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Letzte Bundesratsitzung 2014
Länder billigen neue Regeln

Im Sexualstrafrecht und bei der Selbstanzeige von Steuerbetrügern gelten strengere Vorgaben, die Pflege Angehöriger wird erleichtert, die Kommunen werden mit Milliarden entlastet – mit 17 Gesetzesbeschlüssen befasste sich heute der Bundesrat. Die wichtigsten im Überblick.

19.12.2014
    Der Bundesrat kommt heute in Berlin zur letzten Sitzung vor der Wahl zusammen
    Der Bundesrat kam heute zur letzten Sitzung des Jahres zusammen. (picture alliance / dpa / Rainer Jensen)
    Für reuige Steuerbetrüger wird es ab Januar deutlich teurer, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen: Nach den neuen strengeren Regeln bleibt Steuerbetrug ab 2015 lediglich bis zu einer hinterzogenen Summe von 25.000 Euro straffrei. Bei höheren Beträgen wird nur gegen Zahlung eines kräftigen Zuschlags von einer Strafverfolgung abgesehen.
    Handel und Besitz pornografischer Bilder von Kindern und Jugendlichen werden künftig schärfer geahndet: Durch die Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht wird künftig die Beschaffung von kinderpornografischem Material mit einer bis zu dreijährigen Gefängnisstrafe geahndet. Schwere Sexualstraftaten an Kindern verjähren nicht mehr vor der Vollendung ihres 50. Lebensjahres. Das Anfertigen von Aufnahmen nackter Kinder und Jugendlicher ist strafbar, wenn die Bilder zum Verkauf oder Tausch vorgesehen sind. Auslöser für die Gesetzesverschärfung war auch die Edathy-Affäre.
    Der Bund entlastet die Kommunen von 2015 bis 2017 mit einer Milliarde Euro jährlich: Der Bund erhöht seine Anteile an den Wohn- und Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger sowie seinen Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Zudem wird das bestehende Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" um 550 Millionen Euro aufgestockt. Dies soll den Ländern und Gemeinden helfen, die großen Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen zu bewältigen.
    Die zehntägige bezahlte Pflege-Auszeit kann vom kommenden Jahr an beansprucht werden. Arbeitnehmer haben außerdem den Anspruch darauf, ein halbes Jahr ganz oder zwei Jahre lang teilweise aus dem Job auszusteigen, um einen Angehörigen zu pflegen. Das Gesetz soll dazu beitragen, Berufstätigen die Pflege zu erleichtern. Neu ist auch, dass Arbeitnehmer bis zu drei Monate lang für die Begleitung eines Sterbenden zu Hause bleiben können.
    Bund und Länder dürfen in der Wissenschaftsförderung künftig enger Kooperationsverbotes zusammenarbeiten: Im November hatte bereits der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Lockerung des sogenannten zugestimmt. Sie ermöglicht es dem Bund, Projekte an Hochschulen künftig auch dauerhaft zu finanzieren - vorausgesetzt es handelt sich um Fälle von überregionaler Bedeutung. Bislang war eine solche Förderung nur zeitlich begrenzt erlaubt.
    Studenten und Schüler bekommen in zwei Jahren sieben Prozent mehr Bafög: Der Höchstsatz steigt im Herbst 2016 von 670 auf 735 Euro. Es ist die erste Anhebung der Ausbildungsförderung nach sechsjähriger Pause. Schon mit Beginn des kommenden Jahres übernimmt der Bund den Länderanteil an der Finanzierung. Neben den Fördersätzen werden ab 2016 auch die für die Bafög-Berechnung wichtigen Elternfreibeträge angehoben. Zudem steigen der Mietzuschuss, die Zuverdienstgrenzen und die Zuschläge für Studierende mit Kind.
    Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Asylbewerber bessern sich: Das entsprechende Gesetz beseitigt die sogenannte Residenzpflicht für asylsuchende oder geduldete Ausländer, wenn diese sich drei Monate lang in Deutschland aufhalten. Sie können sich damit freier im Bundesgebiet bewegen. Zudem erhalten Leistungsberechtigte künftig vorrangig Geld statt Sachleistungen.
    Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt Anfang 2015 von 18,9 auf 18,7 Prozent vom Einkommen. Grund für die neue Verordnung sind die hohen Reserven der Rentenkasse. Zum Jahresende dürfte die Rücklage 33,5 Milliarden Euro betragen. Damit übersteigt sie voraussichtlich auch im kommenden Jahr 1,5 Monatsausgaben der Rentenversicherung.
    Die DDR-Opferrenten können erhöht werden: Zum 1. Januar 2015 steigen sie nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz um 50 auf dann höchstens 300 Euro sowie die Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz um 30 auf dann 214 Euro monatlich.
    (bor/vic)