Dienstag, 23. April 2024

Tatkomplex "NSU 2.0"
Einzeltäter - oder ein rechtes Netzwerk?

Im Fall der anonymen "NSU 2.0"-Drohschreiben ist ein Tatverdächtiger festgenommen worden. Doch die Ermittlungen laufen weiter, es bleiben offene Fragen - vor allem jene, ob der mutmaßliche Täter Helfer gehabt hat.

07.05.2021
    Ein Demonstrantin während einer Kundgebung in der Wiesbadener Innenstadt mit einem Plakat mit der Aufschrift "Solidarität mit den Betroffenen des NSU 2.0". Anlass der Protestaktion war eine Sitzung des Landtags-Innenausschusses zu der Affäre um rechtsextreme Drohschreiben.
    Im Tatkomplex der "NSU 2.0"-Drohbriefe gibt es auch nach der Festnahme eines Tatverdächtigen offene Fragen (dpa)
    Seit August 2018 beschäftigt eine Serie anonymer Drohschreiben mit der Unterschrift "NSU 2.0" die Strafverfolgungsbehörden. Zu den Betroffenen gehörten überwiegend Frauen, unter anderem die Schauspielerin Idil Baydar, Linken-Vorsitzende Janine Wissler und Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz, die Anwältin der Nebenklage im NSU-Prozess war. Im Fall von Basay-Yildiz, die ein Drohschreiben mit Todesdrohungen gegen sich und ihre Familie erhalten hatte, waren kurz zuvor personenbezogene Daten über die Anwältin an einem Computer in einem Frankfurter Polizeirevier abgefragt worden. Auch von anderen Polizeirevieren in Wiesbaden waren unerlaubt Daten abgefragt worden.
    Bei den Ermittlungen geriet deshalb auch die hessische Polizei ins Visier, die bereits in der Vergangenheit wegen möglicher rechter Netzwerke und verfassungsfeindlicher Gesinnung unter den Beschäftigten im Verdacht stand.
    1. Polizeirevier Frankfurt (Innenstadt) Die Polizeiwache steht im Zusammenhang mit Drohmails, die an zahlreiche Personen, darunter auch Politiker, verschicht wurden. Die Mails wurden mit "NSU 2.0" unterschrieben, die Personenbesogenen Daten der Empfänger wurden von Computern der Frankfurter Polizei angefragt. | Verwendung weltweit
    Festnahme nach "NSU 2.0"-Drohmails
    Ein Mann aus Berlin soll hinter den mehr als 100 Todesdrohungen stecken, die mit "NSU 2.0" gezeichnet waren. Mit diesem Ermittlungserfolg habe kaum noch jemand gerechnet, darum sei er umso erfreulicher, kommentiert Ludger Fittkau. Denn das beweist: Digitale Welten sind keine rechtsfreien Räume.
    Festgenommen wurde nun am vergangenen Montag (03.05.2021) ein dringend tatverdächtiger Mann aus Berlin, der nach den bisherigen Erkenntnissen der Ermittler keinerlei Verbindung zur Polizei besitzt. Doch nach wie vor gibt es ungeklärte Fragen - allen voran jene, wie personenbezogene Daten aus hessischen Polizeicomputern in die Hände des mutmaßlichen Täters gelangen konnten. Die Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft laufen weiter.

    Wer ist der Festgenommene im Tatkomplex "NSU 2.0"?

    Der mutmaßliche Verfasser der Drohbriefe ist ein 53-Jähriger Arbeitsloser aus Berlin. Er ist bereits in der Vergangenheit wegen zahlreicher rechtsmotivierter Straftaten verurteilt worden. Überführt werden konnte der Mann, nachdem die ermittelnden Behörden, die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main und das hessische Landeskriminalamt, bei einer Recherche im Darknet auf ihn aufmerksam geworden waren. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft besitzt eine besondere Expertise in diesem Bereich, dort ist auch die die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) angedockt.
    Die hessischen Spezialermittler benötigten längere Zeit, um die Verschlüsselung der verdächtigen Darknet-Kommunikation zu knacken. Dabei wurden offenbar auch Amtshilfegesuche nach Russland und in die USA geschickt, um Zugriff auf ausländische Server zu erhalten, bis sie dem Verdächtigen schließlich bei der weiteren Überwachung und Auswertung von Blogs und rechtspopulistischen Foren auf die Spur kamen.

    Ist der Verdächtige auch der Drohbriefschreiber?

