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Lohngleichheit
Gesetz mit geringer Wirkung

Frauen bekommen für die gleiche Arbeit oft weniger Geld als Männer. Diesen Missstand wollte die Bundesregierung mit dem Entgelttransparenzgesetz vor einem Jahr beheben. Doch nur wenige Beschäftigte fordern Auskünfte zu Kollegen-Gehältern ein. Zudem drohen Unternehmen keine Sanktionen.

Von Philip Banse | 11.01.2019
    Symbolbild zur Ungleichbezahlung von Frauen und Männern
    Laut Statistischem Bundesamt verdienen Frauen bei gleicher Tätigkeit sechs Prozent weniger als Männer. Laut Arbeitgeberverband sind es drei Prozent. (imago / Ralph Peters)
    Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung und das Berliner Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung haben über 2.000 repräsentativ ausgewählte Betriebsräte befragt. Denn Betriebsräte sollen laut Gesetz in Sachen Gehaltsauskunft vermitteln zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Die Forscher wollten wissen: Wird das Gesetz umgesetzt? Haben denn Mitarbeiter mal angefragt, wie viel die Kollegen des anderen Geschlechts im Schnitt so verdienen? Ergebnis:
    "Das Gesetz ist gut gemeint, aber verpufft weitgehend wirkungslos", sagt Helge Baumann vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.
    Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt die Randstad-ifo-Personalleiterbefragung, für die regelmäßig 1.000 Personalleiter befragt werden. Ergebnis auch hier, Zitat: "Eine Wirkung des Gesetzes ist weitestgehend ausgeblieben."
    Zwei Drittel der Beschäftigten haben keinen Anspruch auf Transparenz
    Generell verpflichtet das Gesetz alle Unternehmen, etwas gegen die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen zu unternehmen. Das sei kaum passiert, sagen beide Studien. Die Personalleiterbefragung misst, dass von 100 Firmen ganze drei wegen des Gesetzes zumindest ein transparenteres Gehaltsgefüge bekommen hätten.
    Zwar sind alle deutschen Unternehmen durch das Gesetz gehalten, Männer und Frauen gleich zu bezahlen. Aber zwei Drittel aller Beschäftigten haben gar keinen Anspruch zu erfahren, was ihre Kollegen denn im Schnitt verdienen. Somit fehlt die Voraussetzung, um Forderungen stellen zu können. So einen Auskunftsanspruch haben Mitarbeiter erst, wenn sie in einem Unternehmen arbeiten, das 200 Beschäftigte hat.
    Kaum jemand fragt nach
    Doch Arbeitnehmer, die diesen Auskunftsanspruch haben, fragen fast nicht, was denn Kollegen des anderen Geschlechts so im Schnitt verdienen, sagen beide Studien. Je nach Messung hätte nur in rund zehn bis 20 Prozent der Betriebe mindestens ein Mal ein Mitarbeiter Auskunft verlangt. Das sei zu wenig, sagt der gewerkschaftsnahe Forscher Baumann:
    "Es muss nicht jeder Beschäftigte sich erkundigen, aber die geringen Zahlen deuten doch daraufhin, dass das Gesetz insgesamt noch nicht bekannt genug ist."
    Arbeitgeber glauben, es gibt kein Problem
    Die Arbeitgeber deuten das anders. Der BDA, der oberste Lobbyverband der Arbeitgeber, schreibt in einer Stellungnahme an den Deutschlandfunk: Dass so wenig Beschäftigte sich für das Gehalt des anderen Geschlechts interessieren liege daran, dass das Problem geringer sei als oft behauptet. Alles in allem verdienten Frauen für gleiche Arbeit nur rund zwei Prozent weniger als Männer.
    Das Statistische Bundesamt kommt bei vergleichbaren Berechnungen auf sechs Prozent Einkommensunterschied. Um dieses Problem zu lösen, sagen die Arbeitgeber-Lobbyisten, müsste die Kinderbetreuung ausgebaut werden und Frauen müssten animiert werden, in gut bezahlten Jobs Karriere zu machen.
    Unternehmen drohen keine Sanktionen
    Das ändere aber nichts daran, dass Löhne in Unternehmen transparenter werden müssten, argumentieren die gewerkschaftsnahen Forscher des WSI. Sie fordern im Kern drei Dinge: Erstens müsse das Entgelttransparenzgesetz bekannter gemacht werden. Zweitens müssten auch Unternehmen mit weniger als 200 Mitarbeitern verpflichtet werden, durchschnittliche Angaben über Kollegen-Gehälter zu machen; das betreffe immerhin zwei Drittel aller Beschäftigten. Und drittens, so Forscher Baumann, müsste endlich Strafen fürchten, wer sich nicht ans Gesetz hält:
    "Es gibt bisher keine wirksamen Sanktionen. Nur ein Beispiel: Wenn ein Beschäftigter sich beim Arbeitgeber erkundigt, wie viel verdienen denn meine Kollegen in vergleichbaren Tätigten? Dann hat der Arbeitgeber drei Monate Zeit, das zu beantworten. Wenn er es nicht tut, dann muss er den Beschäftigten darüber informieren und das begründen, aber das war's dann auch."
    Das zuständige Bundesfamilienministerium hat auf Fragen heute nicht geantwortet.