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Milliarden-Schadenersatz-Forderung
Deutsche Bahn verklagt Luftfrachtunternehmen

Fluggesellschaften haben jahrelang ihre Preise abgesprochen, darunter auch die Lufthansa-Tochter Cargo. Vor vier Jahren hat die EU-Kommission das Kartell beendet und Bußgelder von 800 Millionen Euro verhängt. Die Lufthansa musste damals nichts zahlen, weil sie das Kartell hatte hochgehen lassen. Jetzt klagt die Deutsche Bahn. Ihrer Speditions-Tochter sei durch die Preisabsprachen ein Milliarden-Schaden entstanden.

Von Philip Banse | 01.12.2014
    Mehrere Lufthansa-Maschinen auf dem Rollfeld in München.
    Durch Preisabsprachen der Lufthansa soll der Bahn ein Milliardenschaden entstanden sein. (picture alliance / dpa / Peter Kneffel)
    Die Speditions-Tochter der Bahn, DB Schenker, nutzt auch Flugzeuge, um Waren um die Welt zu schicken. Durch das Kartell zahlreicher Luftfracht-Unternehmen zwischen 1999 und 2006 habe DB Schenker dabei zu hohe Preise gezahlt, sagt Christopher Rother, Leiter Kartellrecht bei der Deutschen Bahn. Diesen Schaden plus Zinsen möchte die Bahn von insgesamt 16 Fluggesellschaften jetzt ersetzt haben, darunter die Deutsche Lufthansa. Die Bahn habe daher heute Schadenersatz-Klage beim Landgericht Köln eingereicht:
    "Schadensersatz und Zinsen belaufen sich also bereits heute zusammen auf über 1,7 Milliarden Euro."
    In den USA hätten Luftfracht-Unternehmen im Rahmen eines Vergleichs bereits mehr als eine Milliarde Dollar an Geschädigte des Kartells gezahlt, sagt Christopher Rother von der Deutschen Bahn.
    "Es ist deswegen für uns umso unverständlicher, dass die Fluglinien sämtliche Gesprächsangebote der Deutschen Bahn zu einer außergerichtlichen Regulierung dieser Schäden seit Jahren ausschlagen. Offensichtlich reagieren die Fluggesellschaften eben nur unter dem Eindruck einer anhängigen Klage."
    Schadenersatzklagen in sechs Ländern
    Zehn bis zwanzig Prozent der beklagten Schadenssumme in Deutschland entfalle auf die Lufthansa, deren Tochter am Kartell beteiligt war. Ein Lufthansa Cargo Sprecher wollte zum laufenden Verfahren nichts sagen. Laut aktuellem Geschäftsbericht wurde die Lufthansa wegen des Luftfracht-Kartells bereits von Kunden in sechs Ländern auf Schadenersatz verklagt.
    Der Geschäftsbericht weist jedoch darauf hin, dass die EU-Kommissionsentscheidung zum Luftfracht-Kartell noch nicht rechtskräftig sei. Außerdem habe ein von der Luftfrachttochter bestelltes Gutachten ergeben: Bei Kunden des Luftfracht-Kartells sei kein Schaden entstanden. Das sieht der Kartell-Experte der Bahn, Christopher Rother, ganz anders. Denn DB Schenker habe die höheren Luftfracht-Kosten nicht einfach an seine Kunden durchreichen können. Deswegen gelte:
    "Geschädigt ist natürlich in erster Linie derjenige, der die überhöhten Preise gezahlt hat und das waren die Spediteure und damit auch DB Schenker."
    Wie die komplexe Klage enden wird, ist unklar. Viele Experten halten einen Vergleich für wahrscheinlich.