    Die Staatsanwaltschaft ist sich ziemlich sicher, dass der Festgenommene der Verfasser der 115 Drohbriefe ist, die die Ermittler dem Tatkomplex "NSU 2.0" zuschreiben. Bei Hausdurchsuchungen habe die Staatsanwaltschaft weitere klare Hinweise dafür gefunden. Auch dass die Ermittler konkrete Informationen über den Mann und die Ermittlungen an die Öffentlichkeit gaben, ist ein Hinweis darauf, dass es sich um den mutmaßlichen Täter handelt.

    Hat sich der Verdacht gegen Hessens Polizei damit erledigt?

    "Nach allem was wir wissen, war nie ein hessischer Polizist für die NSU 2.0-Drohmailserie verantwortlich", sagte Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU), der wegen des Verdachts gegen Polizeibeamte aus seinem Bundesland selbst unter Druck stand. Auch der leitende Sonderermittler Hanspeter Mener teilte mit, dass nach "aktuellem Wissenstand" nichts auf die Beteiligung von Polizeibeamten an den Drohschreiben hindeute.
    Peter Beuth (CDU), Innenminister des Landes Hessen, bei einer Erklärung wegen der Affäre um Drohschreiben mit der Unterschrift "NSU 2.0" in Wiesbaden
    In Bedrängnis: Hessens Innenminister Peter Beuth (dpa)
    Die Herkunft des nun festgenommenen Verdächtigen aus Berlin scheint dies zu untermauern. Demgegenüber stehen die Ermittlungen gegen hessische Polizeibeamte, auch schon vor Bekanntwerden der "NSU 2.0"-Drohbriefe, wegen Extremismus-Verdachts. Es gab auch bereits acht Urteile gegen Polizisten mit rechtsextremer Gesinnung aus Frankfurt am Main, die über Chatgruppen enttarnt wurden.
    Auch gegen die Beamtin, von deren Computer die unerlaubte Datenabfrage über Seda Basay-Yildiz erfolgt war, wurde ermittelt. Auf ihrem Mobiltelefon waren Chats mit strafbaren, volksverhetzenden Inhalten gefunden worden.
    Einsatzkräfte der Polizei stehen auf der Straße des 17. Juni. 
    Rechtsextemismus bei der Polizei - zu viele Einzelfälle  Bei der Polizei häufen sich nach Dlf-Recherchen rechtsextremistische Haltungen und Handlungen. Zwar sind die etwa 200 recherchierten Vorfälle nicht viel – angesichts von 260.000 Vollzugsbeamten. Aber das Klima bei der Polizei verschlechtert sich.
    Die Oppositionsparteien im hessischen Landtag, allen voran SPD und Linke, sehen die Polizei noch nicht als vollständig entlastet an, und werden wohl weiter auf Aufklärung drängen. Auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft betonte, dass die Ermittlungen keineswegs abgeschlossen seien. Denn es ist weiter ungeklärt, ob der Verdächtige die Informationen aus Polizeicomputern abgeschöpft hat - oder aus anderen digitalen, behördlichen Quellen.

    Einzeltäter - oder ein rechtes Netzwerk?

    Die Frage, wie der mutmaßliche Täter an die Adressen und persönlichen Daten seiner Opfer gekommen ist, steht im Mittelpunkt der weiteren Ermittlungen. Eine Hypothese der Ermittler lautet, dass der Verdächtige sogenanntes "Social Engineering" betrieben und sich, etwa beim Einwohnermeldeamt, erfolgreich als Polizist oder Behördenmitarbeiter ausgegeben haben könnte.
    Es müsse aber auch untersucht werden, ob er eventuell Helfer oder Mittäter gehabt habe, betonten die hessischen Ermittler: "Wir sind nicht am Ende."
    Martina Renner (Die Linke), spricht an einem Pult des Bundestags, ihr Bild spiegelt sich
    Renner: "Absender muss Zugriff auf Polizeidaten gehabt haben" 
    Auch nach der Festnahme eines Tatverdächtigen zu den Drohschreiben mit dem Absender "NSU 2.0" sei die Polizei nicht entlastet, sagte die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (Linke) im Dlf. Denn der Täter habe Daten genutzt, die eigentlich nur der Polizei bekannt gewesen seien.
    Die Festnahme sei kein Grund für Entwarnung, hieß es auch in einer gemeinsamen Erklärung der Adressatinnen der "NSU 2.0"-Drohschreiben. Es gebe in Deutschland eine militante, bewaffnete und international vernetzte rechte Szene, von der Bedrohung und Gewalt ausgehe, hieß es darin. "Das reflexhafte Gerede von 'Einzeltätern' ist Teil des Problems, denn das erschwert die Aufklärung von Netzwerken und Unterstützungsstrukturen. Einer wird verhaftet, viele andere machen weiter."
    (Quellen: Ludger Fittkau, Onlineredaktion, Süddeutsche Zeitung, dpa, AFP)