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Marktcheck Tropenholz
Anbieter können legale Beschaffung nicht nachweisen

Dem illegalen Fällen von Tropenholz wollte die EU-Holzhandelsverordnung 2010 einen Riegel vorschieben. Seitdem sollten Anbieter Nachweise liefern, woher ihre Tropenholzprodukte stammen. Doch nun deckt die Umweltschutzorganisation Robin Wood eklatante Lücken auf.

Von Axel Schröder | 17.12.2014
    Blick auf regennasse Holzstühle und einen Tisch
    Auch viele Gartenmöbel werden aus tropischen Hölzern hergestellt. (dpa / picture alliance / David Ebener)
    Pünktlich zur Vorweihnachtszeit sind Testkäufer der Umweltschutzorganisation Robin Wood auf Shoppingtour gegangen. In Hamburg wurden Kaufhäuser durchstöbert, auf der Suche nach Produkten aus oder mit Teilen von Tropenholz.
    14 Produkte wurden eingekauft, um die Holzproben beim Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei analysieren zu lassen. Vor Rudolf Fenner von Robin Wood steht eine der Proben auf dem Tisch:
    "Das hier ist eine Pfeffermühle. Eine sehr hochwertige und elektrische. Hat einen ganz edlen Holzgriff. Und um diesen Holzgriff geht's! Der ist aus einem tropischen Holz. Das nennt sich Zebrano. Eine Holzart, die in Zentralafrika vorkommt, die auf der Roten Liste steht. Die zwar noch gehandelt werden darf – aber uns ging es ja darum, herauszufinden, ob die Hersteller hier inzwischen auch begriffen haben, dass sie ja auch dafür verantwortlich sind, dass solche Hölzer auch legal gehandelt worden sind und nicht irgendwie illegal hier auf den Markt gekommen sind!"
    "Schlaglicht auf die Lücken der Holzhandelsverordnung"
    Aber genau diese Nachweise konnte der Großteil der Hersteller nicht erbringen. Woher das dekorative Zebrano-Holz der Pfeffermühle vom Hersteller WMF stammt, wollte die Firma den Testern von Robin Wood nicht mitteilen. Und auch woher genau das Holz in einem edlen Lidschattenpinsel, einem Reiseschachbrett oder einem holländischen Käsemesser-Set stammt, konnten die jeweiligen Händler und Hersteller nicht sagen.
    Illegal ist das allerdings nicht, räumt Rudolf Fenner ein. Aber es werfe ein Schlaglicht auf die Lücken in der Holzhandelsverordnung, die den illegalen Tropenholzhandel verhindern soll, so Rudolf Fenner:
    "Die eine Lücke ist, dass in Deutschland diese EU-Timber-Regulation umgesetzt wird zu einem Gesetz. Das soll in allen EU-Ländern so sein. Ist es aber nicht. Es gibt immer noch Länder, gerade im Mittelmeerraum, die dieses Gesetz noch nicht haben."
    Und das andere Problem, so Fenner, sind die vielen Ausnahmen, die die Holzhandelsverordnung zulässt: Nicht betroffen von den Einfuhrrestriktionen für Tropenholz sind zum Beispiel Sitzmöbel, Spielzeug, Besen, Bürsten und Pinsel, Kleiderbügel und sogar – so die kuriose Regelung – angespitzte Rouladenstäbchen. Ohne Weiteres eingeführt und weiterverarbeitet werden dürfen auch Hölzer mit offiziell anerkannten Zertifikaten.
    Allerdings müsste die Firma WMF, so Rudolf Fenner von Robin Wood, Informationen über die Herkunft des Zebrano-Holzes ihrer Pfeffermühle vorhalten, damit der Weg des Materials zurückverfolgt werden kann. Auf Nachfrage des Deutschlandfunks erklärt WMF, die Vorwürfe aufzuklären.
    2015 soll die Verordnung reformiert werden
    So ineffektiv, wie von Robin Wood behauptet, ist die Holzhandelsverordnung allerdings nicht, erklärt Thomas Goebel, der Geschäftsführer des Gesamtverbands Deutscher Holzhandel:
    "Diese Beispiele von Robin Wood fallen gar nicht unter das Gesetz. Aber das Gesetz wirkt unmittelbar auf alle Importeure im Binnenmarkt. Seit anderthalb Jahren. Und die müssen alle eine Sorgfaltspflicht durchführen. Und das wird kontrolliert in Deutschland. Vielleicht noch nicht in Bulgarien oder in Spanien. Aber es wird seit März 2013 in Deutschland überprüft und die Firmen müssen eine Sorgfaltspflicht machen. Und wenn Verstöße festgestellt werden, dann kann es auch sanktioniert werden."
    Eine positive Ausnahme konnten die Testkäufer von Robin Wood übrigens finden: Für die fünf verschiedenen Tropenholzarten, aus denen die Weihnachtspyramide "Christi Geburt" einer kleinen Firma aus dem Erzgebirge besteht, konnte der Hersteller immerhin drei der fünf nötigen Nachweise erbringen. Und vielleicht wird das Problem der fehlenden Nachweise über die Herkunft von Tropenhölzern auch auf anderer Ebene entschärft werden. Im Jahr 2015 soll die Holzhandelsverordnung reformiert werden.