle geraten.
    Eine richtige Dosierung ist fast nicht möglich
    Gefährlich sind die sogenannten "Legal Highs", weil sie Wirkungen haben können, die die Konsumenten weder suchen noch erwarten, die sie selbst kurz- oder auch langfristig schädigen können und die sogar für Dritte gefährlich werden können, wenn die Stoffe zu Wahnvorstellungen und Aggressivität führen. Zu den häufig beobachteten Nebenwirkungen gehören Kopfschmerzen, Übelkeit, Herzrasen, Muskelkrämpfe, Angstzustände, Bewusstlosigkeit und Abhängigkeit. Weder könnten die Konsumenten wissen, was sie da wirklich einnehmen, noch richtig dosieren, erklärt der forensische Toxikologe Volker Auwärter.
    "Also im Grunde genommen ist es Russisches Roulette, weil man nicht weiß, was man bekommt. Und viele Produkte verzichten ja auch völlig auf eine Deklaration der Wirkstoffe, und wenn man sich das dann zuführt, dann geht man ein sehr hohes gesundheitliches Risiko ein."
    Im vergangenen Jahr starben 25 Menschen durch Legal Highs
    Dazu kommt, dass die Wirkung viel länger andauern kann als erwartet, statt weniger Stunden beispielsweise tagelang. Immer wieder kommen Menschen durch Legal Highs auch zu Tode. Erst im April warnte der Chef des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, die Zahl der Opfer habe sich verfünffacht. Konkret heißt das: 25 Menschen sind laut BKA im vergangenen Jahr in Deutschland durch Legal Highs gestorben. Das ist verglichen mit den rund 1.000 Drogentoten pro Jahr zwar wenig, doch der rapide Anstieg hat auch die Polizei und die Drogenbeauftragte alarmiert.
    Ein Faktor dabei: Legal Highs sind preiswert zu haben, einzelne Portionen gibt es schon für ein paar Euro zu kaufen. Der Handel läuft im Wesentlichen über das Internet, die Anbieter sitzen meist im Ausland, die Ware kommt per Post. Das kann die Käufer nicht nur gesundheitlich in die Bredouille bringen.
    Das Zollamt in Berlin-Schöneberg. Wer als Berliner per Internet ein Legal-High-Produkt aus einem außereuropäischen Land bestellt hat, muss womöglich hier vorstellig werden. Nämlich dann, wenn die Post die Sendung wegen formeller Mängel wie zum Beispiel fehlender Inhaltsangaben an den Zoll weitergeleitet hat, wie Frank Reinicke, der Leiter des Zollamtes, erklärt. Der Postempfänger muss dann beim Zollamt erscheinen und detaillierte Fragen zum Inhalt der Sendung beantworten. Etwa inwieweit das bestellte Legal High auch wirklich legal ist.
    "Das ist sowieso ein Problem im Postverkehr, weil der Empfänger der Ware sich immer rausreden könnte in Anführungsstrichen 'Na ich wusste gar nicht, dass das drin ist'. Aber da hat natürlich der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben, indem im Zollkodex eindeutig drinsteht, dass der, der hier die Anmeldung abgibt, der Zollschuldner ist, damit auch verantwortlich ist für den Inhalt der Sendung, bedeutet, er muss wissen, was drin ist, bedeutet: Warenzusammensetzung, Wert der Ware, welche Substanzen sind da drin!?"
    Das ist bei Legal Highs - so wie sie vermarktet werden - üblicherweise nicht möglich, weil die Inhaltsstoffe nicht deklariert werden. In solchen Fällen können die Zollbeamten chemische Labors einschalten.
    "Bei der Zollabfertigung reichen Vermutungstatbestände aus, der Beamte hat also die Vermutung, hier könnten verbotene Substanzen drin sein, auch wenn es legal heißt, schließt es chemische Zusammensetzung, Inhaltsstoffe, die verboten sind, nicht aus, und die kann der Beamte ja nicht hier vor Ort analysieren. Das heißt es werden Proben genommen und solange muss sich der Beteiligte damit abfinden, dass er seine Sendung bis zum Untersuchungsergebnis hier in Verwahrung behält."
    Das kann dauern, erklärt Reinicke, kostet den Empfänger aber erst mal nichts. Schwierig wird es für ihn, wenn das Labor tatsächlich Substanzen findet, die mittlerweile dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt wurden.
    "Dann wird ein normales Strafverfahren eingeleitet wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, wenn da Stoffe jetzt gefunden werden, die in den Anlagen 1,2,3 des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt sind dann läuft ein ganz normaler Strafprozess."
