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Mehr als nur Mutmaßung

Einige Menschen nutzen die Möglichkeit einer Patientenverfügung. Im Notfall können Ärzte dann den Wünschen des Patienten gerecht werden. Schwierig ist es allerdings, wenn Patienten ihren Willen nicht schriftlich hinterlassen haben. Dann müssen die Ärzte von einem "mutmaßlichen Willen" ausgehen.

Von Michael Engel | 15.05.2012
    Vordrucke für sogenannte "Patientenverfügungen" gibt es reichlich: Rund 350 unterschiedliche Varianten. Bei den meisten Formularen sind nur "Kreuzchen" erforderlich, bei anderen ist ein wenig Raum für individuelle Textpassagen, sagt die Betreuungsrichterin Annette Loer vom Amtsgericht Hannover. Jedoch: In den allerwenigsten Fällen korrespondieren die früheren Festlegungen mit der aktuellen Situation in der Klinik. Ein echtes Problem – medizinisch wie juristisch:

    "Wenn einfach drin steht, ich will keine Schläuche, ich will keine künstliche Beatmung, ich will keine künstliche Ernährung! Diese Maßnahmen können ja als vorübergehende Maßnahmen hilfreich sein, um danach wieder in die Situation zu kommen, wo man dann immer noch frei entscheiden kann. Und da denke ich, das ist dann so nicht gemeint. Und es ist eher günstiger etwas zu beschreiben, was an Wünschen da ist, um so dem eigentlichen Willen, den man ja nicht mehr abfragen kann, näher zu kommen."

    Studien belegen: Patientenverfügung und tatsächlicher Wille derselben Person klaffen in den meisten Fällen weit auseinander. Auch Bevollmächtige – Angehörige oder Betreuer – ahnen in der Regel nichts von dem "mutmaßlichen Willen" dessen, den sie vertreten sollen, weil nie darüber gesprochen wurde. Prof. Friedemann Nauck aus Göttingen, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, empfiehlt deshalb eine "Werteanamnese", solange die Patienten noch ansprechbar sind.

    "Also das ist tatsächlich so, dass wir sehr dafür plädieren, so etwas wie ein Wertbild oder ein Wertebild oder eine Werteanamnese versuchen aufzuschreiben. Einfach, wie hat der Mensch gelebt, was ist ihm wichtig gewesen, welchen Bezug hatte er zu Tod und Sterben, was hat er vielleicht auch erlebt im Verlaufe seines Lebens. Und ich glaube, dass wir Ärzte dann mit einem Vorsorgebevollmächtigten einen mutmaßlichen Willen so auch wertzuschätzen, dass das dann auch in Behandlung für ihn so geht."

    Vor allem, wenn die Patienten aus anderen Kulturkreisen kommen. 16 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund leben heute in Deutschland. Für Muslime zum Beispiel sind Amputationen ein Tabu, ebenso Pflegeheime oder die Lebenserhaltung um jeden Preis. Patientenverfügungen, die das alles notieren, haben aber die wenigsten Migranten, weiß Ali Türk, Geschäftsführer des Instituts für Transkulturelle Betreuung aus Hannover. Dabei könnte man damit noch viel mehr regeln.

    "Eventuell sogar ein Bereich, der über den Tod hinausgeht, nämlich wie möchte ich beerdigt werden, und vor allem wo möchte ich beerdigt werden. Das ist nämlich eine doch relativ wichtige Frage für Menschen mit Migrationshintergrund. Früher war es relativ klar, alle kommen in die Heimat – die Gastarbeiter – und werden dort begraben. Das galt für Spanier, Griechen, Italiener, Türken. Heute ist das nicht mehr der Fall. Und da sollte man einmal mehr nachfragen, wo würdest Du beerdigt werden."

    Eine Patientenverfügung sollte das Positive betonen, also das, was man will, sagen die Experten. Auch für den Fall der Pflege. So entwickelte Prof. Angelika Zegelin von der Uni Witten-Herdecke eine "Pflegeverfügung" der besonderen Art – als freie Textvorlage: "Bei mir muss immer ein Fuß aus der Bettdecke herausgucken", heißt es da. Und: "Morgens bitte Make-up." Pflegeverfügungen, für die es bislang allerdings noch keine gesetzliche Grundlage gibt, werden von den Heimen unterschiedlich aufgenommen, so die Pflegewissenschaftlerin - abhängig von der Personalbesetzung und vom Ausbildungsniveau der Pflegekräfte. Teure Pflegeheime haben da offensichtlich mehr Spielraum.