Dienstag, 19. März 2024

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Lehrbeauftragte an Musikhochschulen
"Wir werden genauso bezahlt, wie das Stimmen eines Flügels"

Die Honorare von Lehrbeauftragten an Musikhochschulen seien Sachmittel und würden meistens nicht unter Personalkosten laufen, sagte Arvid Ong von der Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen (bklm) im Dlf. Das Instrument der Bezahlung über Honorare werde von den Hochschulen genutzt, damit der Betrieb aufrechterhalten werden könne.

Arvid Ong im Gespräch mit Jochen Hubmacher | 17.07.2017
    Studenten sitzen am 11.11.2014 im Hörsaal der Tongji Universität in Anting bei Shanghai (China)
    Signale von Hochschulen auf die Forderungen des bklm seien "durchaus von Verständnis gekennzeichnet", so Ong von der bklm. (picture alliance / dpa - Ole Spata)
    "Die Situation der Lehrbeauftragten an deutschen Musikhochschulen ist weitgehend prekär", so der Forderungskatalog der Organisation. Er wurde im Vorfeld der Bundestagswahl von der Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen (bklm) den Bundestagsfraktionen vorgelegt.
    Ong ist selbst Lehrbeauftragter für Musiktheorie und Gehörbildung an der Hochschule Hannover. Er räumt ein, dass das Honorar auf den ersten Blick gar nicht so schlecht aussehe. Allerdings müssten die Nebenkosten und der Status der Selbstständigkeit als Lehrbeauftragter berücksichtigt werden, so Ong. Zudem würden viele Lehrbeauftragte an verschiedenen Hochschulen arbeiten müssen, damit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Denn an vielen Hochschulen sei die Stundenzahl, die gearbeitet werden dürfte, begrenzt.
    Gefahr von Altersarmut
    Im Moment lägen die Honorare für Lehrbeauftragte an Musikhochschulen derzeit bei 30 bis 40 Euro pro Stunde, erklärte der stellvertretender Sprecher der Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen. Seine Organisation gehe davon aus, dass die Honorare bei circa 80 Euro liegen müssten, damit alle Kosten gedeckt würden und der Lehrbeauftragte nicht von Altersarmut bedroht sei.
    Signale von Hochschulen auf die Forderungen des bklm seien "durchaus von Verständnis gekennzeichnet". Doch würden die Hochschulen oft betonen, dass sie nichts daran ändern könnten, so Ong, weil sie weder über den rechtlichen Rahmen noch über die finanzielle Ausstattung verfügen würden.