    Legal Highs dürfen nicht als Arzneimittel eingestuft werden
    Was aber tun, wenn die Substanzen nicht verboten sind, wenn sie also nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen? Bis vor Kurzem halfen sich die deutschen Behörden mit dem Arzneimittelgesetz, das ebenfalls strenge Regeln für den Handel und Verkauf bestimmter Substanzen vorsieht. Legal Highs wurden also als Arzneimittel gewertet. Doch diese Praxis hat der Europäische Gerichtshof im Juli 2014 beendet. Die Luxemburger Richter stellten klar: Die sogenannten Legal Highs dürfen nicht als Arzneimittel eingestuft werden. Denn dafür müssten sie geeignet sein, der Gesundheit zuträglich zu sein. Das sei bei den Kräutermischungen, um die es bei dem Verfahren ging, jedoch nicht der Fall. Im Gegenteil: Hier gehe es darum, mit gesundheitsschädlichen Substanzen einen Rausch hervorzurufen, urteilten Europas ranghöchste Juristen.
    Abgesehen von den wenigen Wirkstoffen, die inzwischen dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt wurden, klafft im Umgang mit den Legal Highs nun also eine Regulierungslücke. Diese Lücke will Marlene Mortler schließen. Die CSU-Politikerin ist seit Januar 2014 Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Sie hat die Legal Highs früh auf ihre Agenda gesetzt:
    "Weil diese Legal Highs weder national noch international geregelt sind, weil sie gesundheitsschädigend sind, weil sie sogar in hohem Maße unsere Gesundheit schädigen können und bei der Vorstellung der Drogentodeszahlen musste ich leider gerade in diesem Bereich einen massiven Anstieg der Drogentodeszahl bekannt geben."
    Das sind die 25 Fälle, die Mortler im April gemeinsam mit dem BKA-Chef bilanziert hat. Bereits im November vergangenen Jahres hatte die CSU-Politikerin ein Verbot von Legal Highs angekündigt. Jetzt, im Mai 2015, liegt allerdings noch immer kein Gesetzentwurf dazu vor.
    "Wir betreten Neuland, wir wollen ein Gesetz auf den Weg bringen, das absolut rechtssicher ist, deshalb ist es kompliziert, es muss der Verfassung gerecht sein, der Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit. Und in dem Fall gilt Sorgfalt vor Schnelligkeit, aber weil mich das Thema persönlich so bewegt, bin ich im Hause hinterher, dass wir endlich zu einer Lösung kommen."
    Die Drogenbeauftragte plant ein Stoffgruppenverbot. Nicht mehr einzelne Wirkstoffe, sondern ganze Wirkstoffgruppen sollen untersagt werden. Ein Ansatz, der sowohl Chemiker als auch Juristen vor große Herausforderungen stellt. Zum einen, weil eine solche Sortierung per se schwierig ist, zum anderen, weil die industrielle beziehungsweise pharmazeutische Nutzung solcher Substanzen weiterhin möglich sein soll.
    Mortler: "Wir versuchen, möglichst ähnliche Substanzen unter eine Stoffgruppe zu stellen. Unter Stoffgruppen verstehen wir verschiedene chemische Substanzen, die ähnlich zu bewerten sind und diejenigen, die am besten zusammen passen von den Inhaltsstoffen, die Fallen unter eine Stoffgruppe. Und die Frage 'Wie viele Stoffgruppen?' kann ich im Moment nicht beantworten, aber sie sind sich relativ ähnlich. Aber die Krux des Ganzen ist ja im Moment, dass mit einer kleinen Änderung eine einzelne Chemikalie, ein einzelner Stoff wieder eine neue Substanz darstellt und gerade das Spiel wollen wir beenden."
    Schwierig dürfte wohl auch sein, dass sich Mortler sowohl mit dem CDU-geführten Gesundheitsministerium als auch mit dem sozialdemokratischen Justizminister abstimmen muss. Dennoch gibt sich die CSU-Politikerin zuversichtlich.
    "Ich will nichts versprechen, ich will das Haus nicht noch weiter unter Druck setzen, aber ich versichere Ihnen, alle geben ihr Bestes. In diesem Sinne denke ich, dass wir spätestens im zweiten Halbjahr Entwarnung geben können."
    Und damit meint Mortler: einen Gesetzentwurf vorlegen. Die Bündnisgrünen halten diese Ankündigung für zu optimistisch. Ein Stoffgruppenverbot sei schon in der Vergangenheit an verfassungsrechtlichen Bedenken gescheitert, heißt es bei der Oppositionspartei. Tatsächlich hatte sich auch Mortlers Amtsvorgängerin Mechthild Dyckmans schon einmal vergeblich um ein Stoffgruppenverbot zu Legal Highs bemüht. Die Grünen bewerten die Legal Highs ohnehin weniger problematisch: Zu den meisten Substanzen gebe es kaum wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse. Regulierungen sollten sich jedoch an der Gefährlichkeit von Substanzen orientieren, sagt Harald Terpe, drogenpolitischer Sprecher der Grünenfraktion im Bundestag. Verbote fördern aus seiner Sicht nur das Schwarzmarktgeschäft.
    Etwas anders sieht es der drogenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Frank Tempel. Er hält die Legal Highs durchaus für gefährlich.
