Dienstag, 19. März 2024

Archiv

Medien-ABC
Indexierung des Rundfunkbeitrages

Wie hoch soll der Rundfunkbeitrag in Zukunft sein? Für seine Berechnung werden derzeit verschiedene Modelle diskutiert. Immer wieder ist dabei auch der Begriff "Indexierung" zu hören. Was würde das heißen - und was für Auswirkungen hätte das?

Von Christoph Sterz | 16.01.2018
    Auf einem Tisch liegt Münzgeld auf Formularen für Bürgerinnen und Bürger zu den Rundfunkbeiträgen ARD, ZDF und DRadio.
    Der Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio beträgt 17,50 Euro pro Wohnung (dpa / Arno Burgi)
    Was würde das heißen, wenn der Rundfunkbeitrag indexiert wird?
    Ein Index ist eine statistische Messzahl: Zum Beispiel gibt es einen Index, an dem sich ablesen lässt, wie sich die Preise in Deutschland entwickelt haben, wie das aktuelle Preisniveau in unserer Volkswirtschaft aussieht. Dieser Index heißt BIP-Deflator. Eine immer wieder mal diskutierte Idee ist es, den Rundfunkbeitrag zum Beispiel an diesen BIP-Deflator zu koppeln.
    Das hätte zur Folge, dass der Rundfunkbeitrag jedes Jahr leicht angepasst werden würde. Laut der Weltbank lag zum Beispiel 2016 der deutsche BIP-Deflator bei 1,3 Prozent. Wenn der Rundfunkbeitrag jedes Jahr um diese 1,3 Prozent steigen würde, läge er in fünf Jahren monatlich knapp einen Euro höher als die aktuellen 17,50 Euro.
    Warum wird im Moment über eine Indexierung diskutiert?
    Weil dieses Verfahren für die Landesregierungen bequemer sein könnte. Denn die legen in Deutschland den Rundfunkbeitrag fest, mithilfe einer Expertenkommission. Allerdings ist bei diesem Verfahren die Zustimmung aller 16 Landesparlamente nötig - alle vier Jahre wieder.
    Wenn der Rundfunkbeitrag an einen Index gekoppelt würde, liefe die Erhöhung oder Absenkung quasi automatisch ab - eine Zustimmung der Parlamente wäre nicht mehr oder nur noch selten nötig.
    Außerdem hätten die Rundfunkanstalten ein festes Budget, innerhalb dessen sie frei wirtschaften könnten. Damit wären sie flexibler, weil sie anders als aktuell keine Anträge für neue Sender oder Projekte stellen müssten.
    Welche Nachteile hätte die Indexierung?
    Es müsste erstmal entschieden werden, wie hoch der Basisbeitrag sein soll, den man mit dem Index koppeln will. Zumal besonders die CDU-geführten Länder den Beitrag stabil halten wollen - also gerade keinen Anstieg wollen, und damit wohl auch keinen langsamen, konstanten Anstieg.
    Einige Rundfunkanstalten befürchten außerdem, dass die Indexierung falsche Signale setzt: Wer vorher ineffizient sei, könne es bleiben; wer jetzt schon effizient arbeite, werde bestraft. Außerdem würde schwarz auf weiß festgeschrieben, welche Anstalt welches Budget braucht. Das könnte den einen oder anderen Sender in Erklärungsschwierigkeiten bringen.
    Auch müsste erstmal geklärt werden, wer das neue Verfahren überhaupt kontrollieren soll. Außerdem könnte die EU-Kommission etwas gegen die Indexierung haben: Weil es sich um eine automatische, vom Programmauftrag losgelöste Erhöhung handeln könnte - und das wäre aus EU-Sicht ein unzulässiger Schritt.