Donnerstag, 18. April 2024

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Meinungsfreiheit
RWE fordert 50.000 Euro für Aufruf per Tweet

RWE geht gegen einen Pressesprecher des Aktionsbündnisses "Ende Gelände" vor. Er habe auf Twitter und einer Veranstaltung zu "massenhaft zivilem Ungehorsam" aufgerufen, so der Konzern. Er fordert 50.000 Euro. Für den Journalisten Jürgen Döschner wirken sich Strafandrohungen wie diese auf die Meinungsfreiheit aus.

Jürgen Döschner im Gespräch mit Henning Hübert | 13.06.2019
Aktivisten von "Ende Gelände" treffen in der Nähe des Tagebaus Hambach auf Polizisten, die Wasserwerfer und Pfefferspray gegen die Demonstranten einsetzen.
Aktivisten von "Ende Gelände" treffen in der Nähe des Tagebaus Hambach auf Polizisten (imago / Tim Wagner)
Im Juni 2018 hat Daniel Hofinger, einer der Pressesprecher des Aktionsbündnissen "Ende Gelände", eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Darin verpflichtete sich der 24-Jährige, das Gelände und die Anlagen zur Förderung von Braun- und Steinkohle von RWE im Rheinland und im Hambacher Forst nicht mehr zu betreten, wie das Magazin Vice berichtet.
Knapp ein Jahr später fordert RWE von Hofinger 50.000 Euro - zwar hat er seitdem das Gelände von RWE nicht mehr betreten, er habe allerdings "auf Twitter mehrfach zu Blockaden der Infrastruktur unserer Mandantin [RWE] aufgerufen und diese Blockade dann auch aktiv gefördert und unterstützt", so die Anwälte von RWE in einem Schreiben an Hofinger.
"Angriff auf die Meinungsfreiheit"
Hofinger selbst sieht diese Forderung als "klaren Angriff auf die Meinungsfreiheit" - eine Einschätzung, die der WDR-Journalist und Energie-Experte Jürgen Döschner im Gespräch mit @mediasres teilt:
"Man muss das ja nicht nur auf Pressesprecher beschränken. Ich bin öfter in der Gegend und berichte über Aktionen - wenn ich dann dort aufgegriffen werde, vielleicht von RWE auch eine solche Unterlassungserklärung zugeschickt bekomme, und dann äußere ich mich in einem Kommentar, wie ich das 2015 gemacht habe, mit Verständnis für Aktionen wie zum Beispiel eine Tagebaus - schon hätte ich potenziell auch eine Erklärung auf dem Tisch, eine solche Androhung von 50.000 Euro Strafe. Das ist ein massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit und in das, was wir momentan erleben an Diskussionen über Klimaschutz."
Laut Döschner ist RWE in der Vergangenheit in vielen Fällen auf diese Weise gegen Aktivistinnen und Aktivisten vorgegangen. Mittlerweile sollen rund 700 Aktivisten Unterlassungsverpflichtungserklärungen zugeschickt bekommen haben, wovon ca. 300 unterzeichnet haben sollen.
"Und wer die dann unterzeichnet, der macht sich dann schon in dem Moment strafbar, wenn er dann das Gelände von RWE betritt - sei es nun Hausfriedensbruch oder nicht. Denn dann ist eine zivilrechtliche Vertragsstrafe fällig und das ist offenbar auch die Grundlage für diese Forderung von 50.000 Euro gegen den Pressesprecher von 'Ende Gelände'."
Kritiker vermuten Einschüchterungsversuch
Wie im Fall von Hofinger greife diese Unterlassungsverpflichtungserklärung dann sogar, wenn gar keine Tat begangen wurde, die der Erklärung direkt widerspreche - Hofinger beispielsweise habe nach der Unterschrift kein Gelände betreten oder Blockade-Aktion durchgeführt. Er habe sich lediglich in Tweets und auf einer Diskussionsveranstaltung dafür ausgesprochen, auch mit dem Mittel des zivilen Ungehorsams gegen RWE-Einrichtungen und für den Klimaschutz zu demonstrieren. "Und das wertet wiederum RWE bzw. ihre Anwälte als eine Aufforderung zu solchen Handlungen und deshalb hat man diese Strafzahlung gefordert", so Döschner.
Gerade mit Blick auf geplante Anti-Kohle-Demos am 21. und 22. Juni sieht der Energie-Experte die Forderungen gegen Hofinger kritisch:
"Die Einschüchterung, die Bedrohung eines finanziellen Schadens ist für viele so groß, dass sie dann zurückschrecken vor bestimmten Aktionen. Und das ist ja auch das, was Aktivisten - nicht nur bei 'Ende Gelände', sondern auch bei anderen Aktionen - bei diesem Vorgehen kritisieren. Nämlich unabhängig davon, ob das jetzt rechtlich Bestand haben wird, entfalten die eine Wirkung, die sich auf die Meinungsfreiheit und die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit irgendwie auswirkt."