Dienstag, 26. März 2024

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Grundgesetz Artikel 14
"Eigentum verpflichtet ..."

Artikel 14, Absatz 2: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."

05.04.2019
Werner Meier hat Artikel 14 Absatz 2 ausgewählt. Für gerechtere Verhältnisse auf dem Mietmarkt schlägt er vor, Mietimmobilien wie Wertpapiere auf dem Kapitalmarkt zu behandeln.

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