Piraten-Politikerin Julia Reda

"Der Datenschutz ist ein Grundrecht"

Die Piraten-Politikerin Julia Reda
"Man kann nicht sagen 'Entweder du erlaubst die personalisierte Werbung oder du bist draußen', meint die Piraten-Politikerin Julia Reda. © dpa / CTK Photo/Ondrej Deml
Julia Reda im Gespräch mit Dieter Kassel · 02.05.2018
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung kommt, doch die Debatte um den Datenschutz im Netz und in den sozialen Medien gehe weiter, sagt die Piraten-Politikerin und Europa-Abgeordnete Julia Reda. So könne es nicht zur Bedingung der Nutzung von Diensten gemacht werden, dass Bürger dafür mit persönlichen Daten zahlten.
Unter dem Motto "POP" beginnt heute die Internetkonferenz re:publica in Berlin. Mit dem Motto "POP" verbinden die Macher auch eine Öffnung zum Mainstream, da die Digitalisierung inzwischen in allen Teilen der Gesellschaft angekommen sei.
In diesem Zusammenhang wird auch die Frage eine Rolle spielen, inwiefern der Gesetzgeber Konzerne regulieren kann, bei denen die Nutzung persönlicher Daten Teil des Geschäftsmodellls ist - gemeint sind unter anderen Facebook, Google oder WhatsApp.
Nachdem eine europäische Datenschutz-Grundverordnung bald in Kraft tritt, würden nun weitere Schutzregeln diskutiert, sagte dazu Julia Reda im Deutschlandfunk Kultur. Reda sitzt als Mitglied der Piratenpartei in der Grünen-Fraktion im EU-Parlament. Insbesondere gehe es dabei um eine "E-Privacy-Richtlinie" und weiterhin um die Frage, ob Eingriffe in das aktuelle Geschäftsmodell - etwa von Facebook - möglich sind.

Streitpunkt: personalisierte Werbung

Die große Neuerung der Datenschutzgrundverordnung sei, dass man individualisierter Werbung auch widersprechen können müsse, sagte Reda – "und dass das nicht zum eigenen Nachteil ausgelegt werden kann".
Facebook vertrete dazu den Standpunkt, wer in die gezielte Werbung nicht einwillige, der könne eben die Dienstleistungen nicht nutzen. An diesem Punkt bestehe ein Dissens, den nur ein Gericht lösen könne.
Reda sagte dazu: "Ich sehe das durchaus anders, weil dort [in der Datenschutz-Grundverordnung. Anm. d. Red.] gibt es ein so genanntes Kopplungsverbot, das eben sagt: Der Datenschutz ist ein Grundrecht, und die Herausgabe von persönlichen Daten kann nicht eine notwendige Gegenleistung sein, um einen Dienst zu benutzen."
(huc)
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