    "Legal Highs sind für den Konsumenten unberechenbar. Also wir haben unklare Zusammensetzungen, Wirkstoffe, die überhaupt nicht erforscht sind. Der Konsument weiß eigentlich gar nicht, was er konsumiert, sondern nur, welche Wirkung es haben soll. Nebenwirkungen - hat er in der Regel keine Ahnung davon, sodass wir es hier mit einem sehr problematischen Stoffbereich zu tun haben, der für den Konsumenten selbst mit einem großen Risiko behaftet ist."
    Allerdings zieht der Kriminalpolizist aus dieser Einschätzung gänzlich andere Schlüsse als die Bundesregierung. Er sieht keine Regulierungslücke, sondern eine Überregulierung. Sein Argument: Legal Highs seien nur deshalb so beliebt, weil andere Drogen wie Cannabis verboten sind.
    "Konsumenten suchen nicht den möglichst gefährlichsten Stoff, den sie konsumieren können, sondern die suchen ein bestimmtes Rauschverhalten, eine bestimmte Rauschbefriedigung. Diese Legal Highs sollen Sachen ersetzen, die verboten sind. Cannabis ist da ein wichtiger Teil, also von 1.500 Produkten, die wir bei den Legal Highs haben, sind zwei Drittel alleine im Bereich Cannabis-Ersatz angesiedelt."
    Verbote hätten in diesem Bereich keine Chance, weil sie nur die Kreativität der Anbieter befeuerten, neue Produkte anzubieten, die noch nicht dem Strafrecht unterstehen. Frank Tempel setzt eher auf eine streng kontrollierte Freigabe von Cannabis, Kokain und ähnlichen Drogen.
    Im Jahr 2014 wurden in der EU 100 neue Legal-High-Substanzen registriert
    Nicht nur in Deutschland ringt die Politik darum, den Verkauf und Konsum der neuen psychoaktiven Substanzen zu regeln. Auch auf EU-Ebene suchen Experten und Politiker nach Lösungen. In allen Ländern der Europäischen Union finden Legal Highs ihre Kunden, vor allem in den baltischen Staaten, in Irland, Polen und Großbritannien, so die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht. Sicher ist auch: Der Markt wächst stetig. Allein 2014 wurden in der Union 100 neue Stoffe registriert, die zusätzlich in der Angebotspalette der Legal-High-Substanzen auftauchten.
    2013 hatte die damalige EU-Justizkommissarin Viviane Reding ein Modell zur Regulierung von Legal Highs vorgeschlagen: Demnach sollen neue Substanzen zunächst kurzfristig für ein Jahr für den Verbrauchermarkt verboten werden können, die industrielle Nutzung würde solange aber weiter möglich sein. Je nach Wirkung und Gefährlichkeit der jeweiligen Substanz soll sie dann in ein dreistufiges System einsortiert werden. Bei "geringem Risiko" als erlaubt, bei "gemäßigtem Risiko" mit beschränkter Freigabe und bei "schwerwiegenden Risiken" mit bleibendem Vermarktungsverbot und strafrechtlicher Sanktion.
    Die deutsche Drogenbeauftragte Marlene Mortler ist von diesem Ansatz allerdings nicht überzeugt:
    "Weil diese unterschiedliche Bewertung, die die EU vornehmen will, ja auch eine unterschiedliche Bestrafung nach sich zieht. Und wir sagen: Wir müssen konsequent – egal wie die einzelne Substanz bewertet wird – ein komplettes und umfassendes Verbot auf den Weg bringen, unabhängig davon, welche Auswirkungen diese Substanz hat. Denn bekannt ist: Alle diese Substanzen sind gesundheitsschädigend und insofern ist das für mich der zielführende Ansatz."
    Die Regulierungsvorschläge von Reding durchlaufen derzeit die zustimmungspflichtigen Instanzen der EU; ob und wann diese Regelung in Kraft tritt, ist daher noch offen. Während also national und international um juristische Lösungen gerungen wird, versuchen Experten vor allem über das Internet, die Verbraucher über Legal Highs aufzuklären. Die Leipziger Drogenberatungsstelle drugscouts veröffentlichte erst kürzlich auf ihrer Internetseite eine "Allgemeine Warnung vor Räuchermischungen":
    "In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Erfahrungsberichte und Anfragen zum Thema Räuchermischungen. Die beschriebenen Nebenwirkungen und Entzugserscheinungen des Konsums nehmen teilweise ziemlich heftige Ausmaße an. Also passt beim Konsum von Räuchermischungen bitte besonders auf!"
    Und die Internet-Seite "Legal-High-Inhaltsstoffe.de" informiert umfangreich über Substanzen und Produkte auf dem Markt sowie mögliche Risiken. Ihr Fazit:
    "Grundsätzlich ist der Gebrauch von Legal Highs nicht ohne Gefahren".